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Pferdeanhänger / Zugmaschine

Testweise auch Forum für die Pferdhalter
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69 Beiträge • Seite 2 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Beitragvon sany » Do Mai 04, 2006 19:22

Hi Leute

Erstmal danke für eure schnellen und Super Antworten. :D

Also Ich war heute beim TÜV und hab mir das mit dem Anhängerbetrieb zur Klasse BE nochmal von einem Prüfer aller Führerscheinklassen erklären lassen:

Kurz gesagt, wer die Klasse BE hat, darf das was in den Papieren im Fahrzeug eingetragen ist auch ziehen.

Bei der Klasse B ist es so, dass die GESAMTMASSE des ANHÄNGERS nicht größer als die LEERMASSE des ZUGFAHRZEUGS sein darf und das GESPANN nicht über 3,5 to wiegen darf.

Um wider auf das Thema zurückzukommen, mich interesiert überwiegen mit was ihr zieht. Auch ist es interresant zu wissen wie die Fahreigenschaften sind.
Meiner einer hat eben die bedenken das Ich mit einem relativ leichtem Zugfahrzeug (1400kg) auf der Autobahn bei 80km/h und schlechten Fahrbahneigenschaften mit 2to hinten dran ins Schlingern / aufschaukeln kommen.
Pferde sind leider kein "Totes" Material, die bewegen sich halt auch... :wink:

Danke
sany
 
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Beitragvon fendt59 » Do Mai 04, 2006 19:25

Hallo Jim Panse
Du hast Recht ,das Thema ist Zugfahrzeuge.Ich gebe dir aber trotzdem
die korrekte Internetadresse zum Nachlesen: www.BMVBS.de das ist
das zuständige Ministerium,lies die Erläuterungen und die Besitzstands-
wahrung,nicht , daß Du wegen deinen Mitarbeitern strafrechtlich still-
gelegt wirst.Nach neuester Rechtssprechung bist Du mitverantwortlich,
wenn jemand den falschen Führerschein hat.
Gruß Ralph :lol:
Power to the Bauer,mit Fendt
fendt59
 
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Beitragvon fendt59 » Do Mai 04, 2006 19:27

Hallo Sany
Ein Freund von mir fährt einen Nissan X-Trail Diesel mit sechsgang Getriebe er ist sehr begeistert von dem Auto.Er darf 2 Tonnen ziehen.
Gruß Ralph
Power to the Bauer,mit Fendt
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Beitragvon sany » Do Mai 04, 2006 20:08

B:

Kfz bis 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg
oder
mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3.500 kg nicht überschreiten

BE:

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht in die Klasse B fällt



Anhängerführerschein
Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B:
Ein Führerschein dieser Klasse (B) genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.


Im Abschnitt Anhängerführerschein ist nur das was oben bei B und BE beschrieben ist nocheinmal als Hinweis aufgeführt.

Auf gut Deutsch: Du darfst mit B bestimmte Anhänger fahren die schwere wie 750kg sind, was du bei C1 und C nicht darfst.
Du darfst mit B also wie oben beschrieben Hänger mitführen.
Die Klasse E also in diesem fall BE sagt nur das du Hänger fahren darfst die nicht unter die Ausnahme wie in B beschrieben fallen.
Folge daraus ist das du mit BE alles das fahren darfst was im Fahrzeugschein als Anhänger Gebremst / Ungebremmst steht.

Bei C1 und C darf man nur einen Anhänger bis 750kg mitführen.
Und jetzt kommts: Wenn man nun zu der Klasse C pder C1 den E macht darf man auch größere Hänger fahren.

Hoffe Ich konnte es so etwas deutlich rüberbringen. Die Qelle wo der Text zu B, BE, Anhängerführerschein her ist, ist der Link von fendt 59.

