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Von der Schulbank ins Parlament ?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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90 Beiträge • Seite 3 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: Von der Schulbank ins Parlament ?

Beitragvon langer711 » Fr Nov 18, 2022 17:42

tyr hat geschrieben:(...)
Im Unterschied zu den Damen udn Herren Politikern müssen sie allerdings für ihre Fehler geradestehen, uU. sogar mit ihrem gesamten Vermögen.


:prost:
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Re: Von der Schulbank ins Parlament ?

Beitragvon langholzbauer » Fr Nov 18, 2022 17:53

Botaniker hat geschrieben:Fakt ist schon, um als Landwirt oder Gärtner Lebensmittel zu produzieren wird welche Ausbildung verlangt? Richtig keine.
Um als Handwerker dem Kunden Bretter an die Wand nageln zu dürfen brauchst welche Ausbildung? Richtig den Meisterbrief.
Man wird dieses ja mal feststellen dürfen.
Ich habe aber keine Ahnung wieviele ungelernte Landwirte oder Gärtner Lebensmittel produzieren. Angesichts des Verhältnisses Nebenerwerbler zu Vollerwerbler gehe ich mal von nem recht hohen Anteil aus.

Irgendwo scheinst Du da falsch abgebogen zu sein.
Ohne Zertifikat kommt kaum noch ein Lebensmittel in Umlauf.
Und da zählt sehr wohl die Ausbildung des verantwortlichen Betriebsleiters mit rein.
Nebenbei werden auch alle Produkte der Landwirte beim aufnehmenden Handel gründlich geprüft um vielleicht den Preis drücken zu können.

Produzieren darf in unserer offenen Gesellschaft jeder, was er will.
Aber in Verkehr bringen wird immer aufwändiger!
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
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Re: Von der Schulbank ins Parlament ?

Beitragvon Südheidjer » Fr Nov 18, 2022 20:46

Botaniker hat geschrieben:Um als Handwerker dem Kunden Bretter an die Wand nageln zu dürfen brauchst welche Ausbildung? Richtig den Meisterbrief.

Was ist denn mit Trockenbauern? Brauchen die überhaupt einen Gesellenbrief?
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Re: Von der Schulbank ins Parlament ?

Beitragvon Qtreiber » Fr Nov 18, 2022 20:58

tyr hat geschrieben:Um als Handwerker Bretter an die Wand zu nageln oder Fliesen legen willst, brauchst Du auch keine zwangsläufige Ausbildung, wenn Du Dich z.B. Hausmeisterservice, Baudienstleister oder ähnliches nennst.

Es gibt seit der Novellierung der Handwerksordnung auch "richtige" Handwerksberufe, für die man keinen Meisterbrief mehr braucht. Wenn wir schon bei Lebensmitteln sind: Müller und Brauer u. Mälzer gehören z.B. dazu.
tyr hat geschrieben:Du darfst nur keine ausgebildeten Gesellen einstellen .....

DAS halte ich für ein Gerücht. WARUM sollte ein Dienstleister aus der Anlage B2 (handwerksähnliche Gewerbe) keinen "überqualifizierten" Mitarbeiter einstellen dürfen?
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Von der Schulbank ins Parlament ?

Beitragvon Botaniker » Fr Nov 18, 2022 20:58

Keine Ahnung Südheidjer, ich weiß nur, dass in den meisten Handwerksberufen ein Meisterbrief nötig ist um sich selbständig zu machen.

Und lieber Langholzbauer, ich weiß nicht welche Zertifikate du benötigst um die von dir produzierten Produkte zu verkaufen.
Ich wüsste aber nicht, dass ich schon mal bei der Vermarktung meiner Produkte nach meiner Berufsausbildung gefragt wurde, geschweige, dass ich da schriftlich was erklären musste.
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Re: Von der Schulbank ins Parlament ?

