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Moderator: Falke
KupferwurmL hat geschrieben:Den Bauernfängertrick mit dem Styrophorwürfel hab ich schon mal an einem Aspen Werbestand vorgeführt bekommen. Zwei hoch motivierte Jungs die beim nachbohren echt nicht viel drauf hatten.
Was soll uns das sagen ? Die mit Styrophor im Kopf kriegen eine weiche Birne ?
Boahh, Wasser lößt Salz auf, Benzin macht das nicht - böses schlimmes Wasser ....

Renault551.4 hat geschrieben:Und nochmal zum nachlesen
http://www.wald-rlp.de/fileadmin/websit ... at/agb.pdf
Vertragsstrafen auf Seite 15, ansonsten auch mal eine lohnende Lektüre. Hier für RLP gibts aber in leicht veränderter Form auch für alle andere Bundesländer.
Ferengi hat geschrieben:Ne geht nicht!
Du kannste deine Abstimmung zwar ändern, sie wird aber trotzdem nur einmal gezählt.
Sonderkraftstoff (BIO) ist nun Pflicht.
robs97 hat geschrieben:
Ich will jetzt nicht den Besserwisser raushängen lassen, doch in der AGB steht für Unternehmen.
Ist das 1 zu 1 umsetzbar für Selbstwerber ??
Renault551.4 hat geschrieben:robs97 hat geschrieben:
Ich will jetzt nicht den Besserwisser raushängen lassen, doch in der AGB steht für Unternehmen.
Ist das 1 zu 1 umsetzbar für Selbstwerber ??
Von den ca 4 mio. Festmeter die in RLP im Jahr geschlagen werden, ist nur ein Bruchteil Brennholz. Der Löwenanteil geht in die Industrie. Deshalb die Formulierung.
Wie Bashy aber schon gesagt hat, gilt die AGB für alle Ernte- und Aufarbeitungsmassnahmen. Ob das Forstamt jetzt kommt und prüft, liegt im ermessen des FA. Bei Unternehmern kommen sie gerne mal nachsehen.
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