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Steuer auf Brennholz

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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67 Beiträge • Seite 4 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon KoBra » Mi Jan 09, 2013 19:31

Kyoho hat geschrieben:Demnächst kommt einer vom Finanzamt auf die Idee, selbst erzeugtes Gemüse im Nutzgarten nachzuversteueren, schließlich kann die Fräse und der Sprit sowie die Unkrauthacke auch als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Gleiches gilt für selbst erzeugte Eier oder Suppenhühner.

Beim Gemüse weis ich es nicht, aber Eier und Suppenhühner (wenn Du eine Landwirtschaft hast) ganz sicher.
Wenn aber die Ausgaben (Hühnerfutter, Abschreibung des Hühnerstalles,..) den Wert deiner "Naturalentnahme" mehr fach übersteigen, dann werden sie deine Gewinnerzielungsabsicht bestreiten und dann brauchst Du deine Hühner und Eier nicht mehr versteuern. (In der Sache bin ich mir aber nicht 100 % sicher. Hier wissen andere mehr. )
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon Kormoran2 » Do Jan 10, 2013 0:43

Vielleicht sollte man auch mal beginnen, darüber nachzudenken, ob nicht die bisher völlig kostenfreie Nutzung bequemer Bürostühle und warmer Räumlichkeiten für die Finanzbürokraten nach einem geldwerten Ausgleich verlangt. Schließlich verbringt so mancher Finanzbeamte in diesen mollig warmen Räumen und in bequemen gefederten Chefsesseln schlafend seine Dienstzeit - jedenfalls teilweise. Dafür kann er doch zuhause die Bude kaltlassen. Ganz klar ein geldwerter Vorteil.

Die Finanzbehörden sollten sich mal lieber überlegen, wie sie den drückebergerischen Großkonzernen ans Leder gehen können, die hier Subventionen einsacken, aber ihre Steuern lieber im Ausland zahlen. Oder wie sie landflüchtige Promis besteuern können, die hier ihr Einkommen erwirtschaften, aber lieber in der Schweiz oder Luxemburg oder Liechtenstein ihre Steuern bezahlen.

Würden die Finanzbehörden nicht derart mit zweierlei Maß messen, wäre die Steuermoral im Lande eine ganz andere.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon frank1973 » Do Jan 10, 2013 4:07

Kyoho hat geschrieben:Woher wissen die Finanzbeamtern wie viel Ster Holz du so übers Jahr verfeuerst? Haben die den Holzstapel hinter dem Haus nachgemessen oder werden da einfach irgendwelche Durchschnittssätze angenommen.
Beim Schwiegervater von meinem Bruder hat das Finanzamt anhand der eingekauften Servietten abgeschätzt wieviele Portionen Essen verkauft wurden.
Es gibt 3 Dinge die im Leben zählen:Schnelle Trecker,schnelle Mahlzeiten und schnelle Frauen. https://www.youtube.com/watch?v=toyN81wZzLw
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon RobertS » Do Jan 10, 2013 10:33

Irgendwie versteh ichs nicht.
Dinge die wie selbstverständlich für jeden Gewerbetreibenden gelten sind bei den Landwirten sofort Aufregerthemen. Privatentnahme und Eigenverbrauch aus dem Betriebsvermögen sind Abgänge aus dem Betriebsvermögen und damit steuerpflichtig. Das Gemüse aus dem Hausgarten fällt da nicht darunter, solange die Kosten für den Unterhalt des Gartens nicht geltend gemacht werden.
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon Kyoho » Do Jan 10, 2013 11:52

RobertS hat geschrieben:Irgendwie versteh ichs nicht.
Dinge die wie selbstverständlich für jeden Gewerbetreibenden gelten sind bei den Landwirten sofort Aufregerthemen. Privatentnahme und Eigenverbrauch aus dem Betriebsvermögen sind Abgänge aus dem Betriebsvermögen und damit steuerpflichtig. Das Gemüse aus dem Hausgarten fällt da nicht darunter, solange die Kosten für den Unterhalt des Gartens nicht geltend gemacht werden.


