Hab mich mit dem Thema ehrlicherweise noch nie befasst. (Befassen müssen... Gottlob) Aber abschließend geklärt wurde es hier jetzt auch nicht.
Was gilt denn nu (in D)?
Aktuelle Zeit: Do Apr 25, 2024 14:54
Moderator: Falke
Höhlenbär hat geschrieben:Hab mich mit dem Thema ehrlicherweise noch nie befasst. (Befassen müssen... Gottlob) Aber abschließend geklärt wurde es hier jetzt auch nicht.
Was gilt denn nu (in D)?
Forsty1988 hat geschrieben:ich arbeite für führ eine private Forstverwaltung
yogibaer hat geschrieben:Forsty1988 hat geschrieben:ich arbeite für führ eine private Forstverwaltung
Hast du ein Arbeitsverhältnis mit der Forstverwaltung oder arbeitest du in Auftrag der Forstverwaltung? Im Falle eines Arbeitsverhältnisses genügt es bei einer Kontrolle durch befugte Personen eine Bestätigung des Waldeigentümers mitzuführen man kann es auch Betriebsausweis nennen. Arbeitest du im Auftrag des Waldbesitzers reicht eine Bestätigung auf welcher Fläche/n du entsprechende Arbeiten durchführen sollst. Hängst du dir solch ein Schild ins Auto wird zwar die Masse annehmen dass du im Wald was zu Suchen hast aber eine Person die Kontrollen durchführen darf nimmt es nicht für Voll.
Im Gegensatz zu Feldwegen müssen in den meisten Bundesländern an Waldwegen keine Verbotsschilder aufgestellt werden weil das Befahren der Waldwege per Gesetz verboten ist.
Gruß Yogi
Forsty1988 hat geschrieben: wir sind Privat Wald
Falke hat geschrieben:Forsty1988 hat geschrieben: wir sind Privat Wald
Bitte nicht von sich in der dritten Person schreiben, solange nicht klar ist, wer mit "wir" gemeint ist.
Falke
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