Wenn im notariellen Kaufvertrag keine Nachzahlungsverpfichtung vereinbart worden ist,
gibts auch keine.
Mündliche Nebenabsprachen gelten bei Grundstücks und Imobilengeschäfte nicht.
Nachabfindungen oder Entschädigungen sind nur durchsetzbar, wenn bei Vertragsabschluss
vorsätzlich oder grob fahrlässig Eigenschaften oder Schäden der Kaufsache verschwiegen wurden.
Lediglich wenn du grob sittenwiderig eine Notsituation des Verkäufers ausgenutz hast,
gäbe es evtl. ein geringe Chance, daß der Verkäufer Rückabwicklung oder Entschädigung verlangen könnte.
Dieser Fall, dürfte bei einem notariellen Vertrag allerdings kaum eintreten, der Notar
muss beide Vertragsparteien vor Abschluss fragen, ob der Vertrag aus freien Stücken zu Stande kommt und muss im Zweifelsfall auch eine evtuelle eingeschränkte Geschäftsfähigkeit der Vertragspartner prüfen.
Gruß AEgro