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Weizenpreisentwicklung II

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
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Re: Weizenpreisentwicklung II

Beitragvon T5060 » Mi Jun 01, 2022 18:56

Kleinbauer2.0 hat geschrieben:Solche kleinen Korrekturen sind normal in Aufwärtstrends.
Ich denke weiter, dass 120€ beim Raps kommen.


Die Politik muss aufpassen, dass wir beim Weizen/Getreide nicht über 1.000 € / to schwappen.

Die BRIC Staaten agieren im Moment auf allen Rohstoffmärkten massiv gegen USA und Europa.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Weizenpreisentwicklung II

Beitragvon JulianL » Mi Jun 01, 2022 20:58

Ich glaube der aktuelle Rückgang hält maximal ein paar Tage an. Russland hat als Bedingung für den Export eine Lockerung der Sanktionen genannt. Da das wohl nicht passieren wird werden die Preise auch schnell wieder nach oben gehen. Die Ernteprognosen sehen ja überall nicht so überragend aus.
JulianL
 
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Re: Weizenpreisentwicklung II

Beitragvon T4512 » Mi Jun 01, 2022 21:17

Hallo,

wir haben nochmal eine kleine alterntige Menge für 35,30€ + Mwst. verkauft. Das würde wohl morgen schon 33€ sein vermute ich mal.
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Getreideernte

Beitragvon adefrankl » Mi Jun 01, 2022 21:58

JulianL hat geschrieben:Ich glaube der aktuelle Rückgang hält maximal ein paar Tage an. Russland hat als Bedingung für den Export eine Lockerung der Sanktionen genannt. Da das wohl nicht passieren wird werden die Preise auch schnell wieder nach oben gehen. Die Ernteprognosen sehen ja überall nicht so überragend aus.

Also die noch in der Ukraine lagernde Getreidemenge macht nur grob ein Prozent der Welternte aus. Das allein würde nicht zu den aktuellen Problemen führen. Im Gegenteil, falls diese Mengen jetzt exportiert werden können können diese in der Zukunft nicht mehr auf den Preis drücken (immer mal wieder ein diesbezügliches Gerücht in Umlauf bringen). Die eigentliche Geschichte sind die niedrigen Vorräte weltweit kombiniert mit ungünstigen Witterungsbedingungen an relativ vielen Orten und vor allem dem Düngemittelmangel! Insbesondere dessen Auswirkungen dürften aktuell noch unterschätzt werden. Vor allem für das Anbaujahr 22/23. Für 2022 hat die Düngerlogistik noch lange weitgehend funktioniert. Zusätzlich dürften da eben 2022 eben auch so manche Reserven aufgebraucht worden sein die es so nach gab.
Insofern bis einschließlich zur Ernte sind ehr weitere Preisrückgänge zu erwarten (Überraschungen sind natürlich auch immer möglich). Ich vermute aber, dass man nach der Ernte feststellt, dass eben doch weniger Getreide verfügbar ist als man erwartet hat. Insofern dürfte man mit Einlagern wirtschaftlich besser fahren als mit einen Verkauf in der Ernte.
Letztendlich ist für die weitere Preisentwicklung hauptsächlich die Erntemenge entscheidend (besonders, Weizen, Mais, Reis) und nicht die verbliebenen Bestände der Ukraine. Die Frage ist da vielmehr, wie viel wird die Ukraine in diesen Jahr ernten? (Mangel an Saatgut, Dünger, Pflanzenschutz, Diesel, Personal, Ersatzteile, Kriegshandlungen vor Ort, Logistik, ....)
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Weizenpreisentwicklung II

Beitragvon Neo-LW » Mi Jun 01, 2022 22:15

Moin,

bei den Preisen wird es für Betriebe ab 200 ha
immer unineressanter Agraranträge zu schreiben.

Alle EU-Auflagen fallen dann weg.
- Düngen
- Pflanzenschutz
- 4% Stillegung
- Bürokratie, Aufzeichnungspflichen.


Olli
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Re: Weizenpreisentwicklung II

Beitragvon ChrisB » Do Jun 02, 2022 5:59

Hallo Olli,
dergleichen hatte sich ein große Betrieb, hier bei uns damals bei der "Einführung",
der Ausgleichszahlungen, auch gedacht!!!!!!!!!
Aber dann wollten sie einen neuen Stall Bauen :roll:
Bitte nicht nur an die Nasenspitze denken, sondern ein bischen "Weiter" :wink:
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Re: Weizenpreisentwicklung II

Beitragvon 240236 » Do Jun 02, 2022 6:50

Neo-LW hat geschrieben:Moin,

bei den Preisen wird es für Betriebe ab 200 ha
immer unineressanter Agraranträge zu schreiben.

Alle EU-Auflagen fallen dann weg.
- Düngen
- Pflanzenschutz
- 4% Stillegung
- Bürokratie, Aufzeichnungspflichen.


