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Aber nicht 3,8 ha auf 5 Teilflächen. Bei uns wird für sowas praktisch überhaupt kein Pacht bezahlt.
Fassi hat geschrieben:Nope, Du kannst Deine Flächen auch verwildern lassen. Kann keiner dazu gezwungen werden
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Marvin|nivraM hat geschrieben:Hallo,
folgendes Szenario: Westsachsen, 5 nicht zusammenhängende Flurstücke = 3x grün (in Summe gut 1,8ha), 2x Acker (in Summe gut 2ha).
Die Flurstücke liegen bis auf 2x grün in großen Weide/ Ackerlandschaften (typisch ehem. LPG Zusammenstellung).
Er sieht dabei ein Prämienmodell vor 1, 5 ,10, 15, 20 Jahre.
Die Staffelung für Acker 90/110/150/200/270Euro, grün 50/60/80/130/140Euro
Forciert wird von ihm der 20Jahre Vertrag.
Sind das gängige Preise?
Aus Pächtersicht ist die jährliche Kündigung natürlich ein Problem, aber wenn man sich auf 5 Jahre Laufzeiten einigen könnte, dann wäre beiden Seiten schonmal geholfen
Was ist denn gegen einen Pachtvertrag einzuwenden, der auf unbestimmte Zeit geschlossen, aber jährlich gekündigt werden kann???
forenkobold hat geschrieben: Jeder ist verpflichtet, dass keine vermeidbaren negativen Einflüsse von seinem Grundstück aufs Nachbargrundstück ausgehen (Unkrautsamenflug, Brombeerranken) und auch darauf wild wachsende Büsche unterliegen mit ihrem Abstand zum Nachbar dem Nachbarschaftsrecht (länderspezifisch).
Das großstrukturierte Ostdeutschland, Schlaggrößen mit X-hundert ha.
Ist das die Lommatzscher Pflege, in den Lkr. Meißen, Döbeln?
Jupp1303 hat geschrieben:Der alte Kommentar zum Pachtrecht hat was über 1500 Seiten ( vergriffen ), der neue, den alten ergänzenden, 1200 Seiten Seiten und da soll hier fachkundig was kommentiert werden ? .... so was hier erzeugt nur Verwirrung, mehr nicht. Mehr als 3/4 der mir bekannten Pachtverträge halten einer juristischen Überprüfung nicht stand und sind damit nichtig, so schlau sind die aufgesetzt.
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