Alla gut hat geschrieben:Ja das Landwirtschaftsamt redet da schon mit ,aber ob die da viel bewirken ?
Wenn die Gebote gleich hoch sind wie zum Nichtlandwirt dann ja bekommt es der "Landwirt " bevorzugt dann der im Haupterwerb.
Die wenigsten von Uns hier sind ja tatsächlich auch noch hauptberufliche Landwirte ……
Wer und wie will man den einem möglichen Verkäufer vorschreiben das er möglichst billig an einem Landwirt verkaufen soll ?
Ich kann dir nur sagen, dass vor kurzem inseriert wurde weil ein Nichtlandwirt bzw. Nichtwaldbesitzer ein Grundstück kaufen wollte. Und da musste man ein Gebot abgeben.
Die Argumentation des Landwirtschaftsamtes ist, dass ein Nichtlandwirt nicht die Möglichkeit hat ein solches Grundstück zu bewirtschaften und ein Landwirt sich mit diesem Grundstück wohl etwas besser aufstellen könnte in die Zukunft betrachtet. In meiner Familie habe ich das schon selbst erlebt, dass ein Vorkaufsrecht wahrgenommen wurde.
Grüße