Olli
Oli zu kurz gedacht. Düngeverordnung und Pflanzenschutz, sowie Tierschutz , Grünlandumbruch usw. sind genauso einzuhalten. Denn diese Auflagen sind auch im Ordnungsrechtoder Landesrecht (weiss jetzt nicht genau, wie sich das nennt, das einzige ist, du kannst nicht nach CCC belangt werden, aber dann fällt man unters Strafrecht) geregelt.
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Re: Weizenpreisentwicklung II

Beitragvon elchtestversagt » Do Jun 02, 2022 6:58

Ähm, was hat das mit dem neuen Stall zu tun? ( ausser man will AFP haben, das ist was anderes...).

Warten wir doch mal ab...Bislang sind alles Ankündigungen. Die UA soll nun ja ein paar Raketenwerfer bekommen....Dann ein "paar" im August auf Russischer Seite abfeuern, kurz vor der Ernte, wenn es richtig heiss ist, dann war es das mit der super Ernte in RU...Dem Selensky traue ich das durchaus zu...
Nochmal, letztes Jahr sollten wir die Rekordernte bekommen. Dann kam das Wasser und zuwenig Sonne. Die Preise sackten ab. Und ab dem ersten Tag in der Gerste ging das ganze nur noch aufwärts, weil der Drescher bis zum Abtanken doch irgendwie "zu weit kam"...Jeder Regentag in der Weizenernte machte das Getreide 2 Euro/to teurer...
Vorher kamen die "üblichen" Meldungen, Rekordernten ( wie dieses Jahr, dabei vertrocknet hier oben alles, kein Wasser bekommen und in Sicht, wenn dann nur 1mm...), recht hohe Altbestände ( wo auch immer die nun auf einmal wieder auftauchen...) usw.usv.
Für meinen Weizen ist das egal, ob der nun 250, 350 oder 450 Euro kostet. Wenn man 1:10 "tauschen" kann ( Eigene Erntemenge/benötigte Futtermenge) ist das schon "beruhigender". Aber, es gibt Futterkontrakte, aber zu unverändert (viel zu hohen) Kursen. Mit Futterpreisen auf Basis 300 oder 350 Euro die Weizentonne geht noch keiner raus...Da steht sehr viel auf dem Spiel....
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Re: Weizenpreisentwicklung II

Beitragvon DWEWT » Do Jun 02, 2022 7:00

240236 hat geschrieben:
Oli zu kurz gedacht. Düngeverordnung und Pflanzenschutz, sowie Tierschutz usw. sind genauso einzuhalten. Denn diese Auflagen sind auch im Ordnungsrecht geregelt.


Wir haben zwar im Ordnungssrecht mittlerweile so einige Vorgaben aber eben nicht alles, was uns die Agrarbürokratie gegen Almosen auferlegt. Fruchtwechsel, Stilllegung, Grünlandumbruchverbot (außerhalb von Schutzgebieten) u.a.m., haben dann keine Relevanz mehr.
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Re: Weizenpreisentwicklung II

Beitragvon 240236 » Do Jun 02, 2022 7:28

DWEWT hat geschrieben:
240236 hat geschrieben:
Oli zu kurz gedacht. Düngeverordnung und Pflanzenschutz, sowie Tierschutz usw. sind genauso einzuhalten. Denn diese Auflagen sind auch im Ordnungsrecht geregelt.


Wir haben zwar im Ordnungssrecht mittlerweile so einige Vorgaben aber eben nicht alles, was uns die Agrarbürokratie gegen Almosen auferlegt. Fruchtwechsel, Stilllegung, Grünlandumbruchverbot (außerhalb von Schutzgebieten) u.a.m., haben dann keine Relevanz mehr.
Grünlandumbruchverbot ist in Bayern im Naturschutzgestz verankert. Mit Fruchtwechsel und Stillegung gebe ich dir Recht.
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Re: Weizenpreisentwicklung II

Beitragvon Mr.T. » Do Jun 02, 2022 9:04

DWEWT hat geschrieben:
240236 hat geschrieben:
Oli zu kurz gedacht. Düngeverordnung und Pflanzenschutz, sowie Tierschutz usw. sind genauso einzuhalten. Denn diese Auflagen sind auch im Ordnungsrecht geregelt.


Wir haben zwar im Ordnungssrecht mittlerweile so einige Vorgaben aber eben nicht alles, was uns die Agrarbürokratie gegen Almosen auferlegt. Fruchtwechsel, Stilllegung, Grünlandumbruchverbot (außerhalb von Schutzgebieten) u.a.m., haben dann keine Relevanz mehr.

