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Irmgard hat geschrieben:Bei uns hat die Stadt durch eine neue Satzung beschlossen, für Niederschlagswasser von Dach- und versiegelten Hofflächen eine Gebühr von 25 Euro/100 qm zu erheben und zwar unabhängig davon ob Niederschlagswasser in den Mischwasserkanal eingeleitet werden kann. Wir leiten kein Niederschlagswasser ein und könnten es auch nicht einleiten, Wasser läuft nicht bergauf. Wie würdet ihr vorgehen? Ist das juristisch ok?
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