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Sachkundenachweiskarte

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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Mercury85 » Do Dez 31, 2015 18:06

So wie ich das bei der Fortbildung vom Amt Anfang des Monats verstanden habe beginnt am 01.01. der neue 3 Jahreszeitraum
2016-2018. Also in diesem Zeitraum sind wieder 4 Stunden nachzuweisen . Rückwirkend geht da nix mehr d.h. sollte eine Kontrolle kommen hat man also ein Problem da im Zeitraum 2013-2015 dann keine Zulassung zu Anwendung usw. vorlag .
Soweit meine Infos .
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon kimba1809 » Do Dez 31, 2015 19:43

Mercury85 hat geschrieben:So wie ich das bei der Fortbildung vom Amt Anfang des Monats verstanden habe beginnt am 01.01. der neue 3 Jahreszeitraum
2016-2018. Also in diesem Zeitraum sind wieder 4 Stunden nachzuweisen . Rückwirkend geht da nix mehr d.h. sollte eine Kontrolle kommen hat man also ein Problem da im Zeitraum 2013-2015 dann keine Zulassung zu Anwendung usw. vorlag .
Soweit meine Infos .


FALSCH

Bis zum 31.12.2015 war jeder befugt, da zum 1.1.2016 das erstmal ein Drei-Jahres-Zeitraum beginnen kann je nachdem wann ma die Sachkunde erhalten hat. Wer dann nach dem 1.1.2016 mit Pflanzenschutzmittel arbeitet braucht die Weiterbildung, sofern dieses Datum für Ihn gilt. Macht man jetzt eine Weiterbildung im Jahr 2016 kann man wieder Pflanzenschutzmittel einsetzen, nur bis zu diesem Termin halt nicht.
Ist wie mit dem TÜV beim Auto, wenn dieser abgelaufen ist kann man ihn trotzdem noch später erneueren.
Ich wollte auch mal was schreiben
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Stoapfälzer » Do Dez 31, 2015 19:54

Die Altsachkunde verfällt aber zum 01.01.2016 so fern man nicht bis dahin die Fortbildung absolviert hat. Und man muss die Grundqualifikation neu erwerben so weit mein Kenntnisstand.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Mercury85 » Do Dez 31, 2015 20:06

Also definitiv hat der Mann vom Amt bei uns gesagt der 1ste 3Jahreszeitraum ist für "Altsachkundige" am 31.12 um und der 2te 3Jahreszeitraum beginnt am 01.01. ! Rest wie ich schon geschrieben habe Probleme soll es nur bei einer Kontrolle geben .
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Mercury85 » Do Dez 31, 2015 20:11

kimba1809 hat geschrieben:
Mercury85 hat geschrieben:So wie ich das bei der Fortbildung vom Amt Anfang des Monats verstanden habe beginnt am 01.01. der neue 3 Jahreszeitraum
2016-2018. Also in diesem Zeitraum sind wieder 4 Stunden nachzuweisen . Rückwirkend geht da nix mehr d.h. sollte eine Kontrolle kommen hat man also ein Problem da im Zeitraum 2013-2015 dann keine Zulassung zu Anwendung usw. vorlag .
Soweit meine Infos .


FALSCH

Bis zum 31.12.2015 war jeder befugt, da zum 1.1.2016 das erstmal ein Drei-Jahres-Zeitraum beginnen kann je nachdem wann ma die Sachkunde erhalten hat. Wer dann nach dem 1.1.2016 mit Pflanzenschutzmittel arbeitet braucht die Weiterbildung, sofern dieses Datum für Ihn gilt. Macht man jetzt eine Weiterbildung im Jahr 2016 kann man wieder Pflanzenschutzmittel einsetzen, nur bis zu diesem Termin halt nicht.
Ist wie mit dem TÜV beim Auto, wenn dieser abgelaufen ist kann man ihn trotzdem noch später erneueren.



Das stimmt auf keinen Fall daß bis zum 31.12.15 jeder befugt war . Der Vergleich mit dem TÜV wurde bei der Veranstaltung auch
gebracht . Stimmt laut LW Amt so nicht . DER 1ste 3 Jahreszeitraum ist für Altsachkundige definitif vorbei !
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon agrarbetriebswirt » Do Dez 31, 2015 20:25

Wer nach dem 1.1.2016 noch PSM anwenden will braucht die Karte UND eine Fortbildung bevor er oder sie PSM kaufen oder handhaben dürfen, alles davor ist in Sachen Sachkundenachweiß noch egal !!!
Solange man keine Fortbildung gemacht hat, ruht die Sachkunde, verfällt aber nicht !!! Nach absolvierter Fortbildung ist die Sachkunde dann wieder für 3 Jahre gültig.Richtig fest gelegte Zeiträume gibt es da nicht ! Wichtig ist zukünftig nur, das bei Kauf oder Anwendung die letzte Fortbildung nicht länger als 3 Jahre her ist !
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Paule1 » Do Dez 31, 2015 20:54

Das wäre ja sonst noch schöner :klug:

:lol: :lol: Verstehe sowieso nicht was sich die Hochgebildeten Agrarier so alles gefallen lassen :lol: :lol: :lol:
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Mercury85 » Fr Jan 01, 2016 11:41

Hallo zusammen , habe nochmal beim LW Amt nachgeschlagen .
Habe so wie ich das sehe die Sache richtig verstanden . 3 Jahreszeiträume sind Fix und eben nicht wie von agrarbetriebswirt geschrieben egal /bzw. feste Zeiträume gibt es nicht .

