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Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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73 Beiträge • Seite 5 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Justice » Mi Aug 29, 2012 11:25

Cairon hat geschrieben:
Ulichen hat geschrieben:Das Problem ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen überall, wo es möglich ist, sparen wollen.


Wo würden denn die Beiträge liegen und wie viel Geld würde versickern, wenn kein Sparwille gegeben wäre?


OT: Die wären deutlich niedriger und die Ärztliche Versorgung wäre um vieles besser. Um 400Euro zu sparen geben die Gesetzlichen Kassen 10 000Euro für Gutachten und Gegengutachten aus. Die Bearbeitung der Anträge Kostet meist mehr als die beantragte Leistung. Erst neulich in den Medien: 2000Euro für einen Detektiv, der herausfinden sollte, ob der Versicherungsnehmer wirklich Krank ist. Versicherungsleistung: ca. 300Euro.
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Hager B » Do Sep 06, 2012 16:12

An Grabo

Habe vernommen, daß Du den Austieg aus der LBG Ndb/Opf erklärt hast. Bin gespannt, wie sich die Sache nun weiterentwickelt.

Bravo! Endlich einer, der diesen Schritt wagt um der Sozialen Gerechtigkeit willen.

mfg Hager
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Cairon » Do Sep 06, 2012 19:04

@Hager B

Da kämpft man ja wirklich mit dem Krokodilstränen, angesichts dieser sozialen Ungerechtigkeit.
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Cairon » Do Sep 06, 2012 20:10

@Hobbit-Hunter

Da bin ich ganz Deiner Meinung. Mich stört es nur einfach, dass diese Menschen meinen sie würden gegenüber den größeren Betrieben benachteiligt oder würden uns gar unterstützen. Und was ist denn wenn wir diese Herrschaften frei stellen, dann fällt das was die BG an Sicherheit dort geschaffen hat auch weg. Und wenn sich die Leute dann einen Baum auf den Kopf fallen lassen und erwerbsunfähig werden muss doch die Gemeinschaft den Schaden tragen.
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Hager B » Mo Sep 10, 2012 15:38

An Werner

Nenne mir bitte einen Verein, Verband, der die Interessen von Kleingrundbesitzern hier vertreten kann.
Ich kenne keinen.

mfg Hager



An Wolgol

Ihre Ansicht ist richtig. Mit der Bevorzugung der durch die Vertreterversammlung vertretenen Land- und Forstwirte werden die berufsfremden Kleingrundbesitzer benachteiligt. Das ist unsozial, Siehe § 1 SGB I.
Kleingrundbesitzer können sich privat unfallversichern lassen, was bei mir mit ca. 95 Euro rund um die Uhr geschehen kann, nicht nur im Wald.

mfg Hager



An Cairon

Krankenschwester, Student, Büroangest. Arbeiter, die im Berufsleben stehen und Kleingrundbesitz haben sind nicht durch die LBG kranken-versichert.
Warum darf, soll ein Hartz-IV Empfänger kein Grundstück besitzen dürfen?
Dazu geht es auch um die richtige Eingruppierung der Grundbesitzer. Warum ist ein Eigner mit 1,5 ha Fläche in der gleichen Gruppe mit jenen, die 10, 20, 30 oder gar 50 ha besitzen und den gleichen Grundbeitrag bezahlen? Antwort: Weil die Kleinen nicht vertreten sind und die anderen über uns bestimmen. Vor dem Gesetz sind aber alle Personen gleich, Art. 3 GG.

mfg Hager



An Alle

Habe vernommen, daß nun Jemand seinen Austritt aus der unsozial handelnden LBG erklärt hat. Bin gespannt, wie sich die Sache hier weiterentwickelt.

mfg Hager
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Cairon » Mo Sep 10, 2012 16:51

Ein Hartz-IV-Empfänger kann sein Einkommen nicht selber bestreiten, soweit ich weiß muss er vorher den größten Teil seines Besitzes veräußern bevor er in den Genuss von Harz-IV kommt. Gehören 1,5 ha Wald zum Vorbehalt?

