Wir wurden neulich auf die neuen PEFC Richtlinien aufmerksam gemacht, die ab 01.01.2011 in Kraft treten. Ich habe mir dann beim PEFC das Dokument „PEFC-Standards für Deutschland - gültig ab 01.01.2011“ durchgelesen. Laut Punkt 5.5 sind Maschinen nur noch mit biologisch schnell abbaubaren Hydraulikflüssigkeiten zu betreiben, sofern es technisch möglich ist. Unser Förster hat gesagt, daß man ggf. eine Herstellererklärung vorzeigen muß, sollte die Verwendung von biologischen Hydrauliköl nicht möglich sein. Wo habt Ihr die Erklärung bekommen? Habt Ihr den Hersteller kontaktiert, oder Euren örtlichen Händler bemüht?
Einen anderen Punkt der neuen Richtlinien habe ich noch nicht ganz verstanden, aber evtl. könnt Ihr mir weiterhelfen. Unter Punkt 6.2 steht:
Private Selbstwerber weisen ab 2013 die Teilnahme an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang, der den Anforderungen der Versicherungsträger entspricht, nach.
Wer ist der Versicherungsträger?? Bis jetzt hat jeder Selbstwerber bei mir unterschrieben, daß er nur für sich und auf eigenes Risiko sägt und damit war für mich der Fall erledigt.
Gruß, Alex


Selbst für unseren alten 2030 Bj. 79 gibt es Bioöl, so daß er umgerüstet werden muß/müßte/sollte..... ich weiß nicht wie ich es schreiben soll....