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Pachtfrage

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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111 Beiträge • Seite 1 von 8 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 8
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Pachtfrage

Beitragvon HL1937 » Sa Sep 02, 2017 19:35

Hallo Leute,

ich habe einen Pachtvertrag der ab 2006 bis 2026 läuft über Ackerland.
Nun hat sich der Besitzer gemeldet, er möchte mir die Felder kündigen, weil wir haben sie schon so lange und jetzt will sie ein anderer.
Pachtpreis würde auch erhöht, spielt jetzt in meiner Frage aber keine Rolle.
Im Pachtvertrag, der in einfachster Ausführung vorliegt, ist nur die Fläche, Laufzeit, Pachtzins und Bankverbindung angeführt.
Über eine Kündigungsfrist wurde keine Vereinbarung getroffen, steht auch in keinster Weise was im Vertrag.

Nun meine Frage: kann der Verpächter auf Grund von Interesse am höheren Pachtzins oder aus Interesse von einem anderen Landwirt diesen Vertrag einfach so kündigen?
Falls ja, wie läuft das ab? Darf ich die Felder noch 2 Jahre bewirtschaften, oder muß er sich, da keine Frist vereinbart wurde an die Vertragsdauer halten?
Früher war alles besser.
Gott schütze unsere Fluren, vor Merkel, den Grünen und anderen Kulturen.

Es wünsch mir einer was er will, es geb´ihm Gott zehnmal soviel.
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Re: Pachtfrage

Beitragvon T5060 » Sa Sep 02, 2017 19:38

Er kann kündigen, aber die Kündigung greift nicht
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Pachtfrage

Beitragvon HL1937 » Sa Sep 02, 2017 19:39

Wegen? Wie lange darf ich noch anbauen?
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Re: Pachtfrage

Beitragvon T5060 » Sa Sep 02, 2017 20:31

Bis zur Ernte 2026.... steht doch so im Vertrag. Der Pachtpreis kann angepasst werden, aber auch dieses Begehren hält sich in Grenzen.
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Re: Pachtfrage

Beitragvon 210ponys » Sa Sep 02, 2017 20:37

wie kann man so blöd sein und ein Pachtvertrag auf 20Jahre machen?
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Re: Pachtfrage

Beitragvon Family Guy » Sa Sep 02, 2017 20:41

HL1937 hat geschrieben:Hallo Leute,

er möchte mir die Felder kündigen, weil wir haben sie schon so lange und jetzt will sie ein anderer.


Putzig diese Argumentation.
Keine Chance für den Verpächter, dich rauszudrängeln, es sei denn du wirtschaftest schlecht oder bleibst mit der Pacht dauerhaft im Rückstand. Das schlechte wirtschaften ist aber ein Gummibegriff, der erstmal vernünftig nachgewiesen werden muss. Mach keine Fehler, pass besonders bei Flächentausch auf, kann zur fristlosen Kündigung führen, und wirtschafte fröhlich bis Ernte 2026, da muss er dir aber nicht extra kündigen.
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Re: Pachtfrage

Beitragvon Welfenprinz » Sa Sep 02, 2017 20:48

Eben. So wie dargestellt geht da eigentlich gar nix.

Wenn überhaupt -das ist jetzt aber nur vage Spekulation von mir- über die Schiene,dass das nur ein “einfacher Pachtvertrag “ ist. Vielleicht meint irgendein Rechtsverdreher da was machen zu können,eben weil er unvollständig ist... z.B. Einzelheiten zu Kündigungsmodalitäten fehlen.

Alles Spekuliererei.
Geh zum Landvolk ,lass dich beraten.
Und wenns hart kommt zum Anwalt.

