Hallo,
die Geschichte ist für alle ärgerlich, die große versiegelte Flächen besitzen.
Für aktive Betriebe (Landw., Gewerbe, Industrie) sind es halt zusätzliche Betriebsausgaben, die den Gewinn schmälern, aber dann auch steuerlich geltend gemacht werden können (sofern bisher Steuern angefallen sind).
Heftig finde ich aber, dass halt stillgelegte Betriebe, wo eventuell noch ein Altenteiler wohnt, genau so betroffen sind und die Gebühr von der meist "großen Rente" bezahlt werden muss.
Gruß Clemens

-wassergebührenbefreiten Zone 