T5060 hat geschrieben:Die Gebühren für die Genehmigung beim Bauamt, die Katasterauszüge und ein Teil der Einmessungskosten sind nach §29 RSiedlungsG kostenfrei.
Das gilt aber nur für Höfe / Betriebe, die mittels Landsiedlung oder ähnlichem ausgesiedelt wurden?

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet