Paule1 hat geschrieben:Soll KEINE empfehlung sein, doch in unsereer Gegend wir durch so eine Freiflächenanlage ein bereits angesetzte Flurneuordnung evtl. NICHT zustande kommen, weil eben diese Anklage mitten in der Flur liegt.
Laut Aussage des "Ratsuchenden" wurde das Verfahren bereits angeordnet.
Somit gilt auch bereits die Veränderungssperre.
Eine entsprechende Anlage könnte also nur mit Zustimmung durch die Flurneuordnungsbehörde erfolgen.