Hallo
"angemessener PKW" ist schon sehr Auslegungssache. Ein Auto für 7500 Euro ist auch eine Ansage! Es kommt auch immer auf den sozialen Staus der Antragsstellers an, d.h. was er vorher verdient hat. Wer im Studium nur einen alten 190er zum Zeitwert von 1500 Euro gefahren hat, kann kaum darauf hoffen, dass ein neuer Dacia ihm als angemessen zuerkannt erkannt wird. War jemand nur Schüler ohne festes Einkommen, so wird ihm auch wohl kaum "der Luxus" eines 5 Jahre alten Golf zugebilligt werden.
So mein bescheidener Informationsstand. Allerdings hatte ich zum Glück noch nie das Vergnügen, mit Leuten vom Sozialamt feilschen zu dürfen.
Nur meine Mieter, die vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausschieden (mit 58 arbeitslos geworden; ehemaliger Landschaftsgärtner) und Sozialrente beantragen mussten (nennt sich Grundsicherung), waren gezwungen worden, ihren 2 Jahre alten Wagen zu verkaufen und sich ein "angemessenes" Auto zu besorgen (Wert 3500 Euro). Hatten noch 5000 Euro auf der hohen Kante gehabt. Als Bezieher von vorgezogenen Renten mit Grundsicherungsaufstockung durften sie auch nur ganz wenig dazuverdienen. Die Miete hat zum Glück das Sozialamt weiterbezahlt.
Auch von Kurierfahrern in der Firma höre ich ähnliche Geschichten.
Also Vorsicht, wenn es um Harz IV und Anrechnung von Vermögen, bzw. dessen Verwertung geht. Ich will Keinem wünschen, dass er mal in diese prekäre Lage kommt. Da haben sich schon Einige gewundert, was geht und was nicht. Die "goldene Hängematte Harz IV" ist nicht so schön, wie es immer kolportiert wird.
Gruß
MwM
