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Sachkundenachweiskarte

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon kimba1809 » Sa Jan 02, 2016 14:21

Also ich verstehe das folgendermaßen mit der Weiterbildung:
In dem Jahr wo ich die Fortbildung mache beginnt der Drei-Jahres-Zeitraum. wer also in 2015 die Weiterbildung gemacht hat ist für 2016 und 2017 sauber.
Laut Zitat beginnt der Zeitraum bei denen die nach dem 14. Februar 2012 ihr Zeitraum mit dem Ausstellungstag. Somit ist hier eine Tag genaue Laufzeit. Dies sollte auch dann für die anderen gelten.
Somit denke ich das der drei-Jahres-Zeitraum mit dem Tag der Weiterbildung beginnt. Wäre die Weiterbildung somit z.B. am 3. März 2014 erfolgt läuft sie meiner Meinung nach am 2. März 2017 aus.
Ich wollte auch mal was schreiben
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Raider » Sa Jan 02, 2016 15:36

kimba1809 hat geschrieben:Also ich verstehe das folgendermaßen mit der Weiterbildung:
In dem Jahr wo ich die Fortbildung mache beginnt der Drei-Jahres-Zeitraum. wer also in 2015 die Weiterbildung gemacht hat ist für 2016 und 2017 sauber.
Laut Zitat beginnt der Zeitraum bei denen die nach dem 14. Februar 2012 ihr Zeitraum mit dem Ausstellungstag. Somit ist hier eine Tag genaue Laufzeit. Dies sollte auch dann für die anderen gelten.
Somit denke ich das der drei-Jahres-Zeitraum mit dem Tag der Weiterbildung beginnt. Wäre die Weiterbildung somit z.B. am 3. März 2014 erfolgt läuft sie meiner Meinung nach am 2. März 2017 aus.


Nein, soweit ich weiß ist der 3-Jahreszeitraum fest. Am 01.01.2016 beginnt der zweite 3 Jahreszeitraum. Irgendwann bis zum 31.12.2018 muss man eine Weiterbildung gemacht haben.
Was ich nicht verstehe und was aus meiner Sicht (sofern ich richtig liege) das Ganze ad absurtum führt, ist dass man die Karte nicht verliert wenn man die Weiterbildung nicht gemacht hat. Sprich: Jeder der im letzten 3 Jahreszeitraum keine Weiterbildung gemacht hat, hat dadurch jetzt keinen Schaden. Das wird dazu führen, dass man im nächsten 3-Jahreszeitraum auch keine Weiterbildung macht.
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Mercury85 » Sa Jan 02, 2016 20:36

Es sieht so aus das wenn eine Kontrolle kommt man ein Problem hat wenn man im abgelaufenen 3 Jahreszeitraum keine Schulung nachweisen kann und das wird sicher ne Menge Geld kosten . Am 31.12.2018 wieder keine Schulung nachzuweisen wäre dann der absolute Supergau bei einer Kontrolle in 2019 . Termine gelten wie schon gesagt nur für Altsachkundige .
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Einhorn64 » Sa Jan 02, 2016 20:48

jak hat geschrieben:Oh man, dann hätte man sich die Schulung für den 1. Zeitraum schenken können, weil bis jetzt hat's ja eigentlich nicht interessiert! Greizgruzifix 3 Std verschissen, als ob ich nichts besseres zu tun hätte :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: und die 20 € wären im Klingelbeutel auch besser verwertet worden. Ich bin jetzt extem stickig.

Eben nicht- ohne Schulung im 1. Deijahreszeitraum wäre deine "Altsachkunde" über die Wupper.
Dazu hättest du in diesen 3 Jahren Illegal PS mittel eingesetzt(es sei denn ein anderer Sachkundiger hat das nachweislich gemacht) CC relevant!
"Wer sich im Geschichtsunterricht gefragt hat, wie man in den 1930ern in kurzer Zeit so viel Hass säen konnte, der kann nun live zuschauen."
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon "schwabe" » Sa Jan 02, 2016 23:18

Oh manoman was ist blos los mit uns deutschen Landwirten ?

Wenn dieses Sachkundenachweiskartengequatsche ein Amerikanischer oder Australischer Russischer ..... Bauer liest, was glaubt ihr wohl was der denkt :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: n8 :prost:
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Forchhammer » So Jan 03, 2016 7:25

Haben die denn auch sowas?