@210ponys: Vertragsfreiheit. Des Menschen Wille ist sein Himmelreich
Norden, Süden, Westen, Osten, schöne Welt, doch voller Pfosten.
Pfosten, die die Zäune halten, Zäune, die die Menschen spalten.
Hoffnung bleibt, dass diese Pfosten eines Tages mal verrosten.
http://pulseofeurope.eu
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Re: Pachtfrage

Beitragvon countryman » So Sep 03, 2017 18:30

da sollte kein Rechtverdreher was deuteln können, wenn keine Klausel enthalten ist kann nicht mal der Pachtzins erhöht werden. Das Pachtende wurde schriftlich festgehalten und gut, genau so war es bei Vertragsschluss beabsichtigt.
Pachtverträge benötigen nicht mal eine Schriftform um gültig zu sein.
M.W. sind allerdings Pachtdauern über 20 Jahre u.U. anfechtbar da eine Seite zu stark benachteiligt ist.
Wenn der Pachtzins marktunüblich niedrig ist, würde ich eine maßvolle Erhöhung anbieten.
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Re: Pachtfrage

Beitragvon Family Guy » So Sep 03, 2017 21:29

Gehen die Verträge in Richtung 30 Jahre Laufzeit kann man eine vorzeitige Kündigung erwirken, halbseidene Sozietäten sind auf solche Fälle spezialisiert und bringen vorzeitige Kündigungen vor Gericht durch.
Jetzt solltest du nicht gleich in Panik verfallen, denn bei dir sind es nur 20 Jahre, aber es auch nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Warte mal ab, ob dein Verpächter dir als Nächstes eine Kündigung von einer Anwaltskanzlei schickt, dann nimm nicht den Juristen vom Landvolk, der arbeitet garantiert nicht für das Landvolk, weil er der Beste ist, sondern such dir einen landwirtschaftlichen Fachanwalt, der sich mit Pachtrecht auskennt.
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Re: Pachtfrage

Beitragvon bauer hans » So Sep 03, 2017 21:47

das OLG HAMM hatte einen altpachtvertrag zu verhandeln,der wohl ähnlich lag.
eine pachterhöhung um 20% ist zulässig.
aktz. hab ich leider nicht zur hand.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Pachtfrage

Beitragvon The Judge » Mo Sep 04, 2017 6:42

Family Guy hat geschrieben:...pass besonders bei Flächentausch auf, kann zur fristlosen Kündigung führen...

Das sehe ich nicht so. Kannst du mal bitte erläutern, wie du zu der Annahme kommst? Danke!
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Re: Pachtfrage

Beitragvon countryman » Mo Sep 04, 2017 7:39

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt §589 BGB
"(1) Der Pächter ist ohne Erlaubnis des Verpächters nicht berechtigt,
1. die Nutzung der Pachtsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere die Sache weiter zu verpachten,
2. die Pachtsache ganz oder teilweise einem landwirtschaftlichen Zusammenschluss zum Zwecke der gemeinsamen Nutzung zu überlassen."

Unterverpachtung oder sonstige Nutzungsüberlassung wäre ein Verstoß, der eine Kündigung begründen könnte. Unkritisch sind nur quasi Lohnunternehmer-Dienstleistungen, solange der Pächter selbst das wirtschaftliche Risiko der Nutzung trägt.
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Re: Pachtfrage

Beitragvon Family Guy » Mo Sep 04, 2017 7:58

The Judge hat geschrieben:
Family Guy hat geschrieben:...pass besonders bei Flächentausch auf, kann zur fristlosen Kündigung führen...

Das sehe ich nicht so. Kannst du mal bitte erläutern, wie du zu der Annahme kommst? Danke!


Countryman hat schon alles gesagt, also Flächentausch als Unterverpachtung.
Egal, wie du so eine Sache benennst, also auch Pflugtausch, da gibt es nichts zu deuteln, ist zigfach vor Gericht negativ für den Pächter auslegt und negativ entschieden.
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Re: Pachtfrage

Beitragvon The Judge » Di Sep 05, 2017 9:31

Danke, Countryman und Family Guy.
Das eine Kündigung dann rechtens wäre, ist mir bewusst.
Ich störe mich aber eher an dem "fristlos". Meiner Meinung nach kann der Verpächter in dem Fall nur mit der regulären Kündigungsfrist außerordentlich kündigen (§594a, Abs. 2 BGB), nicht jedoch fristlos.
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Re: Pachtfrage

Beitragvon Family Guy » Di Sep 05, 2017 9:40

Ok, fristlos war wohl etwas schnell geschossen, du liest aber auch genau!
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