Weil ein Besitzer von 1,5 ha Wald einen ähnlichen Verwaltungsaufwand erzeugt wie ein Besitzer von 10, 20, 30 oder gar 50 ha. Wir reden hier über 80 € im Jahr und dafür läuft hier ein Zwergenaufstand und es wird behauptet die Kleinen würden die Großen tragen. Ich zahle 1200 € im Jahr und finde das absolut ok. Wer Wald erwirbt, sollte wissen was auf ihn zukommt und wer das nicht will der soll keinen Wald besitzen.
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Cairon » Mo Sep 10, 2012 22:25

Wir reden hier doch über Wald in dem man Feuerholz schlagen kann, also muss schon ein gewissen Bestand drauf sein. Um 1,5 ha Wald als Harzer besitzen zu dürfen müsste der Bestand schon richtig mies sein und außerdem dürfte er dann ja auch nichts anderes mehr haben was in den Betrag zählt.
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Oberpfälzer » Di Sep 11, 2012 7:22

Epxylon hat geschrieben:Nur mal als Beispiel: Ich arbeite als Landmaschinenmechaniker und habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Für die bezahle ich gute 110 Euro im Monat. Damit ist abgesichert das ich sobald ich diesen Beruf nicht mehr ausüben kann, ich meinen jetzigen Monatslohn weiter bekomme.


Da glaub ich, könntest du im Falle des Falles (den ich dir nicht wünsche) eine böse Überraschung erleben. Solltest du bspw. ein irreperables Rückenleiden haben, das eine Arbeit als Mechaniker unmöglich macht, wird dir deine Versicherung erstmal sagen, du sollst zum Bürokaufmann umschulen, bevor sie dir die Rente zahlt...
Das, was du meinst ist die "Dienstunfähigkeitsversicherung", aber die ist unseren geschätzten Staatsdienern vorbehalten...
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Nordhesse » Di Sep 11, 2012 8:12

Berufsunfähig heißt unfähig den gelernten Beruf auszuüben- das andere ist Arbeitsunfähig. Also theoretisch muss die BU zahlen, wenn sie sich nicht durch irgendwelche Taschenspielertricks aus der Verantwortung zieht.
Den Fall haben wir leider schon oft erlebt.

Landwirt fällt vom Boden- 15 Jahre vorher war Bluthochdruck aktenkundig beim Arzt. Versicherung: Herr... sie haben uns ja bei Vertragsabschluss ihren Bluthochdruck verschwiegen. Wir müssen leider davon ausgehen, das der Bluthochdruck, verbunden mit einem Schwindelanfall für ihren Sturtz vom Boden verantwortlich war. Somit entfällt die Zahlungspflicht
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Epxylon » Di Sep 11, 2012 16:41

@oberpfälzer Ich verstehe was du meinst, es ist aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung und keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Der Unterschied ist das diese wesentlich teuer ist aber dafür halt diesen Beruf absichert.
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Hager B » So Okt 21, 2012 14:23

Die Diskussion hat sich vom ursprünglichen Thema entfernt. Habt Ihr alle meinen Text vom 18.08.2012 nicht gelsen? Hier steht es, warum es in Wahrheit geht.

Frage an Werner: Nenne mir bitte einen Verband, der die Interessen von berufsfremden Kleingrund-eignern vertreten kann.

Hier noch einmal das Thema.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Nbd/Opf, Landshut, handelt im Umgang mit den kleinen Grundbesitzern (o,5 - 3, 4 und 5 ha) nicht nach den Vorschriften des Sozialgesetzuches und setzt auch nicht eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrem Verbandsgebiet um. Sie benachteiligt diese Personengruppe zugunsten der tatsächlichen Land- und Forstwirte, die mehr als 20 ha Grund haben und die durch ihre Verteter in der Vertreterversammlung, von der die Kleinen ausgeschlossen werden, auch über die Höhe der Beiträge mitbestimmen können. Die Kleingrundeigner werden nur als "Zahlvieh" gebraucht.
Gem. Art. 3 Grundgesetz dar aber keine Person vor dem Gesetz gegenüber einer anderen benachtteiligt bzw. besorzugt werden -Gleichheitsprinzip.

Ich wehre mich mit ein paar Wenigen dagegen und hoffe, daß sich auf diesem Wege noch mehr Gleichgesinnte finden, um diese Unsozialen Machenschaften zu stoppen.

mfg
Hager
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Frankenbauer » So Okt 21, 2012 14:55

Hager B hat geschrieben:Die Diskussion hat sich vom ursprünglichen Thema entfernt. Habt Ihr alle meinen Text vom 18.08.2012 nicht gelsen? Hier steht es, warum es in Wahrheit geht.

Frage an Werner: Nenne mir bitte einen Verband, der die Interessen von berufsfremden Kleingrund-eignern vertreten kann.
Egal, wem gegenüber Du vertreten sein möchtest, dir entstehen Kosten! Gewerkschaften, Lohnsteuerhilfe, VdK oder eben auch der Bauern- oder Waldbesitzerverband kassieren Ihren Beitrag, damit sie Deine Interessen vertreten. Die Mitgliedschaft im Bauernverband steht jedem offen, hier im Ort sind mehr nichtlandwirtschaftstreibende Grundbesitzer im Ortsverband als aktive Landwirte. Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass, geht einfach nicht. Sogar den Tarifabschluß für Deinen Beruf kannst Du nur fordern, wenn Du Mitglied der verhandelnden Gewerkschaft bist.
Hier noch einmal das Thema.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Nbd/Opf, Landshut, handelt im Umgang mit den kleinen Grundbesitzern (o,5 - 3, 4 und 5 ha) nicht nach den Vorschriften des Sozialgesetzuches und setzt auch nicht eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrem Verbandsgebiet um. Sie benachteiligt diese Personengruppe zugunsten der tatsächlichen Land- und Forstwirte, die mehr als 20 ha Grund haben und die durch ihre Verteter in der Vertreterversammlung, von der die Kleinen ausgeschlossen werden, auch über die Höhe der Beiträge mitbestimmen können. Die Kleingrundeigner werden nur als "Zahlvieh" gebraucht.
Gem. Art. 3 Grundgesetz dar aber keine Person vor dem Gesetz gegenüber einer anderen benachtteiligt bzw. besorzugt werden -Gleichheitsprinzip.

Ich wehre mich mit ein paar Wenigen dagegen und hoffe, daß sich auf diesem Wege noch mehr Gleichgesinnte finden, um diese Unsozialen Machenschaften zu stoppen.

mfg
Hager


Ich kenne genug Fälle, in denen Grundstückksbesitzer ihre Flächen als beitragsfreies Ödland deklariert haben und die jetzt nach einem "Unfall" stinksauer sind, dass genau die Solidargemeinschaft aus der sie sich ausgeklinkt haben, ihre Forderungen nach Nachsorge und Rente nicht erfüllt.

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
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Re: Soziale Ungerechtigkeit bei LBG Ndb/Opf

Beitragvon Heuer » Mi Feb 26, 2014 22:00

Hager B hat geschrieben:Die Diskussion hat sich vom ursprünglichen Thema entfernt. Habt Ihr alle meinen Text vom 18.08.2012 nicht gelsen? Hier steht es, warum es in Wahrheit geht.

Frage an Werner: Nenne mir bitte einen Verband, der die Interessen von berufsfremden Kleingrund-eignern vertreten kann.

Hier noch einmal das Thema.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Nbd/Opf, Landshut, handelt im Umgang mit den kleinen Grundbesitzern (o,5 - 3, 4 und 5 ha) nicht nach den Vorschriften des Sozialgesetzuches und setzt auch nicht eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrem Verbandsgebiet um. Sie benachteiligt diese Personengruppe zugunsten der tatsächlichen Land- und Forstwirte, die mehr als 20 ha Grund haben und die durch ihre Verteter in der Vertreterversammlung, von der die Kleinen ausgeschlossen werden, auch über die Höhe der Beiträge mitbestimmen können. Die Kleingrundeigner werden nur als "Zahlvieh" gebraucht.
Gem. Art. 3 Grundgesetz dar aber keine Person vor dem Gesetz gegenüber einer anderen benachtteiligt bzw. besorzugt werden -Gleichheitsprinzip.

Ich wehre mich mit ein paar Wenigen dagegen und hoffe, daß sich auf diesem Wege noch mehr Gleichgesinnte finden, um diese Unsozialen Machenschaften zu stoppen.

mfg
Hager



Sorry, wenn ich das "Alte Thema" aufwärme. Zumal es die LBG Oberbayern nicht mehr gibt. Aber beim Lesen geht mir einfach der Hut hoch.
Die Interessenvertretung für Hager's Kleingrundeigner wäre ja der Obst- und Gartenbauverein! Da passen die 1,5 ha Forst aber nicht rein.
Vorschläge für die Vertreterversammlung der SVLFG kommen vom Bauernverband ( Betriebe ohne Mitarbeiter 1/3/ Betriebe mit Fremdarbeitskräften 1/3), und von der Gewerkschaft BSE (Bau/Steine/Erden) (Arbeitnehmeranteil 1/3) Die Mitgliedschaft im Bauernverband steht Dir, lieber Hager völlig frei! Also behaupte nicht, Du könnest nicht in eine Interessensvertretung eintreten. Du Kannst Dich sogar dann zum Kreisobmann, oder Bauernpräsident wählen lassen. Mußt nur genügend Anhänger finden. :-)
Bonus/Malus-Systeme (Schadensfreiheitsrabatte) gibt es bei vielen Versicherern, aber eben nicht bei allen. Meine Betriebshaftpflicht und mein Betriebsrechtsschutz bieten diese auch nicht an!
Grrrrr
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