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Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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73 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Hager B » Di Jul 17, 2012 15:36

Ich suche eigentlich Kleingrundbesitzer, die ebenfalls von der LBG mit diesem hohen Beitrag belastet werden, vielleicht gar nicht wissen, daß sie zuviel bezahlen.
Auch für verwertbare Ratschläge bin ich sehr dankbar.
Dieser unsozialen Handlungsweise der LBG entgegen den Vorschriften des SGB VII und der Rechtsprechung,
nur weil eine mächtige Lobby, die nur ihre Interessen vertritt, dahinter steht, muß unbedingt Einhalt geboten werden.

Biohias arbeitet als Landwirt(Unternehmer) demnach viel im Wald, Grabo als Rentner scheinbar sehr wenig, beide müssen "vermutlich" gleichhohen Grundbeitrag zahlen, so wie ich. Ist das richtig?
An Hobbit Hunter: private Versicherungsträger versichern um diesen Betrag rund um die Uhr, auch bei Auslandsaufenthalt und bei meiner
hobbymäßigen Tätigkeit im Wald.

mfg
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Hager B » Di Jul 17, 2012 15:56

An Chefbaumschubser

die Lobbyisten bei der LBG, aLso die organisierten Großgrundbesitzer (Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe) werden auch hier bei der Unfallversicherung subventioniert. Die Kleingrundbesitzer (bis 3, 4 oder 5 ha müssen dafür entsprechend höhere Beiträge berappen und haben kein Mitspracherecht bei der Beitragsgestaltung.

Wo bleibt das die Soziale gerechtigkeit ?

mfg
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Cairon » Di Jul 17, 2012 21:07

@Hager B

Fällt Dir in Deinem kleinen Wald ein Baum auf den Kopf bist Du für für 80 € versichert. Fällt mir in meinem großen Wald ein Baum auf den Kopf habe ich den gleichen Versicherungsschutz für über 1200 € im Jahr. Wo ist da die soziale Ungerechtigkeit?
Was wäre für Dich den ein sozial angemessener Beitrag für die Kleinen in der BG oder sollten die Einfach beitragsfrei mitversichert werden? Würden die Kleinen freigestellt von der BG könnte es sie bei einem Unfall die gesamte Existenz kosten. Du regst Dich über 80 € im Jahr auf und suchst Leute die mit die herum heulen wollen. Tut mir wirklich leid, dafür habe ich keinerlei Verständnis und meine Fragen beantwortest Du auch nicht, sondern wiederholst Deine in meinen Augen haltlosen Parolen. Wenn Dir das alles nicht passt, verkaufe den Wald und gut ist die Sache!
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Biohias » Di Jul 17, 2012 21:16

Biohias arbeitet als Landwirt(Unternehmer) demnach viel im Wald

ich schätz keine drei wochen im jahr :roll:
Und wie sich eigentlich alle einig sind, ausser ihnen, ist der Grundbetrag echt nicht zu hoch.
Jeder aktive Landwirt zahlt ein vielfaches und beschweren tut sich keiner weil man auf die BG zählen kann wenns nötig ist :klug:
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Hager B » Mi Aug 08, 2012 15:14

An Hager

Habe aufmerksam Deine Korrespondenz mit den Lesern verfolgt. Anscheinend haben Cairon und Hobbit-Hunter die Problematik hier
über die "Soziale Ungerechtigkeit" der LBG nicht begriffen.

Ich stehe voll hinter Deinen Aussagen, auch mehrere andere Benachteiligte. Schade nur, daß sich nicht mehr Gleichgesinnte zu Wort
bzw. bei Dir melden.
Dann könnte man Druck auf die LBG und deren Lobbyisten ausüben.

von Grabo
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Cairon » Mi Aug 08, 2012 15:54

@Hager B

Wenn Hobbit-Hunter und ich das Problem nicht verstanden haben, dann erkläre uns doch bitte noch einmal ganz genau und im Detail wo genau die Ungerechtigkeit in diesem Fall zu finden ist. Denn Du hast recht, bisher erschließt sich mir die Ungerechtigkeit wirklich nicht. Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du mir den genauen Punkt aufzeigen könntest wo die Ungerechtigkeit verborgen liegt.
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Hager B » Sa Aug 18, 2012 13:27

