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Pachtfrage

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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111 Beiträge • Seite 2 von 8 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 8
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Re: Pachtfrage

Beitragvon The Judge » Di Sep 05, 2017 10:03

Danke :prost:
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Re: Pachtfrage

Beitragvon HL1937 » Sa Nov 11, 2017 12:59

Also, der Spaß geht jetzt weiter.
Die Besitzerin, vertreten durch ihren Generalbevollmächtigten adoptierten Neffe will mich vor dem Landwirtschaftsgericht verklagen.
Sie möchte jetzt den 5-fachen Pacht haben, den ich vertragsgemäß verpflichtet bin zu bezahlen.
Sollte ich der Aufforderung bis 30.11. nicht nachkommen, gehts vors Gericht.
Es handelt sich nicht um 200 Euro, sondern um eine jährliche Aufzahlung zum momentanen Pacht.
Hat hier jemand Erfahrung, oder weiß jemand, wie sowas vorm Landwirtschaftsgericht gehandhabt wird?

Noch zur Information, die Besitzerin verbindet eine 60jährige Familienbeziehung zum Betrieb samt aller Verwandten im Dorf. Ist quasi wie eine Schwester zu meinem Vater und seinen Brüdern aufgewachsen.
Nun weiß ich allerdings nicht, ob dies wohl IHR Wille ist, diese vergangene Zeit zu zerstören. Ich vermute schwer, daß der Neffe hinter der ganzen Sache steckt, da bei der Dame was zu holen ist.
Zuletzt geändert von HL1937 am Sa Nov 11, 2017 13:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Pachtfrage

Beitragvon xyxy » Sa Nov 11, 2017 13:08

Keine Zahlen und keine Schimpfwörter (auch keine angedeuteten) öffentlich machen, ansonsten Gericht machen lassen, kannst doch eh nur abwarten. :wink:
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Re: Pachtfrage

Beitragvon Manfred » Sa Nov 11, 2017 13:24

Und den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum solltest du evtl. noch lernen, oder dir einen Anwalt suchen, der ihn kennt. :wink:
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Re: Pachtfrage

Beitragvon bauer hans » Sa Nov 11, 2017 13:37

anstatt 520€ pacht sollst du jetzt 2600€ zahlen,wenn ich richtig gerechnet habe.
wenns 5 ha sind(spekulation),biete eine höhere pacht.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Pachtfrage

Beitragvon Family Guy » Sa Nov 11, 2017 19:47

HL1937 hat geschrieben:Noch zur Information, die Besitzerin verbindet eine 60jährige Familienbeziehung zum Betrieb samt aller Verwandten im Dorf. Ist quasi wie eine Schwester zu meinem Vater und seinen Brüdern aufgewachsen.
Nun weiß ich allerdings nicht, ob dies wohl IHR Wille ist, diese vergangene Zeit zu zerstören. Ich vermute schwer, daß der Neffe hinter der ganzen Sache steckt, da bei der Dame was zu holen ist.


Vergiss es, an das Gute im Menschen zu glauben. Auch Loyalität gibt es nicht, auch nicht bei 60 Jahren gutem Miteinander. Der Neffe hat einfach nur die Eurozeichen im Auge.
Die Androhung der Klage vor dem Landwirtschaftsgericht bedeutet noch gar nichts, aber das musst jetzt aufpassen. Die Beratung hier im Forum wird nicht reichen, wie schon gesagt, such dir einen Fachanwalt, die Gegenseite hat schon einen, sonst zieht dich die Gegenseite über den Tisch, obwohl, meiner Meinung nach, dafür die Grundlage fehlt.
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Re: Pachtfrage

Beitragvon HL1937 » Sa Nov 11, 2017 20:24

Family Guy hat geschrieben:
HL1937 hat geschrieben:Noch zur Information, die Besitzerin verbindet eine 60jährige Familienbeziehung zum Betrieb samt aller Verwandten im Dorf. Ist quasi wie eine Schwester zu meinem Vater und seinen Brüdern aufgewachsen.
Nun weiß ich allerdings nicht, ob dies wohl IHR Wille ist, diese vergangene Zeit zu zerstören. Ich vermute schwer, daß der Neffe hinter der ganzen Sache steckt, da bei der Dame was zu holen ist.


Vergiss es, an das Gute im Menschen zu glauben. Auch Loyalität gibt es nicht, auch nicht bei 60 Jahren gutem Miteinander. Der Neffe hat einfach nur die Eurozeichen im Auge.
Die Androhung der Klage vor dem Landwirtschaftsgericht bedeutet noch gar nichts, aber das musst jetzt aufpassen. Die Beratung hier im Forum wird nicht reichen, wie schon gesagt, such dir einen Fachanwalt, die Gegenseite hat schon einen, sonst zieht dich die Gegenseite über den Tisch, obwohl, meiner Meinung nach, dafür die Grundlage fehlt.



Bin schon beim Anwalt.
Die schriftliche Kündigung wurde gleich mit dem Anwalt beantwortet.
Ich frage halt hier auch, ob jemand Erfahrung hat.
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Re: Pachtfrage

Beitragvon T5060 » Sa Nov 11, 2017 22:40

Gestern kam auch einer mit Anwalt an.
Hab den Anwalt freundlich begrüßt, um mich auch gleich zu verabschieden.
Mich interessieren diese Pisser nicht, die eh meist keine bis wenig Ahnung von der Materie haben.
Sollen die doch klagen, der Haken ist doch die Beweisführung im Klageverfahren.
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Re: Pachtfrage

Beitragvon marius » Sa Nov 11, 2017 23:15

Also ich kann den Verpächter schon verstehen.
Die alte senile Dame hat damals gutgläubig lange unterschrieben und verschenkt nun viel Geld.
Vermutlich wollte der Pächter diese lange Pachtdauer und sie hat halt ohne viel zu überlegen unterschrieben.
Aber die Verpächterin ist natürlich selber dafür verantwortlich.

Man muss aber schon auf der Hut sein. Die Gegenseite ( Verpächter ) hat da schon Möglichkeiten das erfolgreich anzufechten sofern da ein versierter Anwalt am Werk ist.
Die Punkte wo es klappen könnte nenne ich hier aber mal nicht.

Zum größten Problem aber könnte in diesem Fall der selbst entworfene Vertrag werden.

Bei einem Verstoß gegen das Schriftformerfordernis eines Landpachtvertrages besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung für die Vertragsparteien durch ordentliche Kündigung.
Es müssen nämlich alle wesentlichen Vertragsinhalte in die Vertragsurkunde aufgenommen werden. Ein unvollständiger Vertrag kann dem Schriftformerfordernis auch dann nicht genügen, wenn er von beiden Seiten unterschrieben wurde.
Anwälte entdecken häufig Lücken bzw. Verstöße die zu vorzeitigen Beendigungsmöglichkeiten führen.
Das vergessen viele. Meine Vermutung : Womöglich hat der Anwalt der Gegenseite schon einen Formfehler entdeckt weil sie gekündigt haben.
Sollten aber alle relevanten Punkte schriftlich im Vertrag fixiert sein, kann eigentlich wenig passieren.
Also Flurnummer, Gemarkung, Acker oder Dauergrünland, Pachthöhe, Pachtzahlung, evtl. Kündigungsfristen und evtl. Verlängerungsklauseln falls er sich automatisch verlängert 2026 bei Nichtkündigung, Anzeigepflicht des Pachtvertrages bei der Behörde, usw, usw...

Generell : Allerdings muss man sagen wenn die beiden Parteien wirklich schon immer gut befreundet waren und die Verpächterin aufgrund dieser Tatsache an die Verwandtschaft oder gute Freunde verpachtet hat, wäre es vielleicht schon sinnvoll, den Pachtpreis nach 11 Jahren Pachtdauer mal anzupassen an das halbwegs aktuelle Preisniveau.
Dann hätte man das Problem evtl. frühzeitig entschärfen können.
Zuletzt geändert von marius am Sa Nov 11, 2017 23:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Pachtfrage

Beitragvon T5060 » Sa Nov 11, 2017 23:26

Marius die einzige Schriftformerfordernis im Pachtrecht ist die Kündigung

Man kann sogar 30 Jahre mündlich verpachten, Problem ist nur das nach 21 Jahren noch beweisen zu können :mrgreen:
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Re: Pachtfrage

Beitragvon marius » Sa Nov 11, 2017 23:42

T5060 hat geschrieben:Marius die einzige Schriftformerfordernis im Pachtrecht ist die Kündigung

Man kann sogar 30 Jahre mündlich verpachten, Problem ist nur das nach 21 Jahren noch beweisen zu können :mrgreen:


