So wie ich das bei der Fortbildung vom Amt Anfang des Monats verstanden habe beginnt am 01.01. der neue 3 Jahreszeitraum
2016-2018. Also in diesem Zeitraum sind wieder 4 Stunden nachzuweisen . Rückwirkend geht da nix mehr d.h. sollte eine Kontrolle kommen hat man also ein Problem da im Zeitraum 2013-2015 dann keine Zulassung zu Anwendung usw. vorlag .
Soweit meine Infos .