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Schafe schlachten bzw betäuben

Hier nun auch ein Forum für unsere Schafhalter
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66 Beiträge • Seite 4 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Schafe schlachten bzw betäuben

Beitragvon Keek » Di Jan 06, 2015 20:29

So ich möchte euch mal ein kleines Update geben:

Ich habe drei Schafe mit dem Bolzenschussgerät getötet. Funktioniert hat dies sehr gut. Ist nur doch um einiges "härter" als ein Stück Wild auf 70m zu schießen. Am Schlachttag kam dierekt der TA zur Fleischbeschau. Was ja aber vom Prinzip her nichts anderes ist als wir Jäger beim Wild tuen. Da wir vom Hegering aus den Sachkundenachweis "Kundige Person" gemacht haben. Aber egal! Lebenbeschau wird bei Hausschlachtung nicht mehr gemacht, lt meinem TA.

Ich habe von einem älterem Schaf Schinken gemacht, dieser Pökelt gerade vor sich hin und wird wenn es milder wird ein paar mal kalt Geräuchert. Außerdem habe ich noch 15 Gläser gekochte Mettwurst eingemacht. Der rest liegt als Braten bzw Steacks in der Truhe. Probiert habe ich es schon. Es kommt dem Wildgeschmack wirlich sehr nahe! Sehr lecker :D

Ich habe mit einem bekannten von Übersee geschrieben. Dort werden häufig mit .22 Schafe getötet. Ich habe mich aber dennoch entschieden ein Bolzenschussgerät zu kaufen. Ist ja nicht so teuer und wer das Geld nicht über hat sollte lieber Briefmarken sammeln :prost: Und so brauche ich nichts dafür beantragen bei der Unterjagdbehörde...Und es ist entschieden sicherer in der Handhabung.

Falls sich dennoch jemand für die Möglichkeit Interresiert, diesen Link hat mir der Freund geschickt:

http://www.dpi.nsw.gov.au/__data/assets ... -stock.pdf
Keek
 
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Re: Schafe schlachten bzw betäuben

Beitragvon Da_ve » Di Jan 06, 2015 23:07

@Keek....auch wenn das Kapitel nun abgeschlossen ist, will noch was zufügen.
Das schießen von Rindern mit ner 22.Hornet wird nur in Sonderfällen genemigt.
Dazu brauchst dann erst mal den Nachweis "Waffenrecht- schießen von Weidetieren".Danach ist aber noch lange nicht gewährleistet das du es dann wirklich darfst, den du brauchst ein BEDÜRFNISS für dein Vorhaben.
So und das ist der springende Punkt...das Bedürfniss....stehen deine Rinder auf der Weide, du gehst mit dem Futtereimer hin und sie fressen dir aus der Hand, war es das mit dem BEDÜRFNISS.
In diesem Moment kann jeder Vet sagen, du kannst ihnen entweder in diesem Moment ne Schlinge um den Hals werfen und einfangen oder sie mit dem Bolzenschussaparat beim Füttern schießen.
Ganz einfache Auslegung.

Und eins sollte man bei dieser Methode auch nicht vergessen und zwar ist das die seit 2014 geltende Schlachttierverordnung und die sagt ganz klar aus. Schuss auf Distanz nur mit Sachkundenachweis oder Jägerprüfung,Vorlage eines Bedürfnisses, Vorlage einer Schießerlaubniss im Gehege bzw Weide (ist übrigens personenbezogen, also nicht auf die Idee kommen den befreundeten Jäger scheißen zu lassen, denn der ist sein Jagdschein danach los) und der erforderliche Versicherungsschutz.
Und die Schlachtverordnung sagt auch ganz klar aus, Schuss nur auf den Kopf und öffnen der Schlagader innerhalb von 90Sek.

Ich hab den Nachweis 2014 gemacht und einige Rinderhalter mit im Kurs gehabt,die ebenfalls den Nachweis gemacht haben.Und momentan bin gerade dabei die Schieserlaubniss zu erhalten um dann mir eine Waffe kaufen zu können.Aber ich habe Kontakt mit noch so manchen aus dem Kurs, die erhalten diese Scheiserlaubniss nicht da nach Ansicht des Vet kein bedürfniss vorliegt.
Und wenn ich heute nochmal davor wäre, würde ich gleich den Jagdschein machen, da wie schon erwähnt da die "Kundige Person" mit enthalten ist und der Lebendbeschau entfällt.
Da_ve
 
