wolgol hat geschrieben:Durch den Grundbeitrag muss die Verwaltung finanziert werden - Eingruppierungen bis B 6 (Brigadegeneral). Die Vertreterversammlung unter anderem - vom Bauernverband entsendet - stimmt durch die Genehmigung des Haushalts dieser Überbezahlung zu. Im Gegenzug ist die BG-Verwaltung bei Unfällen von "Großbauern" großzügigBin weder ich , noch andere "Unfallopfer", die hervorragend versorgt wurden , während bei Nichtmitgliedern des BBV grundsätzlich abgelehnt wirdKäse- siehe oben. Beispiel: Um meine Rechtsposition zu schwächen, wurden Röntgen-Aufnahmen in der Aufbewahrungsfrist vernichtet.
Normalerweise ist eine BG-Rente ab 20% MdE angezeigt. Bei der landw.BG für den Unternemer erst ab 30% MdE, während für den landw.Arbeitnehmer die 20% MdE gelten. Damit sollen viele Rentenansprüche von Kleingrundbesitzern ausgeschlossen werden -Waldarbeit!-.
Unter 8ha LF ist nur noch der Holzabtransport bis zum Abladen versichert, nicht mehr die Aufarbeitung-Kreissäge!-.Bei wem ist das anders?
Je größer der landw.Betrieb ist, umso stärker greift die Degression in der Beitragsbelastung - siehe "Bahrs-Gutachten".
Nachdem mit den Pflichtbeiträgen nur Leistungen unter HarztIV erreicht werden können, sollte die BG auf freiwillige Basis umgestellt werden.Könnte es sein, dass Du da etwas verwechselst? Berufsgenossenschaft und Alterskasse?
Die bisherige "Friedenswahl" ist ein Skandal, weil diese Vertreter den Pflicht-Mitgliedern nicht einmal antworten.
Ich rate allen Kleinbauern sich an die "Volksvertreter" zu wenden, es sind bald Wahlen und "Stimmenvieh" ist gesucht.
Näheres gerne unter 01759930601. Rufe auf Festnetz zurück.
