Hier läuft es "unter Kollegen" nach dem Prinzip Schuld und Guthaben: machst du mir so einen Schaden, kann ich dir auch (irgend einmal) so einen Schaden
machen - und wir sind quitt.
Daher meine Frage: Kannst du mit Sicherheit ausschließen, dass du (oder ein von dir beauftragter Rücker) beim Rücken deines Holzes nicht auch mal ähnliche
Schäden im Waldstück der Kommune verursachen wirst/wird? Wenn du jetzt den Schaden einklagst, wird dann der "Rückschlag" mit Sicherheit weit heftiger!
Und wie T5060 schon geschrieben hat: du hättest den Rücker quasi "in flagranti" erwischen sollen, um stichfeste Beweise zu haben.
Um die 500 € aus seiner Tätigkeit zahlen zu können, muss der Rücker 100 Fm umsonst rücken oder den Gewinn aus der Rückung von wsch. 1000 Fm opfern -
dementsprechend wird er sich wehren ...
meint
Adi


Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet