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Waldkauf, was soll man beachten?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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66 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Waldkauf, was soll man beachten?

Beitragvon Spänemacher58 » So Mai 29, 2022 13:25

Wenn man 4,50€ den qm zahlt und jetzt mit 0,80€ den qm dasteht und erst mal aufforsten und investieren muss, wird das in 100 Jahren nichts mit Rendite.
Viel Spaß den Investoren mit ihren fast wertlosen Wäldern und Pech für mich, das ich 2017 nicht verkauft habe. Damals lebte Vater noch und der hätte nie zugestimmt. Nun heute verkaufe ich für 0,80 € nicht mehr. Weniger wird es nicht mehr
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Re: Waldkauf, was soll man beachten?

Beitragvon mAJO 85 » So Mai 29, 2022 15:21

0,80€ ist hier in Brandenburg für gut bestockten Wald noch grenzwertig.
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Re: Waldkauf, was soll man beachten?

Beitragvon Spänemacher58 » So Mai 29, 2022 15:48

Für 0.80€ kann man bei euch gut bestockten Wald kaufen? Dann mal ran und wenn demnächst das Bauholz knapp wird abholzen und verkaufen. Leider zu weit weg von mir
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Re: Waldkauf, was soll man beachten?

Beitragvon Family Guy » So Mai 29, 2022 16:19

lama-bauer hat geschrieben:Auf ausreichend Breite und kostenlos nutzbare Zufahrtswege,am besten per Grundbucheintragung.
Mußt du über Privatgrundstücke,kann dir schnell die Zufahrt verweigert werden.


Das stimmt so nicht.
Jedes Grundstück sollte durch einen öffentlichen Weg erschlossen sein. Ist das nicht der Fall, so gilt das Notwegerecht, da heißt dein Nachbar muss dich, gegen Entschädigung, zu deinem Grundstück lassen. Fertig aus.
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Re: Waldkauf, was soll man beachten?

Beitragvon mAJO 85 » So Mai 29, 2022 16:32

Der Durchnittspreis liegt bei ca. 0,60€ in unserer Gegend.
Das war aber noch Anfang das Jahres als sie das veröffenlicht haben, wie es jetzt ist weiss ich nicht.

Viel mehr kann man auch nicht bezahlen.
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Re: Waldkauf, was soll man beachten?

Beitragvon Kleinbauer2.0 » So Mai 29, 2022 16:57

mAJO 85 hat geschrieben:Der Durchnittspreis liegt bei ca. 0,60€ in unserer Gegend.
Das war aber noch Anfang das Jahres als sie das veröffenlicht haben, wie es jetzt ist weiss ich nicht.

Viel mehr kann man auch nicht bezahlen.


Aus welcher Ecke kommst Du?
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Was morgen ist, das ist erst morgen.
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Re: Waldkauf, was soll man beachten?

Beitragvon Westerwälder » So Mai 29, 2022 17:08

Das mit dem Notwegerecht ist nicht so einfach wie oben dargestellt, wenn der Eigentümer sich querstellt gibt das einen längeren behördlichen Prozess. Mit „einfach drüber fahren und der muss mich durchlassen“ ist das nicht vergleichbar. Also bitte nicht sofort ausprobieren.

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Re: Waldkauf, was soll man beachten?

Beitragvon hoizzegg » So Mai 29, 2022 17:23

Spänemacher58 hat geschrieben:Wald als Spekulation?
Das ist eine Nullnummer!