An Biohias

Du hast noch nicht Deine betriebsgröße genannt; auch nicht, ob Du davon den Lebensunterhalt bestreitest und ob Du in einem
Verband organisiert bist und daher zur Vertreterwahl eingeladen wurdest!

mfg Hager



An Cairon

Wer meine Texte von Anfang an aufmerksam gelesen hat, der weiß um die Sache.
Aber noch einmal kurzgefasst:
Mit mehr als 50000 berufsfremden Kleingrundbesitzern (Büroangestellte, Rentner, Arbeiter, Studenten, Hartz IV-Empfänger, Krankenfpleger
u.v.a. mehr) mit 0,5 bis 3 ha Grund (Gartenland, Bienenweide, Pferdekoppel, Streuobstwiese, Acker, Wald) wurde auch ich, selbst seit mehr als 30 Jahren, von den Wahlen zur mitbestimmenden Vertreterversammlung, obwohl Gesetzesvorschrift, ausgeschlossen. Nur Vertreter von Verbänden (Bauern, Forstwirte, Viehzüchter, Holzvermarkter u.ä.) mit einkommen aus Land- und Forstwirtschaft beschließen u.a. auch über die Beitragshöhen. Diese sind seit 2003 für die Kleingrundbesitzer um 122 % angehoben worden, ohne nachvollzihbare Begründung. Wir wurden dann entgegen dem Spruch des Bundessozialgerichts (BSG) von 2004 in eine Gruppe mit Besitzern bis zu 50 ha eingruppiert. Die Eigner mit mehr als 50 ha zahlen nur 100 Euro Grundbeitrag jährlich, obwohl sie einen weituas höheren Verwaltungsaufwand verursachen als die anderen.
"Sind aber im Verbandsgebiet verschieden große Flächenbesitze vorhanden, so sind ensprechend auch mehrer Beitragsgruppen zu bilden. Dies hat die LBG nicht umgesetzt, mit den Stimmen der Verbandsvertreter.
Die LBG nutzt hier ihre Monopolstellung derart zu Lasten der Kleinbesitzer aus, so daß man zu Recht von SOZIALER UNGERECHTIGKEIT
sprechen darf, eben weil die aus ihrmn Grundbesitz Erlöse zum Lebensunterhalt erzielenden Besitzer (Unternehmer) begünstigt werden.
-Verstoß gegen Art. 3 GG- .
Keine private Versicherung kann, wird, ihre Beiträge in dem Maße erhöhen, denn dann würde man kündigen und wechseln, siehe Kfz-Vers.
Widersprüche und Klagen beim Sozialgericht wurden abgewiesen (!) und waren für die Katz.

Ich hoffe, daß nun Ihr Verständnis zur "Sozialen Gerechtigkeit" und meine Situation gewachsen ist.

Zudem hätte ich mit meinen Texten verwertbare Vorschläge zur Abwehr dieses LBG-Verhaltens erwartet.

mfg
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Frankenbauer » Sa Aug 18, 2012 19:35

Hager B hat geschrieben:An Biohias

Du hast noch nicht Deine betriebsgröße genannt; auch nicht, ob Du davon den Lebensunterhalt bestreitest und ob Du in einem
Verband organisiert bist und daher zur Vertreterwahl eingeladen wurdest!

