Das ist der Grund, weshalb der Forst fast keine Selbstwerber mehr mit Maschinen in den Wald lässt. Der Auftraggeber hat die Pflicht, die geforderten Richtlinien umzusetzen. Deshalb greift er gerne auf zertifizierte Betriebe zurück. Privat kann jeder tun was er für richtig hält, außer er beschäftigt jemanden damit. Selbstwerber dürfen eigentlich auch nur liegend Holz klein schneiden und zum Nächsten befestigten Weg ziehen oder tragen. Rückegassen sind hierbei auch tabu. Alles ist gut, solange sich keine Versicherung damit beschäftigen muss!
Brennholz Jürgen

