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Steuer auf Brennholz

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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67 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon Qtreiber » So Jan 06, 2013 16:16

Michael.stro hat geschrieben:das wäre ja ein Sterpreis fürs Brenholz von 328 Euro

den ja nur 10.7 Prozent vom gesamtpreis Falllen an Steuern an


Ach ja. Der gute Michael. Hat's noch immer nicht gerafft.
Qtreiber
 
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon flower-bauer » So Jan 06, 2013 17:03

...
Zuletzt geändert von flower-bauer am Fr Mai 11, 2018 18:54, insgesamt 1-mal geändert.
flower-bauer
 
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon Forstwirt6 » So Jan 06, 2013 19:33

Heigl Franz hat geschrieben:Seit der Pleitegeier über Deutschland greist und von der Politik Steuergelder in großem Ausmaß verschwendet werden, suchen die Finanzämter immer mehr auch bei kleinen landwirtschaftlichen Betrieben, die im Nebenerwerb geführt werden, nach zusätzlichen Steuereinnahmen. Ich habe dies durch eine Betriebsprüfung erfahren müssen. Meine Landwirtschaft in Mittelgebirgslage mit 30 Tagwerk, davon 8 Tagwerk Wald führe ich seit gut 20 Jahren nach ökologischer Bewirtschaftung und mache so keinen Gewinn sondern reine Landschaftspflege. Dem Finanzamt fällt nun nicht besseres ein, als mein von meinem Wald in pflegerischer Arbeit entnommene und in unserem Ofen verheizte minderwertige Brennholzholz zu versteuern. Pro Sterr mit 35 Euro und dies rückwirkend bis zurück ins Wirtschaftsjahr 2006. Dabei haben wir eine Ölheizung und uns erst 2008 einen kleinen Kamienofen angeschafft.
Das Finanzamt schreibt: "Im Zuge der Steuergerechtigkeit"!!!!!!


musst schauen ob der wald als posten in der bilanz steht bei den grundstücken wenn ja musste dies als privatentnahme dementsprechend buchen, wenn du es nicht dementsprechend buchst tuhst du mit deinem betrieb als brennholzhersteller fungieren sowie aber auch als abnehmer da du es benutzt, sprich du verkaufst dir theoretisch selber das holz und musst dann somit von dir selbst umsatzsteuer erheben und je nachdem welche Buchführung man betreibt ( einfach oder doppelte) kann das durchaus vergessen worden sein es dementsprechend zu verbuchen und wenn de ne kopie der rechnung von ofenkauf dem finanzamt nachreichst und denen das nomma sauber erleutert, sollte das mit den differenzjahren eigentlich erledigt sein
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon Kormoran2 » So Jan 06, 2013 23:15

Nun tretet doch das Thema mal so richtig breit! Vielleicht kann man ja sogar dafür ein eigenes Unterforum gründen!

Kann der Mod eigentlich dämliche Threads auch komplett löschen oder muß man dafür den Admin bemühen?
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon 2810 » Mo Jan 07, 2013 11:07

Kormoran2 hat geschrieben:Nun tretet doch das Thema mal so richtig breit! Vielleicht kann man ja sogar dafür ein eigenes Unterforum gründen!

Kann der Mod eigentlich dämliche Threads auch komplett löschen oder muß man dafür den Admin bemühen?


Das könnte ein Mod schon machen .

Man könnte es auch verschieben in den Forstbereich .

Was stört Dich , es gab schon Ansätze zur Erklärung , auch den Beitrag vom Forstwirt 6 fand ich richtig mit der elementaren Frage :
wo gehört der Wald eigentlich hin - zum Betrieb ( dann Privatentnahme ) ?
oder ist er Privatvergnügen ? :idea:
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon KoBra » Mo Jan 07, 2013 11:28

2810 hat geschrieben: elementaren Frage :
wo gehört der Wald eigentlich hin - zum Betrieb ( dann Privatentnahme ) ?
oder ist er Privatvergnügen ? :idea:
Auch eine wichtige Frage ist meiner Ansicht nach auch, zu welchem Preis die "Naturalentnahme" Brennholz zu versteuern ist.
Ich halte diesen Preis (35 Euro die bei Franz angesetzt wurden) für zu hoch.
Begründung:
Ich entnehme dem Wald kein gesägtes, gespaltenes, und getrocknetes Brennholz. Also ist nach meiner Ansicht eher der Preis für Brennholz anzusetzen den Selbstwerber bezahlen. Ich habe mich bei unserem Förster erkundigt, der meinte Selbstwerber hätten (2011) zwischen 0 und 10 Euro bei uns in der Gegend pro Ster für Weichholz bezahlen müssen, je nach Qualität, Zugänglichkeit usw.
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon Neo-LW » Mo Jan 07, 2013 13:27

Moin,

das ist leider nur die Spitze des Eisberges.

