Fassi hat geschrieben: Aber vom Bezahlen her, komm ich mittlerweile auch gut ohne Bargeld aus.
Gruß
Ich möchte einfach nur die WAHL haben.
Aktuelle Zeit: Sa Mai 18, 2024 3:11
Fassi hat geschrieben: Aber vom Bezahlen her, komm ich mittlerweile auch gut ohne Bargeld aus.
Gruß
Oberpfälzer hat geschrieben:Zigtausende dichtgedrängt an den Stränden, Reisen in irgendwelche Risikogebiete, shopping in den Einkaufszentren und Innenstädten, in überfüllten U-Bahnen und Zügen fahren, Hochzeiten von "Großfamilien", alles kein Problem.
Südheidjer hat geschrieben:Da sollte entsprechend durchgegriffen werden. Ich plädiere auch dafür, daß man bei Verstößen entsprechend die Kosten für Polizei etc. umlegt auf den Verursacher. Genauso wie man es bei Ausschreitungen bei Fußballspielen machen sollte oder den Randalen letztens in Stuttgart (oder wo das war).
tyr hat geschrieben:
So einfach ist das aber nicht. Das Demosntrationerecht ist eines DER Grundrechte laut Verfassung. Sie kann nur durch konkretes GESETZ beschränkt werden, und dieses muss auf Verfassungsmäßigkeit geprüft worden sein. Das Maskengebot ist aber kein Gesetz sondern eine Verordnung.
Wir werden sehen was die Gerichte dazu sagen.
Zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dürfen durch das Infektionsschutzgesetz selbst, durch einzelne Maßnahmen, zu denen es Behörden ermächtigt, oder durch Rechtsverordnung aufgrund des IfSG die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit, der Versammlungsfreiheit, des Brief- und Postgeheimnisses und der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt sowie ein berufliches Tätigkeitsverbot verhängt werden.
Oberpfälzer hat geschrieben:Ja genau und alle, die am Wochenende ins Freibad, ins Restaurant, ins Kino oder ins Einkaufszentrum gehen,
...
Bei allen genannten Aktivitäten ist die Gefahr der Ansteckung mindestens genau gleich groß bzw. gering wie bei einer Demo in Berlin unter freiem Himmel.
...
tyr hat geschrieben:Bargeld ist Freiheit.
Westi hat geschrieben:
Durch das Infektionsschutzgesetz sind solche Maßnahmen abgedeckt.
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