Hallo, sehr geehrter User ich bitte um Ihre Hilfe
Änderung Flurteilnehmer beachten
Betreff :
Dorferneuerung und Flurneuordnung in meiner Gemeinde
Bericht aus Mittelfranken 28.01.2009
ich bitte um Ihre Hilfe bzw. Unterstützung bezüglich folgenden Sachverhaltes.
In meiner Gemeinde wurde ein Verfahren zur Durchführung der Dorferneuerung und Flurneuordnung angeordnet. (Verfahren gilt als umfassendes Verfahren in Dorf und Flur nach dem § 1, 4 und 37 Flurbereinigungsgesetz FlurbG)
In meiner Anfrage an Sie geht es speziell um die geplante Flurneuordnung.
Die Förderung von Maßnahmen in der Flurneuordnung und damit die Höhe der von den Teilnehmern zu erbringende Eigenleistung richten sich nach den jeweils gültigen Finanzierungsrichtlinien sowie nach Art und Umfang der von der Teilnehmergemeinschaft geplanten Maßnahmen.
Ein Planungskonzept liegt derzeit allerdings noch nicht vor, somit können keine konkreten Aussagen über die voraussichtlichen Gesamtkosten getroffen werden. Kosten in Höhe von ca. 300 Euro / pro ha als Eigenanteil wurden in diesem Zusammenhang immer wieder genannt, auch vom Amt für landl. Entwicklung in Ansbach.
Ein freiwilliger Landtausch kann im Verfahren problemlos durchgeführt werden sowie könnte das Verfahren auch für ganzen Flurteile auch als freiwilliger Landtausch gemäß § 103 j FlurbG fortgeführt werden.
Nachdem mehrere Grundstückseigentümer sowie ich ebenfalls definitiv gegen eine geplanten Flurneuordnung sind, möchte ich Sie bitten mir Hilfestellung zu geben und diese Vorhaben definitiv zu stoppen.
Zu Ihrer Information möchte ich Ihnen ebenfalls mitteilen, daß es sich hierbei um eine Gesamtfläche von ca. 600 ha handelt. Viele dieser Flurstück haben bereits eine Ha-Größe von ca. 10 – 15 ha pro Flurstück(teilweise über 20 ha) Allerdings versuchen jetzt die noch übrig gebliebenen landwirtschaftlichen Betriebe durch diese Flurneuordnung sich die Filetstück an den Nagel zu reißen bzw. die ungeliebten Flurstück loszuwerden. Ich würde mal sagen, daß Sich die Gesamtgröße von den o. g. ca. 600 ha auf insgesamt ca. 60-80 Anteilseigner aufteilt, hiervon sind allerdings meiner Meinung nach über 50 % der Eigentümer definitiv gegen diese Flurneuordnung.
Die landwirtschaftlichen Betriebe ködern zur Zeit die Eigentümer/Verpächter mit der Tatsache, daß die Kosten dieser Flurneuordnung pro ha von den Pächtern übernommen werden. Hier sprechen die Landwirte von Kosten in Höhe von ca. 50 – 100 Euro, die die Eigentümer durch die Pächter ersetzt bekommen.
(Bei der letzten Flurbereinigung vor ca. 25 Jahren war zum einem voller Beschiß in der Zuteilung der Grundstücke , zum Anderen haben sich die damaligen Vorstandsvorsitzenden die besten Flurstücke „herausgepickt.)
Jetzt raten Sie mal, wer als Nachfolger dieser damaligen Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigung aus dem Jahre 1975 im Ausschuß dieser „angedachten“ Flurneuordnung sitzt. Klaro , die
Betriebsnachfolger, diese spielen die damalige „Sauerei“ weiter um sich jetzt wiederum die „besseren/besten Filet- Flurstücke“ wieder unter den Nagel zu reißen bzw. sich mit diesen Filetstücken zu bereichern.
Zum Schluß möchte ich noch erwähnen, daß wir keinerlei Informationen bezüglich des laufenden Verfahren bekommen, nachdem die Vorsitzenden dies als „Top Secret“ unter Verschluß halten um uns wichtige Informationen vorzuenthalten, nicht daß wir dieses Vorhaben verhindern können. Zur Ihrer Kenntnis möchte ich ebenfalls noch erwähnen, daß meine sowieso finanziell nicht gut aufgestellt Gemeinde bereits einen Betrag in Höhe von ca. 80.000 Euro als finanzielle Beteiligung in Aussicht gestellt hat bzw. in den Haushaltsplan mit aufgenommen hat , um sich evtl. an den Kosten zu beteiligen.
(Ziel war ursprünglich die Verbesserung des Wegenetzes)
Nun zu meinen Fragen
Können Sie mir konkrete Hilfen bzw. Informationen/ Hilfsstellungen/Hinweise usw. geben, damit wir diese geplante Flurneuordnung stoppen können bzw. wie müssen wir vorgehen, damit dieses Verfahren niemals realisiert werden kann.
Wie verhält es sich mit dem Abzug im m2 pro ha für Wegebau
bzw. wieviel m2 werden dann evtl. dem Eigentümer pro ha abgezogen?
Welche Größe als Ausgleichsfläche muß von der Gemeinde geschaffen werden?
Wieviel % der Eigentümer müssen widersprechen, damit die Neuordnung gestoppt wird?
Was kann ich als Gegenargumente aufführen ?
Für ihre Unterstützung bedanke ich mich bereits im Vorfeld
Mit freundlichen Grüßen