mfg Hager



An Cairon

Wer meine Texte von Anfang an aufmerksam gelesen hat, der weiß um die Sache.
Aber noch einmal kurzgefasst:
Mit mehr als 50000 berufsfremden Kleingrundbesitzern (Büroangestellte, Rentner, Arbeiter, Studenten, Hartz IV-Empfänger, Krankenfpleger
u.v.a. mehr) mit 0,5 bis 3 ha Grund (Gartenland, Bienenweide, Pferdekoppel, Streuobstwiese, Acker, Wald) wurde auch ich, selbst seit mehr als 30 Jahren, von den Wahlen zur mitbestimmenden Vertreterversammlung, obwohl Gesetzesvorschrift, ausgeschlossen. Nur Vertreter von Verbänden (Bauern, Forstwirte, Viehzüchter, Holzvermarkter u.ä.) mit einkommen aus Land- und Forstwirtschaft beschließen u.a. auch über die BeitragshöhenMeines Wissens kann z.B. zum Bauernverband jeder beitreten, kostet 72€ Jahresbeitrag und dann stimmt jemand für Dich. Diese sind seit 2003 für die Kleingrundbesitzer um 122 % angehoben worden, ohne nachvollzihbare Begründung.Seitdem wird nach Risikostatistik veranlagt, ich zahl als Tierhalter auch mehr. Wir wurden dann entgegen dem Spruch des Bundessozialgerichts (BSG) von 2004 in eine Gruppe mit Besitzern bis zu 50 ha eingruppiert. Die Eigner mit mehr als 50 ha zahlen nur 100 Euro Grundbeitrag jährlich, obwohl sie einen weituas höheren Verwaltungsaufwand verursachen als die anderen. Dazu kommen die Hektarbeiträge, Gefahrenzuschläge für Tierhaltung, Beiträge für Nebenbetriebe, usw.
"Sind aber im Verbandsgebiet verschieden große Flächenbesitze vorhanden, so sind ensprechend auch mehrer Beitragsgruppen zu bilden. Dies hat die LBG nicht umgesetzt, mit den Stimmen der Verbandsvertreter.
Die LBG nutzt hier ihre Monopolstellung derart zu Lasten der Kleinbesitzer aus, so daß man zu Recht von SOZIALER UNGERECHTIGKEIT
sprechen darf, eben weil die aus ihrmn Grundbesitz Erlöse zum Lebensunterhalt erzielenden Besitzer (Unternehmer) begünstigt werden.
-Verstoß gegen Art. 3 GG- .
Keine private Versicherung kann, wird, ihre Beiträge in dem Maße erhöhen, denn dann würde man kündigen und wechseln, siehe Kfz-Vers.
Widersprüche und Klagen beim Sozialgericht wurden abgewiesen (!) und waren für die Katz.

Ich hoffe, daß nun Ihr Verständnis zur "Sozialen Gerechtigkeit" und meine Situation gewachsen ist.

Zudem hätte ich mit meinen Texten verwertbare Vorschläge zur Abwehr dieses LBG-Verhaltens erwartet.

mfg
Hager

Werde Mitglied in einem Deinem Grundbesitz entsprechenden Verband, aber vergiss, dass Du dann eine persönliche Einladung bekommst. Da stimmen auch wieder nur Vertreter ab, ist aber auch z.B. bei der Sozialwahl so.
Ansonsten kan ich jedem der zur LBG veranlagt ist nur raten, die Angebote (Säge- und Windenkurse, Betriebsberatung, usw.) in Anspruch zu nehmen, allen der Windenschein kostet bei einem Privatanbieter drei Grundbeiträge.

Gruß

Werner
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Frankenbauer » So Aug 19, 2012 18:01

Einfach mal mit Deinem Außendienstler sprechen, wenn der weiß, was Du etwa suchst schreiben die Dich immer wieder an. Grundsätzlich empfiehlt es sich vernünftig mit dem Menschen umzugehen, es ist immer günstiger zu kooperieren, bzw. auch Ratschläge anzunehmen, als im Falle eines Falles unterversichert zu sein.
Über die Regulierung der LBG kann ich nur staunen, UNverzüglich und unbürokratisch, die Leistungen waren bei ähnlicher Schadenslage weit besser als die der Privathaftpflicht des Schädigenden.

Gruß

Werner
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Hager B » Mi Aug 22, 2012 15:45

An Frankenbauer

Was soll ich als Nichtbauer, weder Land- noch Forstwirt sondern normaler Rentner, beim Bauernverband. Was soll eine Krankenschwester,
ein Student oder Hartz IV-Empfänger mit ihren kleinen Einkommen beim Bauernverband. Die lachen doch nur, wenn man seine Belange vorträgt.
Das Risiko bei regelmäßiger land- und forstwirtschaftlicher Arbeit, ist weitaus höher anzusetzen, als gelegentliche Aufenthalte in Feld, Wald und Heide. Es geht hier aber nicht um den Risikofaktor, der scheint in Ordnung zu sein, aber lassen Sie sich mal die Berechnung des Beitrags dazu erklären. Es geht hier auch darum, weshalb man die Kleingrundbesitzer in die gleiche Grundbeitragsgruppe einstuft, wie echte Land- und Forstwirte mit ihren Betrieben und weitaus mehr Flächenbesitz.
Siehe auch meine Erläuterung an Cairon!
Wer seinen Lebensunterhalt aus der unternehmerischen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft bestreitet, zählt gem. Art. 164 der Bayer. Verfassung zum Bauernstand.

