Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Di Dez 02, 2025 18:40

Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Schildern Sie hier hier Ihre Erlebnisse aus ihrer Familie und Freizeit.
Antwort erstellen
92 Beiträge • Seite 5 von 7 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
  • Mit Zitat antworten

Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon T5060 » Mo Jan 12, 2015 0:16

In dem Moment wo es zur Betreuung, bestellt das gericht den Betreuer und niemand anders.
Der richter fragt aber immer erst in der Famile, ob es jemand machen möchte.
Ist es dann jemand aus der >Familie, guckt der Richter ob der "Bewerber" dazu in der Lage ist.

Wenn der Pflegling einen Betreuer vorschlägt, wird das genauso gehändelt.

Irgendwelche Handlungsvollmachten bedürfen ohnedies der notariellen Beurkundung.

Üblicherweise gibt man mit 60 seinen Bettel ab und nicht mit 70 und älter.
Alles andere ist Vernichtung von Familienvermögen.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35107
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon Paule1 » Mo Jan 12, 2015 9:48

Üblicherweise gibt man mit 60 seinen Bette

Lebst Du noch oder träumst Du :?:
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
Paule1
 
Beiträge: 14079
Registriert: Sa Dez 10, 2005 13:35
Wohnort: Franken 444 ü/NN in Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon T5060 » Mo Jan 12, 2015 11:54

Paule1 hat geschrieben:Üblicherweise gibt man mit 60 seinen Bette

Lebst Du noch oder träumst Du :?:


Bis 10 Jahre nach der Schenkung haftet der Übernehmer nach dem SGB für Pflegegeschichten. Der Pflegefall ist bis zum 70. Lebensjahr recht unwahrscheinlich.
Ausserdem braucht der Jungbauer Entwicklungsmöglichkeiten und das kann der Jungbauer am besten, so zwischen 25. und 35. Jahren, danach ist es zu spät :-)
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35107
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon Paule1 » Mo Jan 12, 2015 12:29

Ja OK, der Betrieb, das Private ist jedoch auch nicht ohne
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
Paule1
 
Beiträge: 14079
Registriert: Sa Dez 10, 2005 13:35
Wohnort: Franken 444 ü/NN in Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon RalfM » Di Jan 13, 2015 19:20

Ich kann das nicht aus betrieblicher Sicht, wohl aber aus privater Sicht sagen: Mein Opa brauchte einen Betreuer, weil er an Demenz erkrankt war. Er kaufte sinnlose Dinge und verschenkte die an fremde Menschen. Er bezahlte seine Dinge nicht mehr und es kamen von überall her Mahnungen. Als er dann auch noch einen Kredit von der Commerzbank bekam, musste meine Mutter handeln. Sie schrieb ans Gericht und schilderte die Sachlage. Dann wurde mein Opa einem Gutachter vorgestellt (ein Arzt) und der bestätigte dem Richter, dass es Demenz ist was vorliegt. Erst dann wurde meine Mutter zum Betreuer ernannt. Das hat sie aber jetzt abgegeben, denn trotz Betreuungsausweis haben es private Personen schwer etwas zu erreichen. Jetzt wurde ein staatliche Betreuer ernannt und der kümmert sich um die Dinge.
RalfM
 
Beiträge: 9
Registriert: Mo Jan 12, 2015 16:05
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon Paule1 » Di Dez 01, 2015 21:27

Heute bin ich durch den BBV wieder angestoßen worden in der Sache Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung was zu unternehmen, leider hab ich keine aktuellen Formulare vorliegen b.w. weiß nicht wo ich sowas bekommen kann.
Alternativ gleich beim Notar einen Termin festmachen oder was :?:
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
Paule1
 
Beiträge: 14079
Registriert: Sa Dez 10, 2005 13:35
Wohnort: Franken 444 ü/NN in Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon Paule1 » Sa Dez 19, 2015 18:33

Frohe Weihnachten


Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Ernste Themen für die frohen Tage

Eine Kolumne von Hermann-Josef Tenhagen

Wer zum Jahresende mit der Familie zusammenkommt, sollte die gemeinsame Zeit auch für ernste Gespräche nutzen - zum Beispiel darüber, wer im Notfall medizinische und finanzielle Entscheidungen trifft.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/patientenverfuegung-und-vorsorgevollmacht-frueh-genug-machen-a-1068587.html#js-article-comments-box-pager
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
Paule1
 
Beiträge: 14079
Registriert: Sa Dez 10, 2005 13:35
Wohnort: Franken 444 ü/NN in Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon Altmeister » So Dez 20, 2015 9:24

RalfM hat geschrieben:Jetzt wurde ein staatliche Betreuer ernannt und der kümmert sich um die Dinge.


Hallo,

ob dieses die richtige Lösung war, wird sich später herausstellen. Sind Haus oder Grundbesitz oder
andere Werte vorhanden, hat ausschließlich der amtlich bestimmte Betreuer das Verfügungsrecht.

Das Hinterlegen einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung sollte unbedingt
bei voller Geschäftstüchtigkeit erfolgen. Bei einer Betreuungsverfügung wird eine Person benannt,
und gleichzeitig eine zweite Person für den Fall, dass die erste Person nicht erreichbar ist.
Wer als Betreuer ungeeignet erscheint (Erbschleicher o.ä.) kann schriftlich ausgeschlossen werden.

Sind Grundstücke oder andere Wertsachen vorhanden, sollte die Patientenverfügung und Betreuungsverfügung notariell abgesichert sein. Eine mehrfache Hinterlegung z.B.: Im Haus, Hausarzt, Bankschließfach, Notar, in der eigenen Tasche ist sinnvoll.