Gruß sany
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Beitragvon rina » Do Mai 04, 2006 21:39

Hey Sany,
bei uns heißt es: Wer als Zugfahrzeug nen Polo fährt,
der hat bestimmt kein Shirepferd :wink:
Unser Arbeitstier ist ein Landrover Discovery 2
Wir dürfen 3,5 to an den Haken nehmen, allerdings nicht
mit "normalem" Führerschein.
Das unsere Pferde rund 1000 kg wiegen (einzeln) und der Hänger
auch noch mal so 1000 +- würde ein kleinerer Wagen nicht in Frage
kommen. Der Landrover lässt einen auch in schwerem Gelände
nie im Stich :lol:
Und im Gegensatz zum Landrover Defender hat der Discovery
auch noch gute Fahreigenschaften.
Mit einem Eigengewicht von 2300 kg aber kein Kleinwagen.
Der 2,5 ltr Turbodiesel ist zwar gerade noch ausreichend,
den neuen gibt´s aber auch mit 3 ltr. preislich noch um
einiges günstiger als Touareg und Co.
Wir hatten eine Zeitlang auch einen Nissan Patrol, den fanden
wir aber nicht uberzeugend weil man den Allradantrieb hier
zuschalten mußte.
lg Rina
Wer sein Fahrzeug liebt, der schiebt z.b.Fendt
Sei lieb zu deinen Kindern, denn sie suchen dein Altersheim aus.
rina
 
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Beitragvon IHC1255XL » Fr Mai 05, 2006 7:00

sany hat geschrieben:B:

Kfz bis 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg
oder
mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3.500 kg nicht überschreiten

BE:

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht in die Klasse B fällt



Anhängerführerschein
Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B:
Ein Führerschein dieser Klasse (B) genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.


Im Abschnitt Anhängerführerschein ist nur das was oben bei B und BE beschrieben ist nocheinmal als Hinweis aufgeführt.

Auf gut Deutsch: Du darfst mit B bestimmte Anhänger fahren die schwere wie 750kg sind, was du bei C1 und C nicht darfst.
Du darfst mit B also wie oben beschrieben Hänger mitführen.
Die Klasse E also in diesem fall BE sagt nur das du Hänger fahren darfst die nicht unter die Ausnahme wie in B beschrieben fallen.
Folge daraus ist das du mit BE alles das fahren darfst was im Fahrzeugschein als Anhänger Gebremst / Ungebremmst steht.

Bei C1 und C darf man nur einen Anhänger bis 750kg mitführen.
Und jetzt kommts: Wenn man nun zu der Klasse C pder C1 den E macht darf man auch größere Hänger fahren.

Hoffe Ich konnte es so etwas deutlich rüberbringen. Die Qelle wo der Text zu B, BE, Anhängerführerschein her ist, ist der Link von fendt 59.

Gruß sany


Absolut korrekt, so wie ich es schon die ganze Zeit sage! :D

Im Link von fendt59 steht ja genau dasselbe wie bei adac oder verkehrsportal.de. Nochmal: Alles andere würde ja keinen Sinn machen!!!! Auch der beschriebene x-trail dürfte ja sonst die 2000kg nicht ziehen... :roll: Obwohl er auch ein gutes Zugfahrzeug wäre um mal BTT zu kommen. Was mich bei Nissan immer stört ist die Zusammenarbeit mit Renault, hoffentlich färbt das nicht mal ab...
Zuletzt geändert von IHC1255XL am Fr Mai 05, 2006 16:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon IHC1255XL » Fr Mai 05, 2006 16:30

Hab gerade die neue ADAC motorwelt bekommen, da schneidet der x-trail nicht so gut ab (Pannenstatistik)... obwohl ich von solchen Statistiken eigentlich nicht viel halte. :?
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Beitragvon bulldogfreund » Fr Mai 05, 2006 18:03

In der landw.Firma, wo ich arbeite, ziehen die einen Vietransporthänger mit Mitsubishi Pajero. Die haben zwar keine Pferde aber Rinder. Meistens ist dann der Bulle auf dem Anhänger.

Ein Bekannter von mir hat nen Nissan Teranno als Zugfahrzeug mit dem er seine Pferde transportiert. Wenn er mal mit zwei Pferdeanhängern ausrücken muß,wie letztes Jahr zur Fohlenschau, dann muß ich mit meinen Patrol mitfahren. Meines Erachtens ist ein Geländewagen doch noch das beste Zugfahrzeug für solche Aufgaben.
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Beitragvon flash » Sa Mai 06, 2006 6:38

Ihr müst aber auch noch den § 42 StVO beachten:
§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.
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Beitragvon IHC1255XL » Sa Mai 06, 2006 14:48

flash hat geschrieben:Ihr müst aber auch noch den § 42 StVO beachten:
§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.