Anscheinend werden mehr als 50.000 nichtorganisierten berufsfremden Kleingrundbesitzern von dieser LBG das gesetzliche Wahlrecht und damit Mitbestimmungsrecht verweigert. Diese Anzahl soll also nur zahlen, ohne Rechte zu haben. Das geht schon lauf Grundgesetz nicht. Aber was schert sich die LBG um ein Grundrecht. Bei einer Verhandlung vor dem Sozialgericht 2009 wurde mir eine Liste der Vertreter zuge-sagt. Bis heute habe ich keine erhalten.

mfg
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Cairon » Mi Aug 22, 2012 18:57

Ich schließe mich da Hobbit-Hunter absolut an. Du willst Grund und Boden besitzen, aber nicht die damit verbundenen Pflichten in kauf nehmen. Das ist als ob man ein Auto fahren will, sich aber der Zulassung, dem TÜV und den Kfz-Steuern verweigert. Steh zu deinen Pflichten oder verkaufe Dein Land! Das ist doch ein Zwergenaufstand hier und das wegen der paar Heller. In meinen Augen sollten Menschen wie Du froh sein, für so wenig Geld so gut versichert zu sein, aber das wirst Du wohl erst merken wenn Du im Krankenhaus nach dem Baumfällen aufwachst.

Hager B hat geschrieben:
An Cairon

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Mit mehr als 50000 berufsfremden Kleingrundbesitzern (Büroangestellte, Rentner, Arbeiter, Studenten, Hartz IV-Empfänger, Krankenfpleger
u.v.a. mehr) mit 0,5 bis 3 ha Grund ........


Wie können Hartz IV-Empfänger 3 ha Land besitzen ohne es veräußern zu müssen?
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon wolgol » Fr Aug 24, 2012 18:51

Durch den Grundbeitrag muss die Verwaltung finanziert werden - Eingruppierungen bis B 6 (Brigadegeneral). Die Vertreterversammlung - vom Bauernverband entsendet - stimmt durch die Genehmigung des Haushalts dieser Überbezahlung zu. Im Gegenzug ist die BG-Verwaltung bei Unfällen von "Großbauern" großzügig, während bei Nichtmitgliedern des BBV grundsätzlich abgelehnt wird. Beispiel: Um meine Rechtsposition zu schwächen, wurden Röntgen-Aufnahmen in der Aufbewahrungsfrist vernichtet.
Normalerweise ist eine BG-Rente ab 20% MdE angezeigt. Bei der landw.BG für den Unternemer erst ab 30% MdE, während für den landw.Arbeitnehmer die 20% MdE gelten. Damit sollen viele Rentenansprüche von Kleingrundbesitzern ausgeschlossen werden -Waldarbeit!-.
Unter 8ha LF ist nur noch der Holzabtransport bis zum Abladen versichert, nicht mehr die Aufarbeitung-Kreissäge!-.
Je größer der landw.Betrieb ist, umso stärker greift die Degression in der Beitragsbelastung - siehe "Bahrs-Gutachten".
Nachdem mit den Pflichtbeiträgen nur Leistungen unter HarztIV erreicht werden können, sollte die BG auf freiwillige Basis umgestellt werden.
Die bisherige "Friedenswahl" ist ein Skandal, weil diese Vertreter den Pflicht-Mitgliedern nicht einmal antworten.
Ich rate allen Kleinbauern sich an die "Volksvertreter" zu wenden, es sind bald Wahlen und "Stimmenvieh" ist gesucht.
Näheres gerne unter 01759930601. Rufe auf Festnetz zurück.
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Cairon » Fr Aug 24, 2012 18:59

Und wieder einer der das Lied singt, ich bin dafür alle kleinen Grundbesitzer und Waldbauern raus zuwerfen und sie sich selber zu überlassen. Schade nur, dass sie sich dann nicht selber versichern werden und bei einem Unfall durch das soziale Netz aufgefangen werden müssen und wir die Kosten doch wieder tragen.
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon wolgol » Sa Aug 25, 2012 19:50

