die treffen sonst die allgemeinheit (behandlungskosten, arbeitsunfähigkeit)
Wieso das denn?? Als Lokführer mußt Du inzwischen damit rechnen, daß da alle naslang Leute vor den Zug springen, die Strecke ist dafür bekannt (und nochmal: wenn Du von einem Selbstmörder "Rücksicht auf andere" erwartest, dann ist der Lokführer sicher nicht der erste, an den "jemand zu denken hat" - sondern evtl die Kinder, Eltern, Partner, Freunde, - die allesamt ja offenbar so rücksichtsvoll und mitfühlend waren daß man lieber den Zug springt - glaubst Du im ernst, da denkt jemand, der SO verzweifelt ist das ihm alles, aber auch alles egal und zuwider ist, an den ZUGFÜHRER?? Vielleicht hatte die Frau mit 65 einfach die Nase voll, dauernd und immer für andere zu leben, weißt Du's?)
Haften müßte nach meinem Rechtsempfinden die Bahn - eine Brücke oder Hochhäuser , Fersehtürme etc werden ja auch gegen Springer gesichert. Sowas ist halt Berufsrisiko, oder meinetwegen ein "Arbeitsunfall" .
Wo wir schon bei Saufen , Rauchen und Urteilen sind - wenn jemand wegen einer Zigarette einen Unfall baut, dann haftet der. Wenn jemand aber besoffen jemanden erschlägt, dann bekommt der noch "mildernde Umstände" - auch sowas richtig gerechtes...
Grüße
Brigitta