Aktuelle Zeit: So Dez 07, 2025 23:47
Wo fängt Tierwohl an und wo hört er auf. Man kann vor lauter Tierwohlvorgaben die Tierhaltung auch auflösen. Das löst aber nicht das Problem. Dann kommt halt das Fleisch aus anderen Ländern mit noch weniger Standards. Man hat das Problem nur verschoben, Siehe Kükentöten: In D verboten. Alle Brütereien haben geschlossen. Jetzt kommen die Küken aus dem Ausland und gut ist es.burgilali hat geschrieben:Was ich damit sagen möchte ist, dass bezüglich der Förderung der Zorn auf den Minister unbegründet ist. Sie ist derzeit nicht finanzierbar. Wenn Schweinehalter tatsächlich die gesetzlichen Vorgaben erfüllten, gäbe es viel weniger Tierleid. Tierschutz ist ein hohes gesellschaftliches Gut, das voran zubringen Staatsaufgabe nach Art. 20a GG ist. Also mehr als nur "Gedöns". Es handelt sich bei Schweinen um intelligente, fühlende Mitgeschöpfe.
240236 hat geschrieben:Das mit dem doppelten Zaun und so manchen Auflagen ist schon richtig. Man hat es ja in Polen gesehen. Diese Hinterhofhaltungen, waren die ersten die von der Schweinepest betroffen waren.
Einen solch großen Mist habe ich ja schon lange nicht mehr gelesen. Das hat nichts mit Impfunwilligkeit zu tun.burgilali hat geschrieben:Ebene bedeutet Tierschutz wirschaftliche Vorteile für die Tierhalter. Tiere gegen Krankheiten impfen klingt zunächstmal gut, scheitert aber gerne an der Impfunwilligkeit der Tierhalter,aus finanziellen Gründen.
Weidehaltung für Rinder ist auch nicht erforderlich, denn Weidemilch gibt es im Supermarkt. Milchviehhaltung brauchen wir nicht, denn es gibt Heumilch im Supermarktburgilali hat geschrieben:Es ist auch nicht zwingend erforderlich, dass in DEinem BEtrieb ein paar Schweine auf der Weide mitlaufen, da Dir hochwertiges Schwinefleisach aus deutscher Produktion auch breim Metzger um die Ecke oder im Supermasrkt zur Verfügung steht.
burgilali hat geschrieben:natürlichen Bedürfnissen
burgilali hat geschrieben:An Manfred:
Die gesetzlichen Auflagen für die Freilandhaltung von Schweinen bilden das epidemiologische Risiko für die Schweinehaltung als ganzes ab.
Das Auftreten von ASP bei Wildschweinen oder Hausschweinen in Freilandhaltung stellt aufgrund der Handelsrestriktionen, die sich daraus ergebenein erhebliches Marktrisiko für alle Schweinehaltungen dar.
Es ist auch nicht zwingend erforderlich, dass in DEinem BEtrieb ein paar Schweine auf der Weide mitlaufen,
Die Vorgaben in der Schweinehygieneverordnung haben ihren Ursprung beim nationalen Gesetzgeber bzw. haben einen europarechtlichen Hintergrund.
Tierfreunde, Du meinst wohl Tierrechtler und Tierschützer haben damit nichts zu tun.
Tiere gegen Krankheiten impfen klingt zunächstmal gut, scheitert aber gerne an der Impfunwilligkeit der Tierhalter,aus finanziellen Gründen.
burgilali hat geschrieben:Als es 2009 beim ersten Auftreten von BT zu staatlich angeordneten Impfungen in Bayern kam, war der ideologische Widerstand am größten, je weiter die Betriebe von der Impflinie nach Osten entfernt waren.
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