Oder gibts so einen bürokratischen Irrsinn nur bei uns in der heiligen schei** EU?
G.O.A.T : Geballte Organisation Aufständischen Terrors (zu deutsch: Ziegen)

Fuck the EU
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Raider » So Jan 03, 2016 10:21

Einhorn64 hat geschrieben:
jak hat geschrieben:Oh man, dann hätte man sich die Schulung für den 1. Zeitraum schenken können, weil bis jetzt hat's ja eigentlich nicht interessiert! Greizgruzifix 3 Std verschissen, als ob ich nichts besseres zu tun hätte :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: und die 20 € wären im Klingelbeutel auch besser verwertet worden. Ich bin jetzt extem stickig.

Eben nicht- ohne Schulung im 1. Deijahreszeitraum wäre deine "Altsachkunde" über die Wupper.
Dazu hättest du in diesen 3 Jahren Illegal PS mittel eingesetzt(es sei denn ein anderer Sachkundiger hat das nachweislich gemacht) CC relevant!


Nein, gerade dieser Aspekt, dass die "Altsachkunde" weg ist, scheint so nicht zu stimmen. Und das halte ich fast schon für einen Skandal
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Ede75 » So Jan 03, 2016 10:28

Raider hat geschrieben:Nein, gerade dieser Aspekt, dass die "Altsachkunde" weg ist, scheint so nicht zu stimmen.


So ist es, die Sachkunde bleibt nach meinen Infos, angeblich mit der Karte jetzt auch lebenslang. Dafür ist die Karte jetzt einmal beantragt worden. Spritzen ohne Karte ist wohl n CC-Verstoß, spritzen ohne Schulung soll nur ne Ordnungswidrigkeit sein!? So habe ich es irgendwo mal gelesen. Weiss aber jetzt auch nicht mehr, wo.

Is eh nonsens, das Ganze. Genauso wie QS, QM, ITW und wie sie alle heissen. Papiertiger ohne echten Mehrwert.

Warum wird die Schulung nicht auf nem Chip auf der Karte gespeichert? Nein, es muß n Zettel aufbewahrt werden. Sonst wären wir ja auch nicht in Deutschland hier.
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Paule1 » So Sep 24, 2017 9:04

Sorry hier ist das Ackerbauforum zum Sachkundenachweis

Wann weiter Fortbildung erforderlich ?

Mein Ausweis wurde am 27.11.14 ausgestellt
Beginn erster Fortbildungszeitraum 01.01.2013
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Bauerntrampel » So Sep 24, 2017 10:14

Paule1 hat geschrieben:Sorry hier ist das Ackerbauforum zum Sachkundenachweis

Wann weiter Fortbildung erforderlich ?

Mein Ausweis wurde am 27.11.14 ausgestellt
Beginn erster Fortbildungszeitraum 01.01.2013


Wann war deine letzte Fortbildung? Ab da drei Jahre Gültigkeit. Die Zahlen auf deinem Ausweis kannst du dir sonst wo hin jubeln. Wenn du noch nie bei einer Fortbildung warst, bist du schon illegal unterwegs.
voro hat geschrieben:Die Ochsen solltet ihr nicht melken!
Schmeckt nicht!

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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Paule1 » So Sep 24, 2017 10:25

Letzte Fordbildung war am 26.11.2014.

Geht es auch Online???
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon allgaier81 » So Sep 24, 2017 10:30

Hab ich hier gemacht:

https://www.landakademie.de/online-fort ... chutz.html
Ich fands OK, informativer und geselliger ist es wohl im Kreise von Berufskollegen.
Gruß, allgaier
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Franzis1 » So Sep 24, 2017 10:33

Ich geh da jedes Jahr hin je Jahr 2 h
Viele Schweine-viele Scheine,zu viele Schweine zu wenig Scheine. Der Mensch steht nicht mehr im Mittelpunkt sondern Fledermaus, Saatkrähe der Wolf und der Biber. In D. haben Ökos mehr zu sagen als Angie und die Regierung.
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Re: Sachkundenachweiskarte

Beitragvon Ede75 » So Sep 24, 2017 18:27

Bauerntrampel hat geschrieben:Wann war deine letzte Fortbildung? Ab da drei Jahre Gültigkeit.

Das stimmt so nicht.

Man muß immer innerhalb eines Fortbildungszeitraumes eine Schulung absolvieren. Man könnte quasi am 1.1.2013 ne Schulung gemacht haben, und die nächste dann fast 6 Jahre später, am 31.12.2018. Das wäre voll ok.

Und die Zahl auf dem Ausweis ist keinesfalls egal, von ihr gehen die Fortbildungszeiträume aus.

post1541074.html#p1541074

Gruß
Ede
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