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Steuer auf Brennholz

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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67 Beiträge • Seite 5 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon Heigl Franz » Di Jan 29, 2013 7:45

Das das mal klar ist: Ich habe mir nicht den Frust von der Seele geschrieben. Ich habe deshalb keinen Wiederspruch eingelegt, weil ich dazu einen Steueranwalt gebraucht hätte und ich dummerweise meine Rechtschutzversicherung gekündigt habe, weil ich sie in 40 Jahren meiner Beruftätigkeit nicht gebraucht habe. Meine Steuerberaterin sagte, da wäre etwas raus zu holen gewesen, noch dazu wo keine Abschlussbesprechung statt gefunden hat und das Finanzamt mit Tricks gearbeitet hat. Im übrigen vermarkte ich kein Holz, dafür ist unser Wald viel zu klein. Was im eigenen Ofen verbrand wird, ist minderwertiger Qualität, weil ich nur Waldpflege betreibe und in der steilen Berglage jeder Stecken schwer zu verdienen ist.
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon µelektron » Di Jan 29, 2013 11:00

was die Prüfer angeht, hatte mal nen Kunden, der selber Prüfer war und hat sich von nem anderen Prüferkollegen gegen cash die Bude renovieren lassen, nach dem Motto "nach 4 bin ich privat" ...

Was die Steuermoral angeht, so kann man ja fast täglich in der Zeitung lesen wie sich die "Großkopferten" oft schön davonpissen, da kann einem das Steuer zahlen dann schon sauer aufstoßen auch und gerade wenn man mal wieder seinen Stundenlohn rechnerisch ermittelt hat, der mitunter noch unter der osteuropäischen Hilfskraft liegt.
... ich mag keine Gäste die erst die Tür eintreten und dann nicht merken wenn die Party vorbei ist.
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon julius » Di Jan 29, 2013 12:10

Heigl Franz hat geschrieben:Genau so ist es, Steuern auf das eigenverbrauchte Brennholz. Und wenn du künftig Kartoffeln von deinem Acker selbst verspeist, dann mag auch das Finanzamt mitessen ?

Also liebe Berufskollegen seit auf der Hut vor diesem politischen Wahnsinn!


Das ist bei uns schon lange so. Ich muß jährlich den Brennholzverbauch, die eigenverbrauchte Milch, Fleisch, Eier angeben. Diese Summe an Wert, knapp 1000 Euro muß versteuert werden, also jährlich bezahl ich dafür dann fast 300 Euro an Steuern obwohl ich nichts davon verkauft habe.
Was will man machen, ist halt so.

Allerdings sollte im Zuge der Steuergerechtigkeit auch jeder Privatbürger sein Obst und Gemüse versteuern müßen das er selber angebaut hat.
Das muß er aber seltsamerweise nicht, somit hat das mit Steuergerechtigkeit überhaupt nichts zu tun.
julius
 
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon Qtreiber » Di Jan 29, 2013 16:17

julius hat geschrieben:Allerdings sollte im Zuge der Steuergerechtigkeit auch jeder Privatbürger sein Obst und Gemüse versteuern müßen das er selber angebaut hat.


Brauchst die Ldw. einfach nur zum Hobby zu machen, keine anfallenden Kosten abzusetzen, und schon brauchst du deine Entnahmen nicht mehr zu versteuern.
Ganz schön viele Steuerprofis hier unterwegs. :roll:
Qtreiber
 
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon kleinlandwirt » Fr Feb 01, 2013 0:03

@julius

Qtreiber hat es richtig auf den Punkt gebracht.

Die Landwirtschaft zum Hobby machen, funktioniert leider nur bedingt. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen und Betriebsgebäude kann ich per Betriebsaufgabeerklärung und der damit verbundenen Besteuerung des Aufgabegewinns ins Privatvermögen überführen. Dann ist aber eine Eigenbewirtschaftung nur noch möglich, wenn die erzeugten Produkte nur noch selbst verbraucht werden und somit damit keine Einnahmen erzielt werden. Ansonsten würde daraus wieder zwangsweise Betriebsvermögen.
Vermieten und Verpachten ist jederzeit möglich. Es werden halt dann (eventuell steuerpflichtige) Einnahmen aus Vemietung und Verpachtung erzielt.
Beim Wald ab einer bestimmten Größe ist das jedoch anders. Dieser wird niemals zum Privatvermögen.

Heigl Franz hats aber leider immer noch nicht kapiert.
SIE NUTZEN FÜR PRIVATE ZWECKE BETRIEBLICEHE WIRTSCHAFTSGÜTER UND SPAREN AUCH NOCH STEUERN DURCH DIE GEWINNMINDERUNG AUFGRUND DER GELTEND GEMACHTEN BETRIEBSAUSGABEN FÜR DEN BETRIEB UND UNTERHALT DIESER BETRIEBLICHEN WIRTSCHAFTSGÜTER.
Steuerlich wird das eben entweder durch die Erhöhung der Betriebseinnahmen um die Nutzungsentnahme oder durch entsprechende Kürzung der in diesem Zusammenhang geltend gemachten Betriebsausgaben gewürdigt.

Als Privatmann muss ich mein Heizöl, Erdgas oder mein Brennholz auch zu 100 Prozent bezahlen und kann diese Aufwendungen nicht steuerlich absetzen.

Gruß Franz
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon flower-bauer » Fr Feb 01, 2013 0:22

...
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon KoBra » Mi Feb 27, 2013 20:07

Hallo,
ich habe heute meinen Steuerbescheid erhalten. In den Erläuterungen zur Festsetzung steht: "Lt. Auskunft des Allgemeinen Landwirtschaftlichen Sachverständigen des Finanzamts beträgt der Wert für unbearbeitetes, nasses Holz (Papierholz) 34,82€ pro Raummeter".
Interessant ist dass das Finanzamt offensichtlich (zumindest zum Teil) meiner Argumentation, dass ich dem Wald rohes (unverdeltes) Brennholz als Naturalentnahme entnehme. Der "Allgemeine Landwirtschaftliche Sachverständige" scheint aber mehr Sachverstand im Hopfenanbau oder der Kleintierzucht als in der Forstwirtschaft zu haben, sonst wüßte er sicher dass Papierholz bearbeitet (entastet, abgelängt) ist. Papierholz hat laut WBV " frisch, gesund, gerade, sauber entastet und auf 2m abgelängt" zu sein, das Holz das ich meinem Wald als Naturalentnahme entnehme und später zu Brennholz veredle ist ganz anders.
Ich beabsichtige gegen den Steuerbescheid zu diesem Punkt Einspruch einzulegen. Falls Ihr Ideen zur Formulierung habt, würden mich diese interessieren.
KoBra
 
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