@Morpheus
Jeder Beamte darf seine Meinung genauso äußern, wie jeder Bürger dieses Landes. Allerdings darf er keinerlei Äußerungen von sich geben, die sich gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutland richten.
Im Dienst hat der Beamte neutral zu sein. Das heißt, er hat die Fakten zusammen zu tragen und diese, soweit es sein Dienst erforderdert (und es auch seine Aufgabe ist) dann zu bewerten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten (hängt vom Einzelfall ab).
In Deinem Fall wäre die richtige Handlungsweise der Polizisten (soweit ich das aus den durch Dich geschilderten Fakten erkenn kann) gewesen, daß sie sich Dein Anliegen anhören, eine Überprüfung Deiner Angaben vornehmen und dann entscheiden, ob sie in diesem Fall zuständig sind. Hier dürfen sie auch ihre Meinung zu Deiner Mitteilung äußern. Aber nur dergestallt, daß Ton und Wortwahl stimmen. Selbst wenn sie sich vorher über irgend jemanden aufgeregt, einen schlechten Tag, Ärger mit der Frau/Freundin hatten oder nur von ihrem Vorgesetzten "angeschissen" wurden, dürfen sie diesen Ärger nicht an andere weitergeben. Der Beamte hat sich nach dem geltenden Beamtenrecht so zu verhalten, daß er seiner Position gerecht wird und das Ansehen seines Dienstherrn in der Öffentlichkeit keinen Schaden erleidet.