Danke flash! Hatten wir jetzt aus Gründen der Übersichtlichkeit und des OT nicht nochmal extra aufgeführt. :wink:
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Beitragvon sany » So Mai 07, 2006 9:57

Der X-Trail ist eigentlich nicht schlecht von der Verarbeitung.
Aber, die zusammenarbeit mit Renault sagt mir nicht so zu. Hab mit Renault bis jetzt keine Guten erfahrungen gemacht. Ausnahme war hier der Twingo.
Mein Vater fährt selbst einen X-Trail der vor dem zusammenschluss gebaut wurde hier gefällt mir aber das Turbo loch überhaupt nicht.
Pajero ist ein Klasse Auto kommt aber leider wegen des Preises nict in Frage.

Hatte den Subaru am Montag Probegefahren. Erster Eindruk war wirklich gut was die Verarbeitung und Strassenlage betrifft. Ich äuserte dem Händler meine bedenken wegen dem Anhänger.
Gestern ruft der Händler noch mal bei mir an und meinte Ich solle doch eine Probefahrt mit beladenem Pferdehänger machen. Ich war erst etwas baff da das Auto noch keine Kupplung bei der ersten Probefahrt hatte. (Auch keine Abnehmbare).
Ich muss nachdem wir 100km mit Hänger der mit Pferden genau 1,84to wiegt gefahren sind, sagen, Spitzen Fahrzeug! Gut bei 15% Steigung brauchten wir zwar dann doch die untersetzung aber ansonsten war Ich doch echt überrascht was der so wegzieht. Auch oder gerade weil wir ein Pferd geladen haben das nicht wirklich gut im Hänger steht :roll: .
Meine damit, dass man die bewegungen nicht anderst als im Terrano entfunden hat.
Muss aber führ eine entscheidung doch noch ein paar Nächte darüber schlafen. Was meint ihr?

Gruß Sany
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Beitragvon IHC1255XL » So Mai 07, 2006 10:02

Wenn du einen Händler mit so gutem Service in der Nähe hast würde ich mir ernsthaft überlegen den Subaru zu nehmen...

Wenns preislich passt...
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Beitragvon sany » So Mai 07, 2006 12:14

Die Finanzierung ist eigentlich das Problem. Im Auto hängt der Zettel dazu. Auf diesem steht die Anzahlungssumme sowie die monatlichen Raten. Beides eigentlich kein Problem, aber: Ausgeschrieben sind 2,9% Jahreszins. Bei dem Finanzierungsangebot das er Ausgedruckt hat sollen wir auf einmal 5,5% Zahlen....
Hab mal auf der Subaru Deutschland Seite reingeschaut. Da steht drin das Neu- und Vorführwagen bei der gewünschten Laufzeit mit 2,9% zu Finanzieren sind.
Muss da morgen nochmal mit meinem Händler reden.
Bevor Ich dies tue muss ich aber mal bei Subaru Deutschland anrufen und da mal genau nachfragen. :wink:

Gruß Sany
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Beitragvon IHC1255XL » So Mai 07, 2006 16:14

Privatauto auf Pump? Bääähhh!

Der berühmte Unterschied zwischen Effektiv- und NominalZins, gelle?

Überleg mal ob es nicht besser ist das Geld auf der Bank (Hausbank?) zu holen und dann beim Händler mit Bargeld einen satten Rabatt rauszuschlagen (dürfte bei Subaru rel. leicht sein). Wenn du dchon unbedingt finanzieren willst... :?
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Beitragvon fendt59 » Mo Mai 08, 2006 12:44

Wenn Du dir den Subaru holen willst checke doch mal die Angebote bei
Mobile oder Autoscout 24 auf 2 bis 3 Jahre alte gebrauchte Subaru.Die
haben vielleicht 25 bis 35 tausend Kilometer und kosten nur noch die Hälfte.Ich habe auf meinem Legacy jetzt 198000 KM und habe bisher vor
kurzem 1 neue Kupplung 1 Satz Bremsscheiben eingebaut bekommen.
Ansonsten war 1 Lichtmaschine fällig und eine Antriebswelle ( diese war
allerdings mein Fehler ) .Ich denke mit einem guten Gebrauchten bist Du
bei einer Finanzierung mit Sicherheit besser bedient.Denn ca 50% Wert-
verlust innerhalb 3 Jahren ist irgendwie heftig.Ich muß Jim rechtgeben,wenn er meint, daß Du mal die Hausbank fragen sollst.Ansonsten viel Erfolg beim Kauf.
Gruß Ralph
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