Kleinsämereien werden sicherlich nicht steuerlich geltend gemacht, Geräte und Werkzeuge wie die Gartenfräse oder die Motorsäge (Benzin, Öl, Anschaffung, Reperaturen etc.) schon. Auch läuft die Gartenfläche oft als landwirtschaftliche Nutzfläche, so dass Beiträge für die Berufsgenossenschaft, Grundsteuer dazu als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Damit wäre der Eigenverbrauch von Gemüse oder Obst doch ein geldwerter Vorteil und müsste strengenommen nachversteuert werden.
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon angus25 » Do Jan 10, 2013 18:01

...kenne einen Direktvermarkter,dem haben sie über die eingekauften Gewürze den Umsatz errechnet.Ganz auf der Brennsuppn dahergschwumme , senns doch nicht.
Der Bauer hat einen Hof, der Mond hat einen Hof.
Hat nur noch der Mond einen Hof, ist der Strukturwandel beendet.
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon Qtreiber » Do Jan 10, 2013 20:45

RobertS hat geschrieben:Dinge die wie selbstverständlich für jeden Gewerbetreibenden gelten sind bei den Landwirten sofort Aufregerthemen.


Du sprichst mir aus der Seele.

frank1973 hat geschrieben:Beim Schwiegervater von meinem Bruder hat das Finanzamt anhand der eingekauften Servietten abgeschätzt wieviele Portionen Essen verkauft wurden.


Das kommt durch die Gier der Leute. ALLE Servietten steuerlich absetzen wollen, aber bei den Einnahmen nur die Hälfte angeben wollen.

angus25 hat geschrieben:Ganz auf der Brennsuppn dahergschwumme , senns doch nicht.


Mit Sicherheit nicht, mit Sicherheit nicht. Das sind gewiefte geschulte Kerle und Mädels
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon kleinlandwirt » Do Jan 10, 2013 23:48

Kyoho hat geschrieben:Woher wissen die Finanzbeamtern wie viel Ster Holz du so übers Jahr verfeuerst? Haben die den Holzstapel hinter dem Haus nachgemessen oder werden da einfach irgendwelche Durchschnittssätze angenommen.


Da braucht man nicht groß zu messen. Den ungefähren jährlichen Brennholzbedarf kann dir jeder halbwegs gute Heizungsbauer ausrechnen. Außerdem sind Finanzbeamte bzw. Beamte insgesamt "leider" nicht nur 24 Stunden am Tag Beamte und haben somit keine wahrscheinlich keine Ahnung von der Wirklichkeit, sondern haben in der Regel ein Privatleben mit eigenem Haus, Familie etc. (vielleicht sogar selbst Land- und/oder Forstwirt oder darin aufgewachsen) und wissen dies aus eigener Lebenserfahrung.

Ich hatte mal ein hübsches Erlebnis, als ich mit meinem Schlepper zur Reparatur in der Werkstatt war. Es waren neben dem Werkstattbesitzer auch noch andere (mir zum Teil nicht bekannte) Personen in der Werkstatt anwesend, von denen eine der mir bekannten Personen (er war mit einem mit Forstaufbau versehenen Traktor ebenfalls in der Werkstatt) ständig über das Finanzamt schimpfte und wieviele Steuern er doch zahlen würde. Ich konnte mir, während ich das Gespräch so verfolgte, nicht erklären, warum das Grinsen im Gesicht des Werkstattmeisters immer breiter wurde. Plötzlich sagte eine der mir nicht bekannten Personen zu dem Stänkerer: "Bist du verheiratet? Hast du Kinder?" Die verdutzte Antwort: "Ja, zwei". Darauf der andere: "Du habst in deinem ganzen Leben als Vollerwerbslandwirt (Anm. es ist ein klassischer bayerischer Milchviehbetrieb im Bayerischen Wald) sicherlich noch keinen € Einkommensteuer bezahlt, höchstens Umsatzsteuer. Das wäre nämlich der erste Familienbetrieb bei uns, bei dem sich ein zu versteuerndes Einkommen ergeben würde". Da der andere daraufhin nichts sagte, sagte der Werkstattbesitzer mit breitem Grinsen im Gesicht zu ihm: "Hast du das nicht gewusst, dass der nicht nur Landwirt ist, sondern beim Finanzamt als Betriebsprüfer arbeitet?". Der andere litt auf einmal an Maulsperre und verschwand ohne ein weiteres Wort aus der Werkstatt. Jetzt war mir auch der Grund für das Grinsen des Werkstattbesitzers klar.

