Also ich verstehe das folgendermaßen mit der Weiterbildung:
In dem Jahr wo ich die Fortbildung mache beginnt der Drei-Jahres-Zeitraum. wer also in 2015 die Weiterbildung gemacht hat ist für 2016 und 2017 sauber.
Laut Zitat beginnt der Zeitraum bei denen die nach dem 14. Februar 2012 ihr Zeitraum mit dem Ausstellungstag. Somit ist hier eine Tag genaue Laufzeit. Dies sollte auch dann für die anderen gelten.
Somit denke ich das der drei-Jahres-Zeitraum mit dem Tag der Weiterbildung beginnt. Wäre die Weiterbildung somit z.B. am 3. März 2014 erfolgt läuft sie meiner Meinung nach am 2. März 2017 aus.