Da sich hier einige nicht so recht mit der DÜV auskennen, bringe ich an dieser Stelle mal einen kleinen Auszug.
Die Quelle ist der Ratgeber vom LLH.
Ergo darf man so viel P düngen, wie man will, solange der Saldo unter 20kg/ha P in einem Bemessungszeitraum von 6 Jahren liegt. 20kg/ha P darf überschritten werden, wenn die Bodenprobenergebnisse dementsprechend niedrigere Werte hervorbringen.
Um es nochmal vorzurechnen: 20kg/ha P sind erfüllt, wenn man auf 50% der Fläche 40kg/ha P düngt (weil hier wohl einige nicht rechnen können).

