fido10 hat geschrieben:...
Für Ende März habe ich mit meinem lieben Waldnachbar und dem zuständigen Förster einen Ortstermin vereinbart.
Bei meiner Recherche im Netz habe ich herrausbekommen, dass mein Waldnachbar in einem anderen Bezirk, anscheinend FORSTINSPEKTOR ist. Das ist eine schöne Bescherung.
Aus diesem Grund brauch ich gute Argumente, um mich nicht von Ihm abgespeist zu werden. Ich bin für alles dankbar.
MfG. fido
Wie schon gesagt wurde: ER brauch gute Argumente, ER ist der Fachmann. Klar macht ein Fachmann auch Fehler, ist ja auch nur ein Mensch, aber wenn es dann auch noch sein Fachgebiet ist, wird wohl jedes Gericht zu Deinen Gunsten entscheiden. Ich glaube, dass es warscheinlich kein Problem ist, da von Vorsatz zu reden, dann würde im Fall des Falles (Gericht) sogar noch eine Strafe oben drauf kommen.
Problem: Oft hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus, somit kommt viel auf den Förster an, mit dem Du den Ortstermin hast und natürlich auf Dich und dass Du Dich nicht "belatschern" lässt.
Ich würd auf dem Ortstermin mir erstmal alles anhören, ihn auf sein Fachgebiet und Fachwissen hinweisen, aber noch auf nichts eingehen. Erstmal drüber schlafen und extern (Gutachter? weiterer Förster?) Rat einholen mit den (auf dem Ortstermin) gemachten Vorschlägen des Försters und des Inspektors.
Immer dran denken: Die Entschädigung setzt sich zusammen aus:
- Holzwert
- Rückbau des Weges (falls er schon befestigt ist)
- Wiederauffostung
- Aufwandsentschädigung (Fahrtkosten, Porto, Telefon)
k.a. ob ich noch was vergessen hab, aber "gefühlt" geh ich mal davon aus, dass da 6.000€ nicht reichen.
Viel Glück