Merksatz 1: in Internetforen sind nicht ausschließlich nur die Leute unterwegs, für die das Forum gegründet wurde oder die es gut mit uns meinen
Merksatz 2: Verwendet jemand im Betrieb erzeugte oder für den Betrieb eingekaufte Wirtschaftsgüter für nicht betriebliche Zwecke,
so ist diese nicht betriebliche Verwendung grundsätzlich als "fiktive" Betriebseinnahme mit dem Verkehrswert anzusetzen,
soweit es keine gesetzlichen Ausnahmeregelungen oder ein Ansatz von Schätz- oder Pauschwerten zulässig ist.
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon KoBra » Sa Jan 12, 2013 12:09

Leider läuft es etwas zäh in diesem Thread:
Ich kann ja verstehen, daß hier mancher seinen Frust mit Wirtshaussprüchen abläßt (und er hat auch das im Grundgesetz verbriefte Recht dazu) und manch anderer (der vielleicht im FA arbeitet) sich deswegen ange***** fühlt und unterschwellig mit Leuten, die es nicht so gut mit einem meinen, droht. Leider hilft mir das nicht weiter.
Über die Frage, ob Brennholz zum Eigenbedarf versteuert werden muß, besteht weitgehend konsens.
kleinlandwirt hat geschrieben:Da braucht man nicht groß zu messen. Den ungefähren jährlichen Brennholzbedarf kann dir jeder halbwegs gute Heizungsbauer ausrechnen.
Das bezweifle ich. Ich kenne Heizungsbauer die können noch nicht mal eine Heizung auslegen (und lassen das von Vissmann oder Buderus machen). Desweiteren kennen die Heizungsbauer (und auch das FA) zB meine Heizgewohnheiten nicht. Und einfach eine bestimmte Menge zB 30 Ster (ohne jede Begründung) festlegen, halte ich für willkür.
kleinlandwirt hat geschrieben: mit dem Verkehrswert anzusetzen
Das ist genau einer der Punkte die ich noch nicht aufhellen konnte. Wie hoch ist der Verkehrswert der Naturalentnahme Brennholz? Dass er regional sehr unterschiedlich ist, wird wohl keiner bestreiten. Interessanter finde ich die Frage, ob ich den Verkehrswert von ofenfertigen (gesägten, gespaltenen, getrockneten und transportierten) oder von "unveredeltem" Brennholz anzusetzen habe.
Ich habe mich mittlerweile erkundigt. Brennholz im Eingenwerb kostete (2011) zwischen 5 und 10 Euro der Ster, ofenfertiges zwischen 20 und 75 Euro der Ster.
Ausserdem würde mich interessieren ob ich den minimal, den durchschnitts oder gar den maximal Betrag anzusetzen habe.
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon Kormoran2 » Sa Jan 12, 2013 23:30

Ich verwende als Brennholz lediglich und ausschließlich angefaulte Erdestämme, die unverkäuflich sind bzw. die - am Stamm belassen - den gesamten Stamm abwerten würden. Wegen 1m Fäule braucht doch nicht der gesamte Stamm mit cgw bewertet zu werden. Also wird die Fäule abgeschnitten.

Normalerweise verrotten diese Stücke auf der Fläche. Bei mir aber werden sie verwertet. Da soll mal ein Fin.Beatmer kommen und mir einen fiktiven Verkaufswert vorrechnen!

