Aktuelle Zeit: Sa Apr 20, 2024 11:54
HL1937 hat geschrieben:Noch zur Information, die Besitzerin verbindet eine 60jährige Familienbeziehung zum Betrieb samt aller Verwandten im Dorf. Ist quasi wie eine Schwester zu meinem Vater und seinen Brüdern aufgewachsen.
Nun weiß ich allerdings nicht, ob dies wohl IHR Wille ist, diese vergangene Zeit zu zerstören. Ich vermute schwer, daß der Neffe hinter der ganzen Sache steckt, da bei der Dame was zu holen ist.
Family Guy hat geschrieben:HL1937 hat geschrieben:Noch zur Information, die Besitzerin verbindet eine 60jährige Familienbeziehung zum Betrieb samt aller Verwandten im Dorf. Ist quasi wie eine Schwester zu meinem Vater und seinen Brüdern aufgewachsen.
Nun weiß ich allerdings nicht, ob dies wohl IHR Wille ist, diese vergangene Zeit zu zerstören. Ich vermute schwer, daß der Neffe hinter der ganzen Sache steckt, da bei der Dame was zu holen ist.
Vergiss es, an das Gute im Menschen zu glauben. Auch Loyalität gibt es nicht, auch nicht bei 60 Jahren gutem Miteinander. Der Neffe hat einfach nur die Eurozeichen im Auge.
Die Androhung der Klage vor dem Landwirtschaftsgericht bedeutet noch gar nichts, aber das musst jetzt aufpassen. Die Beratung hier im Forum wird nicht reichen, wie schon gesagt, such dir einen Fachanwalt, die Gegenseite hat schon einen, sonst zieht dich die Gegenseite über den Tisch, obwohl, meiner Meinung nach, dafür die Grundlage fehlt.
T5060 hat geschrieben:Marius die einzige Schriftformerfordernis im Pachtrecht ist die Kündigung
Man kann sogar 30 Jahre mündlich verpachten, Problem ist nur das nach 21 Jahren noch beweisen zu können
emskopp33 hat geschrieben:Wenn das Vorkaufsrecht mit ins Grundbuch eingetragen wird, dann hilft´s dir schon..-
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