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Re: Schafe schlachten bzw betäuben

Beitragvon Badener » Mi Jan 07, 2015 9:29

Daniela1 hat geschrieben:Hallo
[...]
Was das mit dem KK angeht ist es natürlich möglich die Tiere zu schiesen wo geschlachtet werden sollen aber für ein KK brauchst du den kleinen Waffenschein wenn du den nicht hast hast du ein problem und darfst es nicht und darfst auch kein KK besitzen nicht mehr früher hat jeder so ein KK kaufen können das ist heute leider nicht mehr so und man muss einen Waffenschein haben.
Also wenn es ein KK ist das halt noch da ist lass die finger davon da kommst du in Teufelsküche wenn das jemand mitkriegt und du keinen Waffenschein hast.
Kugelschuss auf der Weide ist möglich must du aber anmelden bei der untern Jagdbehörde dann spricht nichts dagegen.
[...]
Gruß

Daniela


Mein Gott Daniela,

das ist aber grober Unfug. Es gibt in Deutschland unterschiedliche waffenrechtliche Erlaubnissscheine zu diesen Gehören unter Anderem :
- Die gelbe WBK für Sportschützen
- Die grüne WBK für mehrlader Kurzwaffen mit gezogenen Läufen
- Den Sammlerschein
- Den Waffenschein
- Den Jagdschein
- Den "kleinen" Waffenschein

Zum Führen einer Waffe benötigt man einen (kleinen) Waffenschein oder einen Jagdschein. Gas-, Signal- und Schreckschusswaffen, sogenannte PTB- Waffen, dürfen mit dem kleinen Waffenschein geführt werden, hierfür ist nur ein Polizeiliches Führungszeugnis nötig. Wer Schusswaffen führen will muss ein Bedürfnis dafür haben (Sicherheitsbehörden oder Sicherheitsfirmen). Da kenne ich mich aber nicht genau aus, da das der normal Sterbliche eh nicht bescheinigt bekommt. Jagdschein ist allgemein bekannt, dass man dafür einen Kurs mit anschließender Prüfung ablegen muss. Die WBK's dienen nur zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und deren Munition, diese bekommt man durch Nachweis der Sachkunde nach §7 (glaube ich) und dem Bedürfnisnachweis (z.B. durch einen Verband - DSB, BDS, BDMP). Der Sammlerschein dient zum Erwerb von schussfähigen Waffen, jedoch ohne Munitionserwerb.

Um eine Kleinkaliberwaffe zu Besitzen oder Erwerben benötigt man also entweder einen Jagdschein (Schonzeitwaffe), oder eine WBK (für Langwaffen die Gelbe, für Mehrlader- Kurzwaffen die Grüne mit Voreintrag). Die WBK berechtigt aber nur zum Transport zur Schießstätte und zurüch auf direktem Weg. Wenn Du auf die Wiese fährst und ein Schaf erschießt, kannst Du die WBK mit samt deinen Waffen direkt abgeben. Also bleibt nur noch der Jagdschein oder die Gehegeschusserlaubnis, die man für Schafe aber nicht bekommen wird.

Ich weiß, dass meine Ausführung nicht ganz ausführlich ist. Aber um alles genau zu erläutern bräuchte ich einfach zu lange....

Grüße und frohes neues Jahr 2015
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
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Re: Schafe schlachten bzw betäuben

Beitragvon Daniela1 » Mi Jan 07, 2015 12:20

Hallo

Sag ich doch das es heute nicht mehr möglich ist eine Waffe zu kaufen ohne einen Waffenschein kleiner Waffenschein und man einen Kurs machen muss mit Prüfung.

Nur vor 20 Jahren hat man ein KK überall kaufen können mit Munition da brauchte es noch keinen Waffenschein oder einen Nachweis in jeden Baumarkt Baywa ect hat jeder ab 18 Jahren ein KK kaufen können oder Luftgewehr ist heute leider nicht mehr möglich.
Mittlerweile brauchst du ja sogar für ein Klapmesser den kleinen Waffenschein.
Viele haben halt noch ein KK zuhause von früher her wo man noch keinen schein brauchte.
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Re: Schafe schlachten bzw betäuben

Beitragvon Da_ve » Mi Jan 07, 2015 15:26

Luftgewehr geht immer noch ab 18.....darf halt nicht über 7,5 Joule haben!!!
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Re: Schafe schlachten bzw betäuben

Beitragvon Badener » Do Jan 08, 2015 9:34

Da_ve hat geschrieben:Luftgewehr geht immer noch ab 18.....darf halt nicht über 7,5 Joule haben!!!