Beitragvon Qtreiber » Fr Nov 18, 2022 21:21

Botaniker hat geschrieben:Keine Ahnung Südheidjer, ich weiß nur, dass in den meisten Handwerksberufen ein Meisterbrief nötig ist um sich selbständig zu machen.

in etwa 50% der echten Handwerksberufe :wink:
"Trockenbauer" sind keine Handwerker der Anlage A, deshalb keine Meisterpflicht.
Wirtschaft, Recht
In der Vergangenheit gab es häufig Rechtsstreitigkeiten, ob die Ausführung von Akustik- und Trockenbauarbeiten als Teilbereich eines Handwerkes der Anlage A der Handwerksordnung den entsprechenden Einschränkungen unterlag. Dies wurde per Gesetz vom 31. Mai 2000 (handwerksrechtliche Klarstellung) endgültig verneint.


Beschichtungen der erstellten Wände und Verkleidungen, außer den bereits genannten Verspachtelungen, gehören jedoch laut Handwerksordnung nicht zu den Trockenbauarbeiten, sondern vielmehr zum Aufgabenbereich der Maler und Stuckateure.
https://de.wikipedrg/wiki/Trockenbau
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Von der Schulbank ins Parlament ?

Beitragvon DWEWT » Fr Nov 18, 2022 21:43

böser wolf hat geschrieben:
DWEWT hat geschrieben:Es ist putzig, wenn gerade Landwirte auf das Ausbildungs/Qualifizierungsdilemma in D. hinweisen. Schließlich haben ca. 30% der deutschen Landwirte überhaupt keine Fachausbildung im ldw. Bereich vorzuweisen.


Woher hast du diese Zahl? Quelle?


Statistisches Bundesamt
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Re: Von der Schulbank ins Parlament ?

Beitragvon DWEWT » Fr Nov 18, 2022 21:45

LUV4.0 hat geschrieben:
Trecker-fahrer hat geschrieben:Auf der einen Seite gibt es eben Berufe da ist eine bestimmte Aus- Weiterbildung vorgeschrieben.
Und auf der anderen Seite gibt es z.B. Abgeordnete und Landwirte. :mrgreen:


Landwirt ist in Deutschland eine anerkannte Berufsausbildung. Abgeordneter nicht.


Die brauchst du aber nicht, wenn du als Landwirt selbstständig tätig werden willst.
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Re: Von der Schulbank ins Parlament ?

Beitragvon DWEWT » Fr Nov 18, 2022 21:48

meyenburg1975 hat geschrieben:
Von Betriebsleitern unter 55 kenne ich keinen, der nicht über eine ldw. Ausbildung verfügt. Bei älteren Semestern kommt das wohl noch mal vor, dass die da quasi „reingewachsen“ sind. Da die aber in nicht allzu ferner Zeit in den Ruhestand gehen, wäre interessant zu wissen, von wann diese Zahlen sind.


Knapp 70% der deutschen Landwirte sind mittlerweile über 50 Jahre! Die Zahlen sind aus 2015.
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Re: Von der Schulbank ins Parlament ?

Beitragvon Fendt 308 ci » Fr Nov 18, 2022 21:50

Botaniker hat geschrieben:Keine Ahnung Südheidjer, ich weiß nur, dass in den meisten Handwerksberufen ein Meisterbrief nötig ist um sich selbständig zu machen.

Und lieber Langholzbauer, ich weiß nicht welche Zertifikate du benötigst um die von dir produzierten Produkte zu verkaufen.
Ich wüsste aber nicht, dass ich schon mal bei der Vermarktung meiner Produkte nach meiner Berufsausbildung gefragt wurde, geschweige, dass ich da schriftlich was erklären musste.