FÜR ALLE HIER DER TEXT VOM AMT DIREKT VON DER HOMEPAGE :
Mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz vom 14. Februar 2012 und der am 6. Juli 2013 in Kraft getretenen Verordnung zur Pflanzenschutz-Sachkunde kommen auf jeden Sachkundigen neue Pflichten zu. Dazu zählen die Beantragung eines bundesweit einheitlichen Sachkundenachweises im Scheckkartenformat und die regelmäßige Teilnahme an anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb von Dreijahreszeiträumen. Für Sachkundige, die am 14. Februar 2012, also bei Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes, sachkundig waren, hat die erste Dreijahresfrist zur Fortbildung bereits am 1. Januar 2013 begonnen und endet am 31. Dezember 2015. Bis dahin muss eine Fortbildung absolviert worden sein, denn die Sachkunde verfällt zwar nicht, aber es darf nicht mehr mit Pflanzenschutzmitteln umgegangen werden. Für alle Sachkundigen, die nach dem 14. Februar 2012 sachkundig geworden sind oder es noch werden, beginnt der erste Dreijahreszeitraum ab der erstmaligen Ausstellung des neuen Sachkundenachweises.
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Ede75 » Fr Jan 01, 2016 11:59

Mercury85 hat geschrieben:hat die erste Dreijahresfrist zur Fortbildung bereits am 1. Januar 2013 begonnen und endet am 31. Dezember 2015. Bis dahin muss eine Fortbildung absolviert worden sein, denn die Sachkunde verfällt zwar nicht, aber es darf nicht mehr mit Pflanzenschutzmitteln umgegangen werden.


Daraus lese ich, daß ich die Fortbildung haben muß, wenn ich wieder spritzen will. Also würde mir persönlich Jan oder Feb reichen.


Keine Sorge, ich hab die Schulung schon über 1 Jahr.

Gruß
Ede
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon TomDeeh » Fr Jan 01, 2016 14:18

Hi ,

jetzt von mir die Idiotenfrage:
Ich bin Altsachkundiger , habe die Karte erhalten und im abgelaufenen 3Jahreszeitraum meine Fortbildung(en) gemacht.

Darf ich jetzt im neuen 3Jahreszeitraum , zB morgen im Raps , Pflanzenschutz ausbringen , oder muss ich zuerst wieder meine Fortbildungen erledigen und danach darf ich erst wieder spritzen ?

Wenn das so wäre , dann dürfte zZt ja niemand PSM ausbringen , da wohl noch niemand eine aktuelle Fortbildung hat. Ich dachte ich müßte jetzt irgendwann in den 3 Jahren mich weiter fortbilden.
Gruß Tom
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Obsti » Fr Jan 01, 2016 14:36

Sicher darfst du Pflanzenschutzmaßnahmen durchführen. Du mußt deine Fortbildung im Zeitraum zwischen 01.01.2016 und 31.12.2018 gemacht haben. Wann ist egal, muß nur im vor genannten Zeitraum sein.

Gruß Obsti
Probleme sind vom Kopf erdacht.
Er hat auch immer die Lösung dafür.
Du siehst den Sonnenuntergang und bist erschrocken weil es plötzlich Nacht ist.
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Einhorn64 » Fr Jan 01, 2016 14:39

Im 2. Dreijahreszeitraum, also von 1.1. 2016 bis 31.12. 2018 musst du eine Fortbildung abschließen, egal wann, Hauptsache in diesem Zeitfenster.
Machst du das nicht, hast du 3 Jahre Illegal gehandelt, was sich aber halt erst am 1.1.2019 zeigt :mrgreen:
"Wer sich im Geschichtsunterricht gefragt hat, wie man in den 1930ern in kurzer Zeit so viel Hass säen konnte, der kann nun live zuschauen."
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Paule1 » Fr Jan 01, 2016 15:32

Alles Kriminelle die Bauern :klug:
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon jak » Fr Jan 01, 2016 23:07

Oh man, dann hätte man sich die Schulung für den 1. Zeitraum schenken können, weil bis jetzt hat's ja eigentlich nicht interessiert! Greizgruzifix 3 Std verschissen, als ob ich nichts besseres zu tun hätte :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: und die 20 € wären im Klingelbeutel auch besser verwertet worden. Ich bin jetzt extem stickig.
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon H.B. » Sa Jan 02, 2016 10:44

jak hat geschrieben:....und die 20 € wären im Klingelbeutel auch besser verwertet worden

....ganz sicher nicht. Dann putz dir damit den Arsch!
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