Neo-LW hat geschrieben:Das Waldbetretungsrecht ersteckt sich auf die offizellen Waldwege.
Das Waldbetretungsrecht erstreckt sich (zumindest in Ö.) auf alle Waldflächen (bis auf Pflanzungen und Jungwald) - wie könnte man sonst z.B. Pilze sammeln ...
Aber - siehe oben!
A. aus Ö.