Also wir produzieren u.a. Kirschen, Zwetschgen, Mirabellen, Äpfel und Birnen und vermarkten diese Produkte genossenschaftlich in den LEH.
Voraussetzung ist die Teilnahme am QS System und am Qualitätszeichen Baden-Württemberg.
Bei QS bin ich mir nicht sicher, aber beim QZ BW ist ein Gehilfen- oder Meistebrief des Betriebsleiters in einem landw. Beruf Voraussetzung.
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Re: Von der Schulbank ins Parlament ?

Beitragvon DWEWT » Fr Nov 18, 2022 21:52

Gerade mal ein Drittel der ldw. Betreibsleiter hat eine Qualifikation, wie sie in vielen handwerklichen Berufen vorausgesetzt wird. D.h., ca. ein Drittel hat lediglich die erste Stufe der landw. Ausbildung erfolgreich absolviert. Wie lautet noch der Spruch: Wer im Glashaus sitzt..... .
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Re: Von der Schulbank ins Parlament ?

Beitragvon DWEWT » Fr Nov 18, 2022 21:54

Fendt 308 ci hat geschrieben:Bei QS bin ich mir nicht sicher, aber beim QZ BW ist ein Gehilfen- oder Meistebrief des Betriebsleiters in einem landw. Beruf Voraussetzung.


Zwischen diesen beiden Ausbildungsabschlüssen liegen aber Welten.
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Re: Von der Schulbank ins Parlament ?

Beitragvon Fendt 308 ci » Fr Nov 18, 2022 22:02

Das weiß ich, ich sitze ja auch nicht im Glashaus :wink: hab meine Meisterprüfung mal mit Erfolg abgelegt und bin alljährlich als Prüfer bei den Meisteranwärtern tätig.

Ich empfehle auch jedem potentiellen Betriebsnachfolger eine Weiterbildung nach der Gesellenprüfung zum Meister oder Techniker.
Fendt 308 ci
 
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Re: Von der Schulbank ins Parlament ?

Beitragvon DWEWT » Fr Nov 18, 2022 22:04

Fendt 308 ci hat geschrieben:Das weiß ich, ich sitze ja auch nicht im Glashaus :wink: hab meine Meisterprüfung mal mit Erfolg abgelegt und bin alljährlich als Prüfer bei den Meisteranwärtern tätig.

Ich empfehle auch jedem potentiellen Betriebsnachfolger eine Weiterbildung nach der Gesellenprüfung zum Meister oder Techniker.


:!:
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Re: Von der Schulbank ins Parlament ?

Beitragvon T5060 » Fr Nov 18, 2022 22:15

DWEWT hat geschrieben:
meyenburg1975 hat geschrieben:
Von Betriebsleitern unter 55 kenne ich keinen, der nicht über eine ldw. Ausbildung verfügt. Bei älteren Semestern kommt das wohl noch mal vor, dass die da quasi „reingewachsen“ sind. Da die aber in nicht allzu ferner Zeit in den Ruhestand gehen, wäre interessant zu wissen, von wann diese Zahlen sind.


Knapp 70% der deutschen Landwirte sind mittlerweile über 50 Jahre! Die Zahlen sind aus 2015.


Schauen wir mal was die nächsten Jahre passiert und wie sich das entwickelt.

Anton Pohlmann war gelernter Bäcker und Richenhagen, einst AGCO/Fendt war praktizierender Religionslehrer

Es ist heute doch sehr selten, das noch jemand das arbeitet für das er mal ausgebildet wurde.
Der Metallbauerlehrling von 1980, progammiert heute Automaten, macht den Einkauf oder die Materialwirtschaft

und warum sollte der Dachdecker mit 45 nicht zu LKW oder Busfahrer werden

Heute ist es so, dass jemand der recht erfolgreich eine Lehre gemacht hat, gezeigt hat, dass er betriebliche Abläufe versteht,
zuverlässig ist, einen Arbeitsalltag durchhält und auch in der Lage ist was zu lernen. Die haben Struktur.

Uni-Absolventen werden da erst mal ins Trainee geschickt und dann muss man schauen was übrig bleibt.... :idea:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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