An Cairon:
Ich wäre dankbar, würde man mich aus der LBG rauswerfen.
Ansonsten waren Ihre Beiträge ziemlich neben der Sache.
-verletzt sich jemand bei der Waldarbeit, so ist dieser über die Krankenversicherung versichert.Seit einigen Jahren besteht Krankenversicherungspflicht. Ist jemand trotzdem noch nicht versichert,muss dieser bei "Entdeckung" die "gesparten" Beiträge nachentrichten- können etliche Tausend Euro sein-.
-die LBG-Beiträge werden auf Berechnungseinheiten/BER nach dem "Bahrs-Gutachten" umgestellt; diese bestehen aus einem "Basisfaktor" und einem "Degressionsfaktor". Beispiel NB(/Ihre zuständige LBG )der BER je Kuh und Jahr bei 25 Kühen 5,2 und bei 500 Kühen 2,84; d.h. es wird ein um 83% höheres Verletzungsrisiko je Kuh und Jahr bei einem kleineren Bauern angenommen als bei einem "Großbauern".
Erklären Sie in diesem Forum, warum das so ist - Frau Mortler / CSU-MdB kann es nicht-(Sie hat das Gesetz mit beschlossen!).
Eine Degression könnte auch bei den landw.Förderungen eingeführt werden. Teilen Sie mit, ob Sie damit einverstanden wären.
Dass ein Harzt IVer noch 3ha normal bestockten Wald besitzen kann, ist mir neu. Erklären Sie diesen Umstand.
Prof.Bahrs schreibt auf S.61: "...Für Kleinbetriebe könnte diese z.T. signifikannte Erhöhung des Grundbeitrages eine erkennbare Härte bedeuten,...Ein Grundbeitrag kann als Instrument für eine Degression in der relativen Beitragsbelastung mit wachsender Betriebsgröße eingesetzt werden.."
S.62: "...Je höher der Grundbeitrag gewählt wird, umso stärker werden die größeren Betriebe entlastet..."
Legen Sie dar, dass sich Prof.Bahrs mit diesen Aussagen irrt.
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Frankenbauer » Sa Aug 25, 2012 22:03

Hager B hat geschrieben:An Frankenbauer

Was soll ich als Nichtbauer, weder Land- noch Forstwirt sondern normaler Rentner,Froh sein, dass Du kein Landwirt bist, sonst würdest Du Deine Rente erst bekommen, wenn Du Deinen Betrieb abgegeben hast beim Bauernverband. Was soll eine Krankenschwester,
ein Student oder Hartz IV-Empfänger mit ihren kleinen Einkommen beim Bauernverband. Die lachen doch nur, wenn man seine Belange vorträgt.Auch als Landwirt bist Du nur vertreten, wenn Du einer der stimmberechtigten Organisation angehörst
Das Risiko bei regelmäßiger land- und forstwirtschaftlicher Arbeit, ist weitaus höher anzusetzen, als gelegentliche Aufenthalte in Feld, Wald und HeideNein! Nachweislich passieren im Hobbybereich die meisten und auch die teuersten Unfälle.. Es geht hier aber nicht um den Risikofaktor, der scheint in Ordnung zu sein, aber lassen Sie sich mal die Berechnung des Beitrags dazu erklären. Es geht hier auch darum, weshalb man die Kleingrundbesitzer in die gleiche Grundbeitragsgruppe einstuft, wie echte Land- und Forstwirte mit ihren Betrieben und weitaus mehr Flächenbesitz.
Siehe auch meine Erläuterung an Cairon!
Wer seinen Lebensunterhalt aus der unternehmerischen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft bestreitet, zählt gem. Art. 164 der Bayer. Verfassung zum Bauernstand.

Anscheinend werden mehr als 50.000 nichtorganisierten berufsfremden Kleingrundbesitzern von dieser LBG das gesetzliche Wahlrecht und damit Mitbestimmungsrecht verweigert. Diese Anzahl soll also nur zahlen, ohne Rechte zu haben. Das geht schon lauf Grundgesetz nicht. Aber was schert sich die LBG um ein Grundrecht. Bei einer Verhandlung vor dem Sozialgericht 2009 wurde mir eine Liste der Vertreter zuge-sagt. Bis heute habe ich keine erhalten.

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