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schild im pkw

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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89 Beiträge • Seite 3 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Beitragvon nightfighter » Di Mai 15, 2007 14:03

mit Forstbetrieb bezeichnet man die leute, die privaten waldbesitz haben und abgaben an die berufsgenossenschaft entrichten genauso wie die waldarbeiter, bzw die gewerblichen forstbetriebe. mit einem grünen nummernschild kann man sich das schild auch sparen, da diese fahrzeuge ja, sofern es Land oder Forstwirtschaftliche maschinen sind, diese wege benutzen dürfen und sollen...

die förster und beamten des forstamtes haben das schild "forstverwaltung" im pkw.
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Beitragvon Quercus Robur » Di Mai 15, 2007 20:04

Im privaten Bereich, haben auch die Förster meist nur Forstbetrieb im PKW.
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Beitragvon traktorist2222 » Mi Mai 16, 2007 6:55

Darf ich mit grüner Nummer jeden Waldweg benutzen? Das wäre interessant zu wissen, dann könnte ich einige Abkürzungen mit dem Traktor fahren.
Gruß
Martin


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Beitragvon LKW-Stefan » Mi Mai 16, 2007 7:23

das hat mit grüner Nummer überhauptnix zu tun :roll:

Die Wege sind beschildert frei für Land- und Forstwirtschaftlichen
Verkehr. D.h. derjenige der dort ein Anliegen hat der darf durchfahren,
aber sonst niemand!

Und das Anliegen "Ich will durch" ... zählt leider nicht :D :lol:

Gruß
Stefan
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Beitragvon nightfighter » Mi Mai 16, 2007 11:27

doch klar, grüne nummer an landwirtschaftlichen maschien berechtigt dann eben auch, sind ja landwirtschaftlich genutzt....

es ist ja sogar vorgeschrieben nach möglichkeit feldwege zu benutzen mit landw./forstw. arbeitsmaschinen
nightfighter
 
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Beitragvon W-und-F » Mi Mai 16, 2007 22:51

traktorist2222 hat geschrieben:Darf ich mit grüner Nummer jeden Waldweg benutzen? Das wäre interessant zu wissen, dann könnte ich einige Abkürzungen mit dem Traktor fahren.


nightfighter hat geschrieben:doch klar, grüne nummer an landwirtschaftlichen maschien berechtigt dann eben auch, sind ja landwirtschaftlich genutzt....


Nein. Waldwege sind für jeglichen Verkehr gesperrt bzw. siehe Landeswaldgesetz. Zur Nutzung berechtigt sind nur diejenigen, welche eben auch ein berechtigtes Anliegen haben! Nur weil der Weg eine Abkürzung darstellt darf er nicht benutzt werden, auch nicht mit Forstbetriebsschild.
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Beitragvon LKW-Stefan » Do Mai 17, 2007 8:23

Danke Benedikt :wink:
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Beitragvon nightfighter » Do Mai 17, 2007 10:37

mhhm, dann hat man mir damals in der fahrschule was falsches erzählt. da hieß es immer, du musst mit einer landw. arbeitsmaschine feldwege benutzen, nur im ausnahmefall darf man auf den straßen fahren, wenn keine feldwege vorhanden sind...
steht glaube ich auch im fahrschulbuch so, ich schau aber nochmal nach.

gut zu wissen, wieder was dazugelernt.

aber wer kontrolliert schon nen schlepper auf nem feldweg ?

gruß night

EDIT:

hier mal das was ich meinte, kommt wohl auf den genauen wortlaut drauf an (ist auch schon länger her, das ich mich damit beschäftigt hab)

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Beitragvon W-und-F » Do Mai 17, 2007 15:21

nightfighter hat geschrieben:mhhm, dann hat man mir damals in der fahrschule was falsches erzählt. da hieß es immer, du musst mit einer landw. arbeitsmaschine feldwege benutzen, nur im ausnahmefall darf man auf den straßen fahren, wenn keine feldwege vorhanden sind...


Ne, hat man nicht!

Die Frage ist nur, wer und vor allem wann darf man Waldwege benutzen!
Benutzen darf nur wer ein berechtigtes Anliegen hat. Ein berechtigtes Anliegen ist nicht das fahren auf Waldwegen wegen einer Abkürzung.
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Beitragvon automatix » Do Mai 17, 2007 15:28

davon hab ich ja noch nie gehört....
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Beitragvon W-und-F » Do Mai 17, 2007 15:29

Von was?
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Beitragvon automatix » Do Mai 17, 2007 16:02

W-und-F hat geschrieben:Von was?


daß man auf feldwegen fahren muß
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Beitragvon nightfighter » Do Mai 17, 2007 16:22

ist halt das deutsche recht. kompliziert wie sonstwas. gabs früher bestimmt auch nicht.
ich fahr wenns kürzer ist über die straße, wenns über feldwege kürzer ist halt da her...
kontrollieren tuts eh keiner und meine freunde (bauern) halten sich auch nicht dran, denen ist das auch ziemlich egal.
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Beitragvon traktorist2222 » Do Mai 17, 2007 19:48

Ich meinte natürlich nicht mit dem Auto und Forstbetriebsschild. :lol: Ich meinte, wenn ich z.B. mit dem Schlepper Holz spalten fahre. Dann könnte ich, wie ich es derzeit mache, auf der Kreisstraße hintuckern, oder aber gleich in den Wald abbiegen und das ganze Stück auf Waldwegen fahren. Was ist nun erlaubt?
Gruß
Martin


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Beitragvon nightfighter » Do Mai 17, 2007 20:26

ich würd durch den wald fahren. immerhin bist du ja auf dem weg an deinen arbeitsplatz im wald, das sollte wohl erlaubt sein.
obs nun so ist weiß ich nicht, bei uns machts aber jeder, auch die bauern so...
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