jonny500 hat geschrieben:
Hallo,
ja - aber wie weitreichend ist die Gewährleistung denn? 2011 habe ich auf einer Teilfläche Z-Saatgut zur Vermehrung eingesät, der Rest des Schlages Nachbau (angemeldet und bezahlt!). Vom Z-Saatgut liefen nur etwa 10% der gedrillten Körner auf. Gleiches bei Kollegen, die von der selben Chage Saatgut gedrillt hatten. Der Züchter hat die Schultern gezuckt, der Vermehrer hatte die Ware gebeitzt überlagert (aus Anbau 2010). Stillschweigend hat der Händler dann nach einem halben Jahr die Kosten für das Saatgut erstattet. Im Effekt stand ich bei dieser Sorte in 2012 ohne eigen vermehrtes Saatgut da - folglich hohe Kosten bei der Ersatzbeschaffung!
da der vermehrer vorsätzlich gehandelt hatte,wäre er schadensersatzpflichtig gewesen oder hatte er ausdrücklich darauf hingewiesen,dass es sich um überlagertes saatgut handelte....
fehlerhaftes saatgut ersetzen,musste er sowieso.