Dieser Holzschrott gewinnt erst an Wert, wenn ich meine Arbeit da reinstecke und den Schrott zu Brennzwecken veredele. Da soll einer wagen, dafür Steuern zu verlangen.........! :gewitter:
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon Obsti » So Jan 13, 2013 16:15

Kyoho hat geschrieben:
RobertS hat geschrieben:Irgendwie versteh ichs nicht.
Dinge die wie selbstverständlich für jeden Gewerbetreibenden gelten sind bei den Landwirten sofort Aufregerthemen. Privatentnahme und Eigenverbrauch aus dem Betriebsvermögen sind Abgänge aus dem Betriebsvermögen und damit steuerpflichtig. Das Gemüse aus dem Hausgarten fällt da nicht darunter, solange die Kosten für den Unterhalt des Gartens nicht geltend gemacht werden.


Kleinsämereien werden sicherlich nicht steuerlich geltend gemacht, Geräte und Werkzeuge wie die Gartenfräse oder die Motorsäge (Benzin, Öl, Anschaffung, Reperaturen etc.) schon. Auch läuft die Gartenfläche oft als landwirtschaftliche Nutzfläche, so dass Beiträge für die Berufsgenossenschaft, Grundsteuer dazu als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Damit wäre der Eigenverbrauch von Gemüse oder Obst doch ein geldwerter Vorteil und müsste strengenommen nachversteuert werden.


Genau so ist es Kyoho.
Mein Steuerbüro macht das schon immer so , dass ein gewisser Betrag (Obst u. Wein) als Eigenverbrauch bei der Steuer angegeben wird. Genauso werden die Energiekosten wie Strom , Wasser , Heizöl und Holz in privat und betrieblich aufgeteilt.
Ich hatte in 2011 eine Betriebsprüfung vom Finanzamt die ohne eine Beanstandung durchgelaufen ist. Was Franz als Willkür bezeichnet ist Grundwissen Steuerrecht.
Bei Ungereimtheiten macht das Finanzamt eine Zuschätzung nicht zu Gunsten des Steuerpflichtigen.

Gruß Obsti
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Er hat auch immer die Lösung dafür.
Du siehst den Sonnenuntergang und bist erschrocken weil es plötzlich Nacht ist.
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon Holzklotz » So Jan 13, 2013 21:30

Wer nun nachträglich zahlen muss sollte dies unbedingt mit dem Vermerk " Unter Vorbehalt" tun und das schriftlich auf dem Überweisungsträger vermerken.
Nur dann kann jeder seine "Kohle" zurückfordern, denn bei jedem Einkommensteuerbescheid steht dieser Satz an oberster Stelle, warum Wohl.
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon Obsti » Sa Jan 19, 2013 12:11

Heigl Franz hat geschrieben:zu koBra
Ich hatte nach der Prüfung die Schnauze voll von der Staatswillkür und habe schön prav bezahlt.
Ein Steuerprüfer sagte mir hinter vorhaltener Hand: "Wir gehen vermehrt auf die "Kleinen Steuerzahler" los, von den großen Sündern ist ja nix zu holen, die haben rafinierte Steueranwälte. Ich habe über den Fall auch schon mit unseren hießigen Bundestagsabgeordenten geredet. "Das ist bitter war seine Antwort"

Gruß Franz


Hallo Franz
ich möchte das Thema noch einmal aufgreifen. Irgendwie kommen mir deine Ausführungen zur Steuerprüfung sehr laienhaft vor, daher würde mich einmal interessieren welche Position dein Steuerberater vertritt.
Gab es denn kein Abschlussgespräch bei dem man die Vorwürfe z.T. entkräften hätte können?
Wie und wo ist die Betriebsprüfung abgelaufen ?

Gruß Obsti
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Re: Steuer auf Brennholz

Beitragvon kleinlandwirt » Mo Jan 28, 2013 22:53

hallo Obsti,

anscheinend hat sich "heigl franz" seinen Frust von der Seele geschrieben und das wars dann auch schon.

Ich gehe mal davon aus, dass die Betriebsprüfung wie jede Betriebsprüfung abgelaufen ist inklusive Schlußbesprechung mit Steuerberater und dann "mangels Erfolglosigkeit" auch gegen die entsprechenden Bescheide kein Einspruch eingelegt wurde. Könnte aber auch sein, das der Steuerberater von Einsprüchen abgeraten hat, damit das Ergebnis nicht noch schlimmer ausfällt.

Gruß Franz
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