Altmeister
Altmeister
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon bauer hans » So Dez 20, 2015 11:31

wenns ums vererben geht,ist sich jeder selbst der nächste :mrgreen:

ein beispiel aus der praxis: die vermögende dame,die dem sohn zu lebzeiten das haus überschreibt,selbst ein wohnrecht behält,wird danach pausenlos von der schwiegertochter drangsaliert ,weil sie hilflos ist.
als betreuerin setzt sie später ihre tochter ein,die auch hilflos ist.
obwohl diese seit jahren weiss,dass die mutter monatlich 60% ihrer rente dem sohn überweist,traut sie sich nicht,etwas zu unternehmen,erst als sich bei der mutter demenz zeigt,wird der schwiegersohn aktiv und drängt seine frau,den dauerauftrag zu stornieren und bei gericht anzuzeigen,dass sie nicht länger betreuerin sein will.
die rechtspflegerin schickt die frau zum anwalt,weil nur ein anwalt das bei gericht regeln könne,was nicht stimmt.
es entstehen erhebliche kosten und die gerichtlich bestellte betreuerin lehnt erstmal ab,die anwaltsrechnung vom konto der betreuten zu bezahlen.
angeblich hatte die betreuerin dann doch ein einsehen und begleicht die anwaltsrechnung.
Zuletzt geändert von bauer hans am So Dez 20, 2015 13:01, insgesamt 1-mal geändert.
wir schaffen uns :mrgreen:
bauer hans
 
Beiträge: 8008
Registriert: Mo Apr 27, 2015 7:57
Wohnort: OWL
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon Paule1 » So Dez 20, 2015 12:35

Die Fälle aus der Praxis sind vielfältig und sehr speziell.

Doch wo gibts im Netz brauchbare Formulare ?

Gestern hab ich diesen mal geöffnet ist sehr Speziell ,gibts was besseres?

http://www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/Anlagen/Patientenverfuegung_Textbausteine_pdf.html
http://www.patientenverfuegung.de/
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
Paule1
 
Beiträge: 14079
Registriert: Sa Dez 10, 2005 13:35
Wohnort: Franken 444 ü/NN in Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon Paule1 » Mo Jan 08, 2018 12:23

Neues Jahr Neuer Anlauf---Neben eine Testament welche zu Hause aufbewahrt wird.

Heute Anruf beim Notar, wir bekommen eine Vorlage Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung zu gesendet, wenn wir damit einverstanden sind kann diese dann beim Notar berurkundet werden, kostet so ca. 750 Euro für beide.

Wer soll wo was festmachen?


Zur Zeit bietet auch wieder der BBV verstärkt solche Beratungen an.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - was Sie tun können, um richtig vorzusorgen
Was geschieht, wenn mir heute ein Unfall passiert oder ich durch schwere Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln, meine Interessen wahrzunehmen, meinen Willen durchzusetzen? Der Vortrag informiert über die unterschiedlichen Möglichkeiten rechtlicher Vorsorge durch entsprechende Verfügungen.

https://media.repro-mayr.de/26/708326.pdf

oder die Raiffeisenbanken

https://www.vb-rb.de/content/dam/f0188-1/Firmenkunden/Agrar/Agrar-Service_Ausgabe%202_2017.pdf
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
Paule1
 
Beiträge: 14079
Registriert: Sa Dez 10, 2005 13:35
Wohnort: Franken 444 ü/NN in Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon Altmeister » Mo Jan 08, 2018 15:37

Hallo,

im Internet

"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz"

anklicken.

Da werden Vorlagen gezeigt mit denen der passende Text mit Word erstellt werden kann.
Bei der Patientenverfügung handelt sich um fertige Textbausteine welche dann einfach
zu einem für Deine Bedürfnisse derText zusammengefügt geändert werden kann.
Es ist sinnvoll und dieses habe ich gemacht. Von meinem Hausarzt habe mich beraten lassen
bzw. Korrektur lesen lassen.
=====================================================================================
Für die Fürsorge Verfügung kann das zur Verfügung gestellte Formular im PDF Format
ganz einfach mit dem Computer ausgefüllt werden.
Ausdrucken und unterschreiben.

Zusätzlich habe ich die Hinterlegungsorte der Unterlagen wie Hausarzt, Schließfach usw.
bei jedem Vordruck unten eingefügt.

Gruß Altmeister
Altmeister
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon T5060 » Mo Jan 08, 2018 17:34

Dieses Papier steht immer hinter den Pflichten des Arztes. In den meisten Fällen sind die Dinger sowas von weltfremd.
Beim aktiven Landwirt ist a gscheites Notfallhandbuch wichtiger.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35107
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon Altmeister » Mo Jan 08, 2018 18:27

@ TS5060

Welches Papier?

Es handelt sich um 2 unterschiedlicher Papiere, die beide eine unterschiedliche
Funktion haben.

Sind Immobilen vorhanden, ist es sinnvoll diese Unterlagen notariell
abzusichern.

Altmeister
Altmeister
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorsorgevollm.-Betreuungsverf.-Patientenverfügung

Beitragvon Paule1 » Mo Jan 08, 2018 20:57

Beim aktiven Landwirt ist a gscheites Notfallhandbuch wichtiger. Stimmt evtl. wo gibts sowas denn?

#Aber es sollte doch auch geklärt sein wer für wenn Verantwortung trägt wenn der Fall X eintritt :idea:
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
Paule1
 
Beiträge: 14079
Registriert: Sa Dez 10, 2005 13:35
Wohnort: Franken 444 ü/NN in Bayern
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
92 Beiträge • Seite 5 von 7 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7

Zurück zu Familie und Freizeit

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Farmi, fischerwast, Google [Bot], Google Adsense [Bot], Hinnes, Nico.M., Steyrer8055, TS135A

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki