1. Der Waldbesitzer fällte eine 20 m hohe Buche mit einem Brusthöhendurchmesser von 45 cm in
Richtung der angrenzenden Wiese. Beim Fallen schlug die Buche auf einen 20 cm dicken Ast
auf, was dazu führte, dass das Stammende nach links hinten ausschlug und den
Motorsägenführer am Kopf traf, wodurch dieser einen Genickbruch erlitt (m, 41) ED
2. Beim Versuch, Fichten mit einem Stockmaß von 50 – 60 cm zu fällen, unter den zweiten
fallenden Baum geraten und dabei multiple Verletzungen erlitten. Der allein arbeitende
Waldbesitzer wurde in 6 m Entfernung seitlich von der Unfallstelle von Spaziergängern tot
aufgefunden (m, 80) REG
3. Bei Fällarbeiten von der fallenden Birke, die nachfederte, getroffen worden und Polytrauma
erlitten. Der Fällort war in 2 m Höhe auf einem Brennholzstapel (m, 55) FÜ
4. Beim Fällen einer dürren Kiefer fiel von der benachbarten ebenfalls dürren Kiefer ein bereits
abgebrochener dürrer Kronenast (Durchmesser ca. 20 cm) herab, während die gefällte Kiefer
fiel, und traf den Altenteiler, der unmittelbar neben dem Motorsägenführer stand, am Kopf (m,
86) NEW
5. Beim Verbrennen von Ästen und Reisig hat sich die Arbeitshose des UV an der Feuerstelle
entzündet, wodurch er sehr schwere Brandverletzungen an beiden Unterschenkeln erlitt. Er
verstarb später im KH (m, 74) LIF
6. Beim Fällen einer 15 cm trockenen Fichte in Brusthöhe fiel das obere Stammstück dem
Motorsägenführer auf den Kopf, zerstörte den Helm teilweise und fügte dem Waldbesitzer
Verletzungen am linken Auge und an der linken Schädelseite zu (m, 67) KC3
7. Der Großvater des Unternehmers wurde bei der Fällung einer schwachen Buche vom
herabfallenden starken Ast einer Nachbarbuche getroffen und er erlitt trotz getragenen Helmes
ein Gesichts-Hirntrauma (m, 78) KEH
8. Bei der Alleinarbeit von einem herabfallenden Fichtenast auf der Schädeldecke getroffen
worden, dabei eine 2 Euro Münzen große Perforationsverletzung erlitten und an Hirntod
verstorben. Der Motorsägenführer trug keinen Schutzhelm. Er wurde vom Schwager tot
aufgefunden (m, 68) SR
9. Der Lohnunternehmer wurde bei der Alleinarbeit im Wald eingeklemmt leblos zwischen Baum
und hinterer Boogieachse des Forwarders (Typ Rottne) gefunden, nachdem er am Vorabend als
vermisst gemeldet wurde. Die Bergung der Leiche am Sonntag dauerte 4 1/2 Stunden (m, 57)
CHA
10. Beim Abtrennen eines Wurzeltellers kippte dieser auf den Verunglückten. Er konnte nur noch tot
geborgen werden (m, 20) RH
11. Beim Fällen eines dürren Käferbaumes von diesem getroffen worden und dadurch 30 m
abgestürzt (m, 59) OA
12. Beim Fällen einer 31 m langen, dürren Fichte fiel diese nicht in die gewünschte Richtung
sondern um 90° versetzt Richtung des in 26 m Entfernung stehenden Schleppers. Dort warteten
der Verunglückte und sein Bruder die Fällung ab, um bei der Aufarbeitung zu helfen (m, 13) GZ
13. Beim Abladen von gebündelten Holzschwarten vom Rückewagen von einem abrutschenden
Bündel am Steuerstand erdrückt worden (m, 66) WUN4
14. Bei der Aufarbeitung eines gefällten dürren Fichtenrandbaumes (BHD ca. 0,4 m), dessen Stamm
in ca. 3 – 4 m Höhe auf seinen sehr starken Seitenästen lag, ist der UV durch falsche
Ausastungsarbeiten von dem sich drehenden Stamm erschlagen worden (m, 62) EI
15. Beim Versuch, eine ca. 20 cm starke Erle mittels Traktor, Seilwinde und Umlenkrolle zu fällen,
fiel der Baum aufgrund falscher Schnitttechnik und mangelhafter Seilanbringung Richtung
Seilwindenbediener und traf diesen neben dem Schlepper stehend am Kopf (m, 71) SR
16. Beim Fällen einer starken Randbuche (geplante Fällrichtung entlang des Feldrandes) riss beim
Fallen die Bruchleiste, der Baum wich schwerkraftbedingt um 90° Grad ab und die Kronenäste
trafen den Motorsägenführer, der sich während des Fallens auf das Feld hinausbegeben hatte
(m, 20) MB
Quelle: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - SVLFG, Stand 28.01.2022