Der Status Voll oder Nebenerwerbslandwirt wird von vielen Ämtern am Mehrfachantrag abgelesen und dient als Nachweis. Stellt man keinen Antrag fallen Vorzüge weg. Nicht nur die EU Flächenprämie, auch Bauzuschuss, priv. Baugenehmigung, vergünstigte Darlehen, BG und LKK Zuschuss, Agrardieselvergünstigung, KFZ Steuerbefreiung also grüne Nummer, und andere Beihilfen und Subventionen sind dann weg oder müßte man einklagen.
Und wie hält man die ebenfalls national geregelte Düngeverordnung ein, mit Vieh in der Datenbank, Düngerkauf aber ohne Fläche auf dem Papier ?
Finanzamt könnte das als gewerblich einstufen.
Geht vielleicht alles irgendwie über Rechtsanwalt und Umwege aber bringt viel Probleme.

Selbst wenn man auf die Vorzüge verzichtet und keinen Mfa Antrag stellt, sollte das umgebrochene Dauergrünland Jahre später von einem anderen Landwirt wieder im Mfa als Acker auchtauchen gibts Probleme. Denn der Status DG dieser Fläche bleibt ohne Mfa im System beim Amt unter "Auffangbetrieb bzw. Amtsbetriebsnummer" als DG gespeichert. Alle damit verbundenen Fördermerkmale bleiben ebenfalls erhalten, somit auch der Status DG.
Zuletzt geändert von Mr.T. am Do Jun 02, 2022 9:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Weizenpreisentwicklung II

Beitragvon DWEWT » Do Jun 02, 2022 9:28

Wir sollten mal nicht davon ausgehen, dass die ldw. Almosen in Stein gemeisselt sind! Wenn ich mein Gl umbreche und es ackerbaulich nutzen kann, ist die Förderung von ca. 150€/Jahr sehr gut zu verschmerzen! Wenn, wie schon mal in Aussicht gestellt wurde, die Flächenprämie jetzt letztmalig für eine Förderperiode eingestielt wurde, ist nach 2027 bzs. 2029 sowieso Schluss mit Grundförderung! Viele Betriebe ziehen also dieses Datum eigentlich nur vor.
Viele der im vorstehenden Beitrag genannten Förderungen kann ich auch ohne MFA in Anspruch nehmen. Dazu gehört auch die "Grüne Nummer"! Ohne MFA bedeutet natürlich nicht, dass den Behörden gar keine Betriebsdaten mehr mitgeteilt werden müssen. Ein Flächenverzeichnis mit der Unterteilung in Gl, Acker und sonstige Fläche, ist obligatorisch. Schon wegen der LKK, LAK, BG und sonstiger ABM für die Sesseletage. Da bisher für über 95% aller ldw. Betriebe ein MFA obligatorisch war, werden sich in Zukunft einige Stellen auf MFA-freie Betriebe einstellen müssen. Oder die Politik zahlt wieder mehr. :wink:
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Re: Weizenpreisentwicklung II

Beitragvon Mr.T. » Do Jun 02, 2022 11:13

Sollte ein größerer Teil Landwirte auf den Mfa verzichten werden die noch nicht inbegriffenen Regeln des EU Rechts einfach ins nationale Recht übernommen darf man sicher sein.
Naturschutzgesetz oder andere neu geschaffene Gesetze. Da läßt sich alles regeln.
Ein großteil Tierschutz und Naturschutzgesetze sind schon national geregelt, den kleinen Restposten nehmen die auch auf.
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Re: Weizenpreisentwicklung II

Beitragvon Kleinbauer2.0 » Do Jun 02, 2022 11:17

Mr.T. hat geschrieben:Sollte ein größerer Teil Landwirte auf den Mfa verzichten werden die noch nicht inbegriffenen Regeln des EU Rechts einfach ins nationale Recht übernommen darf man sicher sein.
Naturschutzgesetz oder andere neu geschaffene Gesetze. Da läßt sich alles regeln.
Ein großteil Tierschutz und Naturschutzgesetze sind schon national geregelt, den kleinen Restposten nehmen die auch auf.


Das denke ich auch. Die lassen die Landwirte nicht einfach so von der Leine. :lol:
Was heute ist, ist heute.
Was morgen ist, das ist erst morgen.
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Re: Weizenpreisentwicklung II

Beitragvon T5060 » Do Jun 02, 2022 12:20

Kleinbauer2.0 hat geschrieben:
Mr.T. hat geschrieben:Sollte ein größerer Teil Landwirte auf den Mfa verzichten werden die noch nicht inbegriffenen Regeln des EU Rechts einfach ins nationale Recht übernommen darf man sicher sein.
Naturschutzgesetz oder andere neu geschaffene Gesetze. Da läßt sich alles regeln.
Ein großteil Tierschutz und Naturschutzgesetze sind schon national geregelt, den kleinen Restposten nehmen die auch auf.


Das denke ich auch. Die lassen die Landwirte nicht einfach so von der Leine. :lol:


Nur dann gehen die Ermittlungen ins Leere, weil sie über die StPO nicht greifbar sind.
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