Bei mündlich ist das kein Problem, da gibt es keine Formfehler.
Gefährlicher wirds bei selbstgebastelten Verträgen wie oben beschrieben.
Zudem müssen dann beide Verträge exakt aufs Wort gleich gestaltet sein, sonst gibts wieder Probleme. Und hoffentlich wurden die Verträge bei der zuständigen Behörde gemeldet, Anzeigepflicht.
Bei Ehegatten die in Gütergemeinschaft leben, was früher die Regel war, müssen ebenso beide Eheleute den Vertrag unterschreiben.
Ebenso bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Personen genannt werden und unterschreiben.
Gibt also schon viele Fallstricke.
Es kann z.b. schon zu Problemen führen wenn im Vertrag nicht geklärt wurde, wem die Zahlungsansprüche nach Pachtende gehören, oder falls nur der Name aber nicht die Adresse der Pächter / Verpächter angegeben wurde. Wenn die Flächengröße fehlt ist das noch eher tolerierbar aber die Flurnummer ist natürlich Pflicht.

Es kommt halt auf den Richter an, wie der einen Formfehler bewertet falls einer vorliegt.

Sollten Formfehler vorliegen die zum Pachtende führen, kann der Vertrag nicht sofort aufgelöst werden.
Das über lange Jahre geschlossene Vertragsverhältnis wandelt sich in ein Pachtverhältnis auf unbestimmte Zeit um. Die Folge: Der Verpächter kann den Vertrag dann jederzeit mit einer Frist von zwei Jahren kündigen.

ich wundere mich nur das diese Formfehler ( Schriftformverstoß ), die zum vorzeitigen Pachtende führen können, hier keiner angesprochen hat.
Da muss wieder der Hobbylandwirt für Aufklärung sorgen.
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Re: Pachtfrage

Beitragvon T5060 » So Nov 12, 2017 2:01

Das lustigste ist immer ein Pachtvertrag mit Vorkaufsrecht :-)
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Re: Pachtfrage

Beitragvon emskopp33 » So Nov 12, 2017 10:10

Wenn das Vorkaufsrecht mit ins Grundbuch eingetragen wird, dann hilft´s dir schon..-
Wenn wie unterstellt wird, die Frau heute nicht mehr voll geschäftsfähig ist, ist es das eine, aber der Vertrag wurde in 2005 / 2006 geschlossen. Also beweise mal, dass die Frau dort schon nicht mehr geschäftsfähige gewesen wäre.
Dann das 5-fache an Pacht....Wucher

Das bekommt der Verpächter / Neffe sauber an den Allerwertesten.
Um des Liebens - Friedens Willen, würd ich ggf. einen Vergleich anbieten. Was ist es ihm wert
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Re: Pachtfrage

Beitragvon Family Guy » So Nov 12, 2017 10:50

emskopp33 hat geschrieben:Wenn das Vorkaufsrecht mit ins Grundbuch eingetragen wird, dann hilft´s dir schon..-

....oder der Pachtvertrag wird beim Notar gemacht.
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Re: Pachtfrage

Beitragvon marius » So Nov 12, 2017 17:57

Nicht verwechseln. Es gibt in diesem Fall 2 Vorkaufsrechte.

Es gibt ein dingliches Vorkaufsrecht, dass muss im Grundbuch notariel auf das betreffende Grundstück eingetragen werden.
Bei diesem Vorkaufsrecht muss der im Grundbuch eingetragene Vorkäufer beim Verkauf vom Notar über den Preis informiert werden und kann das Vorkaufsrecht innerhalb einer bestimmten Frist ausüben wenn er will.
Das dingliche Vorkaufsrecht kann zu Gunsten einer bestimmten Person, aber auch zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks bestellt werden.
Ist also bombensicher.

Das eingertragene Vorkaufsrecht im Pachtvertrag ( schuldrechtliches Vorkaufsrecht ) ist mehr oder weniger wertlos.
Bei einem Verkauf muss der Notar den Vorkaufs - Begünstigten nicht informieren.
Der Vorkaufsberechtigte im Pachtvertrag kann den Verkäufer nach dem Verkauf lediglich auf Schadensersatz verklagen falls dieser ihn nicht vorab über den Verkauf informiert hat.
Das persönliche Vorkaufsrecht schafft nur zwischen diesen beiden Personen Rechtsbeziehungen und wirkt nicht sachenrechtlich, bewirkt also keine Belastung der Sache und ist deshalb gegenüber Dritten ohne Wirkung.
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