Da gebe ich Dir recht, nur hat es 1000 Jahre ausgereicht einen kleinen Verschlag für die Nacht zu haben.
So leid es mir tut, aber das sage ich im Verein auch ständig. Auch im Hobbybereich gilt die Tierschutz- NutztierhaltungVO. Und die regelt nun mal ganz klar, wie auch bei Hobbyleuten und Rassegeflügelzüchtern der Hühnerstall auszusehen hat. Das ist übrigens auch umsetzbar. Bislang wird da nur von den AmtsTA ein Auge zu gedrückt (bzw. die beschäftigen sich bislang nicht damit, weil es in ihren Augen, noch, keine Bedeutung hat).
Es gelten da nun mal §13 und 13a. Auszug:
§13a
1. Haltungseinrichtungen müssen
1.
eine Fläche von mindestens 2,5 Quadratmetern, auf der die Legehennen sich ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen bewegen können, sowie
2.
eine Höhe von mindestens 2 Metern, von ihrem Boden aus gemessen,
aufweisen. Auf Antrag des Tierhalters kann die zuständige Behörde eine Ausnahme von Satz 1 Nummer 2 genehmigen, soweit dies im Einzelfall zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist und Gründe des Tierschutzes nicht entgegenstehen.
Gruß
PS: Das die Aufstallpflicht Blödsinn ist, steht allerdings nach wie vor ausser Frage. Sehe ich schon recht deutlich an den Ausnahmen bei uns in Hessen.