wastl90 hat geschrieben:Du kannst doch auch in Bayern jeden Stall umnutzen, ich glaube das waren 7 oder 15 Jahre nach Errichtung?! Natürlich darf man dann keine anderweitige Halle mehr bauen, das muss einen klar sein.
Wie lange Tiere gehalten werden "müssen" wegen der Förderung, hängt von den Förderauflagen ab. Ich meine das waren mal 10 Jahre?!
In Bayern ist Irgendwas mit einer 3 x 7 Jahresregel geregelt und wenn der Stall im Innenbereich vom Ort steht. Steht der Stall oder Maschinenhalle aber weg von der Hofstelle im Aussenbereich, dann nicht, dann ists in Bayern so wie in NRW wie in dem Link :
https://www.wochenblatt.com/landwirtsch ... 37380.html
Das Bauordnungsamt (Kreis, kreisfreie Stadt) genehmigt die Umnutzung weiterhin nur unter engen Voraussetzungen. Außerdem muss das Gebäude im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle stehen. Eine 2 km vom Betrieb stehende Feldscheune scheidet also aus.
Eigentlich blöd geregelt. Land ist knapp und hier in der Gegend stehen Maschinenhallen und Ställe leer, weil keiner ausser Landwirte im Aussenbereich rein dürfen.
Einer hat dennoch seine große Halle an Gewerbe vermietet aber den hat jemand verpetzt und der mußte die Halle sofort räumen und Strafe zahlen.