Nein Wald sehe ich nicht als Spekulationsobjekt, man übernimmt damit Verantwortung, aber eine Nullnummer ist es hier bei uns Mitte Bayerns definitiv nicht. Ich konnte 2010 auch meine Fläche etwas vergrößern, für knappe 2,5 pro qm was damals so der durchschnittliche Preis war.
Die Fläche war Jahre / Jahrzehnte nicht bewirtschaftet, der Holzvorrat ( Kiefer, Fichte, Buche ) dementsprechend hoch. Es waren und sind immer noch Jahre mit viel Arbeit von damals beginnend alles Dürre zu entnehmen bis jetzt immer noch die mäßigen aber regelmäßigen Durchfostungen um den immer noch zu dichten Bestand zu lichten. Es wurden dabei immer regelmäßig Einnahmen aus dem Brennholzverkauf und Fixlängen erzielt und wird auch weiterhin so sein, dass Maschinenaufwand und Pflege damit bezahlt werden können. Der Wald hat sich in den letzten Jahren nach meiner Meinung nach gut entwickelt, es macht Freude. Um jetzt auf die Eingangs erwähnte Nullnummer zurück zu kommen, bei uns werden minderwertige Flächen so um die 5 Euro gehandelt und bei normalen gepflegten Wälder sind wir bei ca 6-8 Euro. Die ideale Fläche sind Schläge bis ca 1 ha die erzielen die höchsten Preise. Als Nullnummer würde ich die Wertentwicklung nicht bezeichnen, auch wenn ich niemals einen qm verkaufen werde. Ich hoffe, dass ich dann irgendwann die Flächen in die Hände meiner Kinder geben kann genauso wie wir das Mal bekommen haben.
So lange es geht habe ich meine Freude am Wald....die Freude ist mir mehr Wert als ein dickes Depot.
PS: Auch an der Börse sind schon einige auf die Schnauze gefallen, aber da reden die wenigsten darüber, es wird ja nur mit Gewinnen geprallt :klug:
Gruß Hoizzegg
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Re: Waldkauf, was soll man beachten?

Beitragvon WE Holzer » So Mai 29, 2022 17:26

Family Guy hat geschrieben:Jedes Grundstück sollte durch einen öffentlichen Weg erschlossen sein. Ist das nicht der Fall, so gilt das Notwegerecht, da heißt dein Nachbar muss dich, gegen Entschädigung, zu deinem Grundstück lassen. Fertig aus.


Hat jemand Erfahrung mit der Entschädigung bei Ausübung des Notwegerechts?
Was wird da verlangt?
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Re: Waldkauf, was soll man beachten?

Beitragvon Spänemacher58 » So Mai 29, 2022 17:43

Die größten Einnahmen aus 60 Jahren Waldbau in unserer Familie waren die paar Weihnachtsbäume in den 60er Jahren. Ansonsten nur Arbeit im Wald und jetzt die Kalamität.
Ich sage nur "brotlose Kunst" und freue mich nicht auf meinen Vater gehört zu haben sondern in meinem Beruf Karriere und Geld verdient und haben.
Jede Durchforstung, zum Teil noch mit dem Schäleisen habe ich nur meinen Vater zuliebe gemacht. Den Stundenlohn im darf man gar nicht ausrechnen. Er wurde nichtmal den Dieselpreis des Unimog und den Benzinverbrauch der Motorsägen hergeben!
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Re: Waldkauf, was soll man beachten?

Beitragvon Sottenmolch » So Mai 29, 2022 17:43

Family Guy hat geschrieben:
Das stimmt so nicht.
Jedes Grundstück sollte durch einen öffentlichen Weg erschlossen sein. Ist das nicht der Fall, so gilt das Notwegerecht, da heißt dein Nachbar muss dich, gegen Entschädigung, zu deinem Grundstück lassen. Fertig aus.



Es gibt auch gerne mal Grundstücke mir mehr als einem Nachbarn. Welcher muss dich denn dann durchfahren lassen?


@hoizzegg

Oberpfalz, Nieder- & Oberbayern und Schwaben kannst du mit welchen Gebieten im restlichen Deutschland preislich vergleichen?
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Re: Waldkauf, was soll man beachten?

Beitragvon lama-bauer » So Mai 29, 2022 17:51

Family Guy hat geschrieben:Jedes Grundstück sollte durch einen öffentlichen Weg erschlossen sein.

Das ist aber leider nicht immer der Fall.
Viele Parzellen sind oft nur durch alte Zieh-oder Rückewege erreichbar.
Die früheren Besitzer haben das gegenseitig genutzt, aber nicht schriftlich festgelegt.
Bei Verkauf oder Vererbung ändert sich das aber ganz schnell.
Family Guy hat geschrieben:da heißt dein Nachbar muss dich, gegen Entschädigung, zu deinem Grundstück lassen. Fertig aus.

Falsch,der Nachbar muß gar nichts !
Ein Notwegerecht muß man sich erstmal vor Gericht erstreiten.
Selbst eine jahrzehntelange Nutzung des Vorbesitzers zählt nicht.
Ich mußte selbst schon ein Notwegerecht erstreiten,hat leider viele Jahre gedauert.
Mir wurde dann die Wegenutzung über ein Grundstück zugesprochen,weil eine weitere mögliche Zufahrt über 5 fremde Parzellen geführt hätte.

Bezüglich gütlicher Einigung,
der gierige Nachbar wollte 3000.- für die 50 Meter Zufahrt von mir. :shock:
Jetzt bekommt er gar nichts,weil er es versäumt hat eine Entschädigung vor Gericht einzuklagen.
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Re: Waldkauf, was soll man beachten?

Beitragvon Kleinbauer2.0 » So Mai 29, 2022 18:05

Spänemacher58 hat geschrieben:Die größten Einnahmen aus 60 Jahren Waldbau in unserer Familie waren die paar Weihnachtsbäume in den 60er Jahren. Ansonsten nur Arbeit im Wald und jetzt die Kalamität.
Ich sage nur "brotlose Kunst" und freue mich nicht auf meinen Vater gehört zu haben sondern in meinem Beruf Karriere und Geld verdient und haben.
Jede Durchforstung, zum Teil noch mit dem Schäleisen habe ich nur meinen Vater zuliebe gemacht. Den Stundenlohn im darf man gar nicht ausrechnen. Er wurde nichtmal den Dieselpreis des Unimog und den Benzinverbrauch der Motorsägen hergeben!


Schon darüber nachgedacht, dich von dem Ballast zu trennen?
Was heute ist, ist heute.
Was morgen ist, das ist erst morgen.
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Re: Waldkauf, was soll man beachten?

Beitragvon Schoofseggl » So Mai 29, 2022 19:32

WE Holzer hat geschrieben:Hat jemand Erfahrung mit der Entschädigung bei Ausübung des Notwegerechts?
Was wird da verlangt?


Vielversprechender ist es meist es gar nicht dazu kommen zu lassen. Mit den Leuten reden bringt oft mehr. Der verursachte Flurschaden muss vollumfänglich und zeitnah behoben werden, die meisten sind da schon zufrieden.
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Re: Waldkauf, was soll man beachten?

Beitragvon Family Guy » So Mai 29, 2022 19:33

lama-bauer hat geschrieben:....
Selbst eine jahrzehntelange Nutzung des Vorbesitzers zählt nicht.


Es gibt beim Wegerecht eben kein Gewohnheitsrecht.

Das du lange klagen musstest war sicher nicht schön, aber die Gesetzesformulierung ist selbst für Laien klar und verständlich.

(1) Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Wege, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden. Die Richtung des Notwegs und der Umfang des Benutzungsrechts werden erforderlichenfalls durch Urteil bestimmt.
(2) Die Nachbarn, über deren Grundstücke der Notweg führt, sind durch eine Geldrente zu entschädigen. Die Vorschriften des § 912 Abs. 2 Satz 2 und der §§ 913, 914, 916 finden entsprechende Anwendung.


Und die Entschädigung im Wald kann nicht so hoch sein, welcher entgangener Nutzen muss denn errechnet werden? Auf x m² kein Holz.
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