Demnächst soll auch noch die Erzeugung eigener elektrischen Energie besteuert werden.

Jedes Fahrzeug besitzt einen Generator (Lichtmaschine).

Aus den Fahrzeugdaten kann das Finanzamt schnell generieren was die Lichtmaschine leistet.

So ergibt sich ein zu versteuerder Eigenverbrauch von elektrischer Energie.

Selbstverständlich können geeichte Meßgeräte in den Fahrzeugen installert werden.

Im Zweifel schätzt das Finanzamt die erzeuge elektrische Energie.



OLi
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon KoBra » Mo Jan 07, 2013 14:04

Heigl Franz hat geschrieben:Meine Steuererklärung wurde schon immer vom Bayer. Bauernverband erstellt.
Die 34 Euro legte die Prüferin vom Finanzamt fest und kam aus reiner willkür.
Hast Du Wiederspuch eingelegt?
@alle
Gibt es hier noch mehr solche Fälle?
Neo-LW hat geschrieben:das ist leider nur die Spitze des Eisberges.
Demnächst soll auch noch die Erzeugung eigener elektrischen Energie besteuert werden.
Ich kann ja gut verstehen, daß das Thema viele ärgert (auch mich). Aber ich versuche hier Informationen zu kriegen, wie ich das Beste aus der bestehenden (Rechts)Lage machen kann.
Ich schlage vor für Grundsatz oder Politische Diskussionen einen neuen Thread zu beginnnen. (Oder noch besser die Diskussion mit eueren zuständigen Abgeordneten zu beginnen.) :D
Konrad
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon Heigl Franz » Mo Jan 07, 2013 14:37

zu koBra
Ich hatte nach der Prüfung die Schnauze voll von der Staatswillkür und habe schön prav bezahlt.
Ein Steuerprüfer sagte mir hinter vorhaltener Hand: "Wir gehen vermehrt auf die "Kleinen Steuerzahler" los, von den großen Sündern ist ja nix zu holen, die haben rafinierte Steueranwälte. Ich habe über den Fall auch schon mit unseren hießigen Bundestagsabgeordenten geredet. "Das ist bitter war seine Antwort"

Gruß Franz
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon kleinlandwirt » Mi Jan 09, 2013 0:25

an Heigl Franz und auch für alle anderen,

mit Wegfall der Nutzungswertbesteuerung spätestens zum 31.12.1998 gehört die Wohnung des Land- und Forstwirtes nicht mehr zum Betriebsvermögen.
"Die Nutzungswertbesteuerung selbstgenutzten Wohnraums ist mit Wirksamkeit zum 1. Januar 1987 grundlegend neu geregelt worden. Mit der Neuregelung musste die selbstgenutzte Wohnung landwirtschaftlicher Betriebsleiter, dazu gehört auch die Altenteilerwohnung, bis spätestens zum 31. Dezember 1998 ins Privatvermögen überführt werden. Die Nutzungswertbesteuerung mit der Anrechnung von Aufwendungen ist seitdem nicht mehr möglich. Traditionell gehört die Wohnung bei den Landwirten zum Betriebsvermögen. Die bei der Überführung ins Privatvermögen evtl. entstehenden Entnahmegewinne, sind für die Wohnung des Landwirts und der Altenteilerwohnung steuerbefreit.
Eine Ausnahme gilt jedoch für Gebäude bzw. Gebäudeteile des Betriebsvermögens, die nach landesrechtlichen Vorschriften Baudenkmale sind. In diesen Fällen ist die Nutzungswertbesteuerung weiterhin anwendbar."

Somit stellt seitdem die Verwendung von Holz als Brennstoff für die Wohnung des Landwirt und der Altenteiler eine Entnahme bzw. Eigenverbrauch dar.

Die Feststellungen bei der Außenprüfung sind somit zutreffend und richtig. Da vermutlich auch die für die Gewinnung des Brennholz verwendeten Wirtschaftsgüter (Traktor, Motorsäge, Holzspalter etc) und auch die Betriebskosten (Kraftstoff, Reparaturen etc.) als Betriebsausgaben bereits bei der Gewinnermittlung steuermindernd berücksichtigt worden sind, ist ein Entnahmewert von 34 € für den Ster Brennholz eigentlich schon relativ günstig angesetzt, wenn man die Entwicklung der Brennholzpreise in den letzten Jahren betrachtet.

Auch handelt es sich hierbei nicht um Staatswillkür, sondern die Anwendung von bereits seit langem bestehenden Gesetzen.
Auch wenn ein Steuerberater die Steuererklärung erstellt, heißt das noch lange nicht, dass diese Erklärung auch vollständig und richtig ist. Auch kann ein Steuerberater nur dann "beraten", wenn er von geplanten Aktivitäten vor deren Ausführung Kenntnis erhält (z.B verkauft der Landwirt gern mal ein im Betriebsvermögen befindliches Grundstück, ohne vor dem Verkauf mit seinem Steuerberater zu reden und wundert sich später, warum er jetzt auf einmal soviel Steuern zahlen muss); hier kann der Steuerberater später bei der Erstellung der Steuererklärung nur noch retten, was noch zu retten ist.
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon KoBra » Mi Jan 09, 2013 15:50

an kleinlandwirt,
ich bezweifle, daß Du ein (Klein)Landwirt bist, ich vermute eher Du bist Steuerberater
kleinlandwirt hat geschrieben:Die Feststellungen bei der Außenprüfung sind somit zutreffend und richtig. Da vermutlich auch die für die Gewinnung des Brennholz verwendeten Wirtschaftsgüter (Traktor, Motorsäge, Holzspalter etc) und auch die Betriebskosten (Kraftstoff, Reparaturen etc.) als Betriebsausgaben bereits bei der Gewinnermittlung steuermindernd berücksichtigt worden sind, ist ein Entnahmewert von 34 € für den Ster Brennholz eigentlich schon relativ günstig angesetzt

Auch wenn die Ausgaben die für "die für die Gewinnung des Brennholz verwendeten Wirtschaftsgüter (Traktor, Motorsäge, Holzspalter etc) und auch die Betriebskosten (Kraftstoff, Reparaturen etc.) als Betriebsausgaben bereits bei der Gewinnermittlung steuermindernd berücksichtigt worden sind" sind es dennoch Ausgaben und somit Kosten. Wenn ich zb 100 Euro für Benzin ausgebe und dadurch meine Steuern um zb 25 Euro reduziere, so verbleiben dennoch Kostgen von 75 Euro übrig.
Ein Entnahmewert von 34 € für den Ster viel zu hoch.
Da aus dem Wald nur rohes Brennholz (ungespalten, ungesägt, ungetrocknet und nicht transportiert) entnommen wird und der mit Abstand größte Aufwand beim veredlen (spalten, sägen, trocknen und transportieren) die Arbeitsleistung ist, welche nicht "steuermindernd berücksichtigt worden" ist.
Würde man nur den Mindestlohn der Zeitarbeitsbranche für die notwendigen Veredelungsarbeiten ansetzen, so wäre ein "Entnahmewert von" 0 Euro noch zu hoch.
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon Kyoho » Mi Jan 09, 2013 17:26

Woher wissen die Finanzbeamtern wie viel Ster Holz du so übers Jahr verfeuerst? Haben die den Holzstapel hinter dem Haus nachgemessen oder werden da einfach irgendwelche Durchschnittssätze angenommen.
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon deerefahrer4 » Mi Jan 09, 2013 17:43

Hallo zusammen

ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung muß ich die Mieterträge auch versteuern. Rep. und dergleichen können wiederum abgesetzt werden. Die dummen wären die Privatwaldbesitzer wie ich. Ich setze auch keinen Traktor,Holzspalter,Kipper,Kreissäge oder dergleich ab.
Weiß vielleicht jemand wie das mit den Photovoltaikplatten ist wenn der Strom teilweise für den eigenverbrauch hergenommen wird. Das könnte doch auch als geldwerter vorteil ausgelegt werden oder nicht ?

Grüße
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon Kyoho » Mi Jan 09, 2013 18:42

Demnächst kommt einer vom Finanzamt auf die Idee, selbst erzeugtes Gemüse im Nutzgarten nachzuversteueren, schließlich kann die Fräse und der Sprit sowie die Unkrauthacke auch als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Gleiches gilt für selbst erzeugte Eier oder Suppenhühner.
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon KoBra » Mi Jan 09, 2013 19:22

Kyoho hat geschrieben:Woher wissen die Finanzbeamtern wie viel Ster Holz du so übers Jahr verfeuerst? Haben die den Holzstapel hinter dem Haus nachgemessen oder werden da einfach irgendwelche Durchschnittssätze angenommen.

Zunächst werde ich den Holzverbrauch ehrlich schätzen und in die Steuererklärung eintragen. (Bei mir geht es momentan um die Seuer von 2011. Damals habe ich noch nicht gewusst das ich mein eigenes Brennholz versteuern muss und habe es deshalb auch nicht gemessen.)
Wie es dann weiter geht, wenn das Finanzamt meine Schätzung anzweifelt (oder den Preis den ich ansetzen werde) weis ich noch nicht.
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