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Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

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92 Beiträge • Seite 4 von 7 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
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Beitragvon hans g » Fr Feb 06, 2009 16:39

Paule1 hat geschrieben:Jedem das sein :roll:


genau--paule--vielleicht solltest du mal drüber nachdenken :idea:
hans g
 
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Beitragvon Rumpsteak » Fr Feb 06, 2009 16:58

Paule1 hat geschrieben:Jedem das sein :roll:

Als Christen sollten wir die Beerdigung wählen. :idea:


Und WARUM sollten wir das ? :roll:
Rumpsteak
 
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Beitragvon Kaninchen » Fr Feb 06, 2009 20:21

Das muß doch jeder für sich selbst entscheiden.

Meinen ersten Kontakt mit dem Tod hatte ich mit 7, als meine Mutter tot vom Fahrrrad fiel. Das war ein Schock und ich habe als Kind die nächsten 3 Jahre sehr sehr viel auf dem Friedhof gehockt.

Das Grab haben wir nach 20 Jahren gekündigt. Es war keiner da, der sich gekümmert hätte.... und irgendwann ist es eben auch gut.

Von Beerdingungen kann ich Lieder singen :roll: :roll: :roll: :roll:

Aber die nächstschlimmste Begegnung mit dem Tod hatte ich mit 27:
Abends kam der Anruf: "Hier ist Pflegeheim xy. Ihr Großvater ist grad gestorben, was sollen wir denn mit dem Leichnam machen?" :shock: :shock: :shock:

Also habe ich aus der Entfernung von 500 km die Beerdigung organisiert, fuhr dann darunter, stand vor der Friedhofskapelle und es kam keiner :shock:

Zum Glück hatte ich eine Zeitungsanzeige aufgeben, denn schließlich wurden wir doch noch 3 - einschließlich des Bestatters :roll: noch nicht mal meine Geschwister waren dort :?
Grüßle,
Birgit
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Beitragvon hans g » Fr Feb 06, 2009 22:12

Kaninchen hat geschrieben:

Zum Glück hatte ich eine Zeitungsanzeige aufgeben, denn schließlich wurden wir doch noch 3 - einschließlich des Bestatters :roll: noch nicht mal meine Geschwister waren dort :?

wahrscheinlich hatte dein opa nix zu vererben---bei meinem war das ganz anders--ne richtige show mit kübelweise tränen und als testamentseröffnung war,wurde gestritten bis aufs äusserste.
weil 7 oder 8 unterschiedliche testamente vorhanden waren,entschied der BGH in KA.
hans g
 
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Beitragvon Kaninchen » Sa Feb 07, 2009 3:56

Na, dann war meine Bagage ja wenigstens ehrlich. :?
Grüßle,
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Beitragvon Susanne » Sa Feb 14, 2009 19:52

Patientenverfügung ist sinnvoll damit du im Namen des betroffenen
handeln kannst, gegebenenfalls das die lebenserhaltenen Maßnahmen
abschaltet werden.

Das geht aber nur wenn man der Person vertraut.
Wenn es meiner Tante (83)mal schlecht gehen sollte kann ich dann in ihren Namen handeln.

Das ist eine ernste Sache, man sollte das nur tun wenn man den Menschen vertraut. Solche Verfügungen können aber jederzeit durch neue Widerrufen werden.

Grüsse
Susanne
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Beitragvon Rumpsteak » So Feb 15, 2009 16:11

Paule1 hat geschrieben:aber das scheint ihr Jungen nicht zu verstehn :roll:


Brigitta ist ein Jahr älter...ähm reifer 8).

Unser Nachbar hat gestern das zeitliche gesegnet..außer seiner Frau hat er keine Angehörigen mehr. Und die ist "Bett legerisch". Für die Beiden war es deshalb die beste Entscheidung sich anonym Beerdigen zu lassen.
Rumpsteak
 
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Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon Paule1 » Mi Okt 14, 2009 15:33

Seit den Wahlen gibt es hierzu doch bessere Vorgaben :idea:
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon Flora » Mi Okt 14, 2009 18:32

Mit so einer Patientenverfügung gibt man seinen Willen bekannt….da braut man nur jemanden der das Schriftstück aufbewahrt und zugegebener Zeit den Ärzten aushändigt…..
Die Person brauchen da nichts mehr zu verantworten, das tut man ja selber in dem man dieses Schriftstück ausfüllt und unterschreibt.

Was man in Jahrs Abständen ruhig immer wieder tun sollte damit der Arzt auch sieht das ist immer noch mein Wille und der ist nicht schon veraltet nur weil die Verfügung schon ein paar Jahre alt ist.

„In der Patientenverfügung werden Wünsche und Wertvorstellungen für die künftige ärztliche
Versorgung oder/und für die ethisch-medizinische Gestaltung des Lebensabends schriftlich
festgehalten. Diese Verfügung sollte dem Hausarzt und den Angehörigen bekannt sein.
In dieser Verfügung wird keine vertretungsberechtigte Person benannt, die für die Umsetzung der
niedergelegten Wünsche einsteht. Die Patientenverfügung richtet sich direkt an den Arzt.
Die Patientenverfügung stellt dar, wer ich bin, für was ich stehe, was ich mir wünsche!“

Bei einer Vorsorgevollmacht geht es darum wenn jemand durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung nicht mehr selbst in die Lage ist , seine Angelegenheiten eigenständig regeln zu können. Denn Freunde und auch Familienmitglieder können keine rechtsgültigen Entscheidungen, zum Beispiel persönlicher Art oder zur Regelung der privaten Finanzen, treffen, ohne über eine entsprechende Genehmigung zu verfügen.
Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht ermöglicht man einer Vertrauensperson, die man darin festlegt, für einen selbst Entscheidungen zu treffen und Angelegenheiten zu regeln, wenn man einmal dazu nicht mehr in der Lage ist.
Mit der Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht vermeidet man auch die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung durch das Amtsgericht.
Hier geht es mehr um eine Heimunterbringung oder Reha, Finanzen….oder Pflege in allgemeinen.

Denn man ist nicht immer gleich ganz hinüber und die Ärzte unterliegen auch ihrem Eid…..sie können noch keine aktive Sterbehilfe leisten. Auch an so was muss man denken….sterben kann sehr lange dauern….wenn der Körper noch mitspielt können die Ärzte wenig tun. Selbst wenn sie die Maschinen abstellen. Solange der Körper selbständig arbeitet, wird mindestens ein Minimum an Versorgung geleistet. Ob man will oder nicht.

Ich halte beides,Patientenverfügung wie auch Vorsorgevollmacht, für außer ordentlich Wichtig schon um denen die man da zurück lässt…die Möglichkeit zu geben in meinem Sinne zu handeln, ohne das diese noch größere Verantwortung tragen müssen…..den sie entscheiden ja dann in meinem Sinn, den ich vorher so weit ich konnte selbst bestimmt habe.
Die meisten bleiben unter ihren Möglichkeiten.
Das wäre halb so schlimm, wenn sie auch unter ihren Unmöglichkeiten blieben.
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Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon Paule1 » So Nov 08, 2009 21:57

Gibt es hierzu jetzt NEUES???
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon Paule1 » So Jan 11, 2015 18:55

Wer hat hier in letzter Zeit für Familienangehörige damit zu tun gehabt??
Gibt es im Internet hierzu aktuell Ausdrucke oder muß hier gleich ein Notar oder Rechtsanwalt her ?
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon hobbykuhtante » So Jan 11, 2015 19:25

Vordrucke gibts von den Ärztekammern und auch Kassenärztlichen Vereinigungen. Anwalt und auch Notar sind nicht unbedingt nötig- die Kosten kann man sich sparen! Man muß den behandelnden Arzt unterschreiben lassen und der hinterlegt entweder eine Kopie oder notiert "Patientenverfügung vorhanden!" in die Akte.
Wichtig und zu bedenken ist:
1. Auch eine Patientenverfügung wird nicht immer akzeptiert- man muß hier darauf achten, dass man anhand Beispielen seine Einstellung nieder schreibt zB. nach einen Verkehrsunfall wünsche ich keine lebenserhaltene Maßnahmen, wenn 3 Ärzte meine vollständige Genesung anzeifeln - ich möchte nicht im Rollstuhl sitzen und nicht durch Schläuche durch Nase, Mund und Bauchdecke ernährt werden.
2. Eine Mitteilung über eine Patientenverfügung in der Nähe des Versicherungsnachweises (Chipkarte) hinterlegen
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Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon Paule1 » So Jan 11, 2015 22:58

Naja bei eiem Altenteiler über 90Jahren ist mehr die Betreuung zu regeln sonst braucht den Richterlichen Beschluß
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Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon T5060 » So Jan 11, 2015 23:07

Paule1 hat geschrieben:Naja bei eiem Altenteiler über 90Jahren ist mehr die Betreuung zu regeln sonst braucht den Richterlichen Beschluß


Hirnrissige Scheiße was du schreibst. Solange jeder noch richtig tickt braucht es keine von Gericht bestellte Betreuung.
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Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon Paule1 » So Jan 11, 2015 23:41

Stimmt, solange die Person noch gesund ist, bei Krankheit und Krankenhaus hier sind die älterne Menschen fast immer nicht mehr Voll bei Sinnen,ist die Sache ein völlig andere, dann kommt es sehr auf die Verantwortlichen Ärtze an, denn selbst der Ehepartner hat dann nichts mehr zu melden, wenn vorher nix geregelt ist.
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