Ja, aber ein Schaf lacht dich aus, wenn Du es mit einem Luftgewehr erschießen willst.
Vor allem wenn es ein Bock ist und Du einen Kopfschuss setzen willst.... :lol:

Grüße
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Re: Schafe schlachten bzw betäuben

Beitragvon Keek » Do Dez 10, 2015 15:51

Keek hat geschrieben:So ich möchte euch mal ein kleines Update geben:

Ich habe drei Schafe mit dem Bolzenschussgerät getötet. Funktioniert hat dies sehr gut. Ist nur doch um einiges "härter" als ein Stück Wild auf 70m zu schießen. Am Schlachttag kam dierekt der TA zur Fleischbeschau. Was ja aber vom Prinzip her nichts anderes ist als wir Jäger beim Wild tuen. Da wir vom Hegering aus den Sachkundenachweis "Kundige Person" gemacht haben. Aber egal! Lebenbeschau wird bei Hausschlachtung nicht mehr gemacht, lt meinem TA.

Ich habe von einem älterem Schaf Schinken gemacht, dieser Pökelt gerade vor sich hin und wird wenn es milder wird ein paar mal kalt Geräuchert. Außerdem habe ich noch 15 Gläser gekochte Mettwurst eingemacht. Der rest liegt als Braten bzw Steacks in der Truhe. Probiert habe ich es schon. Es kommt dem Wildgeschmack wirlich sehr nahe! Sehr lecker :D

Ich habe mit einem bekannten von Übersee geschrieben. Dort werden häufig mit .22 Schafe getötet. Ich habe mich aber dennoch entschieden ein Bolzenschussgerät zu kaufen. Ist ja nicht so teuer und wer das Geld nicht über hat sollte lieber Briefmarken sammeln :prost: Und so brauche ich nichts dafür beantragen bei der Unterjagdbehörde...Und es ist entschieden sicherer in der Handhabung.

Falls sich dennoch jemand für die Möglichkeit Interresiert, diesen Link hat mir der Freund geschickt:

http://www.dpi.nsw.gov.au/__data/assets ... -stock.pdf



Hi zusammen,
jetzt kommt mein zweites Update.

Ich habe jetzt einige Schafe mit dem 22lfb betäubt (bzw getötet), als auch mit dem Bolzenschuss. Auch wenn einige hier wieder auf die Barrikaden gehen, der Schuss aus einem Revolver mit 22lfb hat sich für mich bewehrt.
Ich spare mir dadurch den unschönen Kehlschnitt. Das Schaf liegt dabei auf dem Bauch und der Schuss wird aufgesetzt angetragen. Die Kugel geht einmal durch und in den Boden. Danach hänge ich das Schaf direkt zum Ausbluten auf.
Das ist für mich angenehmer als das vor Muskelkontraktion zuckende Schaf zu stechen und ist sehr sicher!

Wie gesagt, dass ist für mich die beste Lösung. Natürlich braucht man eine WBK, und eine Genehmigung dafür. Aber das wurde ja schon lang und breit vorher besprochen und ist jedem klar. Auch die Gefahren sind mir und ich denke den meisten Lesern auch bekannt.
Ich denke das ganze Thema ist in D so verpönt, da es nur wenige gibt die so legal schlachten könnten und es aber dennoch nicht tuen. Wie schon oben geschrieben ist es in NZ (die ja mehr Schafe als Einwohner haben) durchaus normal. Auch in den Staaten wird es viel so gemacht. Dort kann man ja auch ohne weiteres Waffen erwerben.

jeder wie er will!

Gruß

Keek
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Re: Schafe schlachten bzw betäuben

Beitragvon Daniela1 » Do Dez 10, 2015 18:30

Ist in Deutschland nicht möglich da keine Waffen Revolver ect zum schlachten erlaubt sind nur mit ausnahmegenehmigung.
Und ich bin auch froh drum das in Deutschland nicht jeder mit einer Waffe rumlaufen darf.
Aber den Kehlschnitt zum ausbluten must du doch trozdem machen?
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Re: Schafe schlachten bzw betäuben

Beitragvon Damhirsch » Do Dez 10, 2015 19:53

Junge Junge, Keek.Was du da machst wird unheimlich teuer. Tierschutzschlachtverordnung besagt, daß ein Tier vor der Schlachtung betäubt sein muß. Schlachten, Töten, erfolgt durch Blutentzug, also in der Regel Halsschnitt. Ums Zappeln und Schneiden kommst du nicht herum.
Deine Beschreibung mit Revolverschuß in den Kopf wird dir sehr balsd Besuch entsprechender Behörden verschaffen. Falls der Revolver legal ist bist du auf jeden Fall deine WBK los. Viel Freude an der Methode weiterhin. Mann, Mann, Mann.....
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Re: Schafe schlachten bzw betäuben

Beitragvon Fassi » Do Dez 10, 2015 20:07

Ich versteh das Problem mit dem Zappeln auch nicht so ganz. Das fangen sie erst an, wenn ein Teil Blut rausgeflossen ist. Beim Kehlschnitt selber sind sie ruhig. Sofern man richtig betäubt hat, spirch den Bolzen richtig angesetzt hat.

Gruß
PS: Bei Kehlschnitt nach Tot entblutet das Tier auch nicht richtig, weil das Herz nicht mehr pumpt. Und im Gegensatz zum Kammerschuß beim Wild ist da auch nichts in Herz- oder Lebernähe kaputt, wo das Blut in den Bauchraum sacken kann. Guten Appetit wünsch ich.
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Schafe schlachten bzw betäuben

Beitragvon Daniela1 » Do Dez 10, 2015 20:20

Gut ob er jetzt eine Strafe kriegt weis ich nicht ob das so legal in Neuseeland ist und so wie ich es verstanden habe hat er es in Neuseeland gemacht.
Aber ich verstehe auch nicht warum kein Kehlschnitt ohne den Blotet das Schlachttier nicht aus und kann das nicht nachvollziehen.
Drum soll ja ein Schlachttier auch nur betäubt werden durch den Bolzen das das Herz noch schlägt und somit durch den Kehlschnitt dann sauber ausblutet der Tod tritt durch den Blutverlust ein.
In Deutschland wäre sowas undenkbar so zu schlachten.
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Re: Schafe schlachten bzw betäuben

Beitragvon SHierling » Mo Dez 14, 2015 7:51

Es gibt auch keine Quelle darüber, daß ein Schaf nach Kopf- oder anderem Schuß "toter ist" als nach einem Bolzenschuß. Im Gegenteil: es gibt massenhaft versuchte Selbstmörder, die sowas überleben.
Und selbst wenn, ist es, wie schon da steht, auch vor einem tödlichen Schuß Vorschrift, zu Betäuben. Einzig andere Variante ohne Betäubung IST der "Kehlschnitt", zB beim Schächten, oder beim Geflügel durch Kopf abschlagen. Vielleich stopft demnächst noch jemand Schafe in eine Guillotine weil ihm das "besser gefällt".
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Re: Schafe schlachten bzw betäuben

Beitragvon Das100steSchaf » Sa Feb 13, 2016 13:10

Unglaublich, wie sich hier manche aufpudeln. Die empfehlen wahrscheinlich auch Sachkundenachweise zum Rasieren.
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Re: Schafe schlachten bzw betäuben

Beitragvon Das100steSchaf » Sa Feb 13, 2016 13:13

P.S.: Ich hab den Verdacht, dass der Fragesteller mehr von der Materie versteht, als die Beantworter mit ihren erhobenen Zeigefingern.
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Re: Schafe schlachten bzw betäuben

Beitragvon 19max88 » Di Feb 23, 2016 20:49

Wir schlachten seit ich denken kann mit Bolzenschussgerät und anschließendem Kehlschnitt. Wir fesseln die Beine unsere Schafe kurz vor der Betäubung mit einem Gerüststrick um in aller Ruhe den Kehlschnitt zu machen, danach werden Sie sofort aufgehängt zum ausbluten.
Hat bisher hervorragend geklappt.
Wenn Keek den aufgesetzten Schuss praktikabler findet und es da wo er sich befindet gesetzmäßig ist kann er das gern machen, ich bin aber der Meinung, dass er den Kehlschnitt trotzdem machen sollte damit das Tier besser ausblutet.
Mir wäre das irgendwie zu heikel mit dem Revolver. So ein Geschoss ist doch unberechenbar... Lass da mal nen Stein im Erdreich sein und das Ding prallt ungünstig zurück! Na dann :prost:
Solange er niemanden anders gefährdet und die Tiere ohne unnötiges Leiden geschlachtet werden soll er das machen wie er möchte! Fachwissen scheint ja vorhanden zu sein :klug:
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