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Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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79 Beiträge • Seite 1 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon ratsuchender » Mi Jan 28, 2009 12:26

Hallo, sehr geehrter User ich bitte um Ihre Hilfe
Änderung Flurteilnehmer beachten


Betreff :
Dorferneuerung und Flurneuordnung in meiner Gemeinde
Bericht aus Mittelfranken 28.01.2009



ich bitte um Ihre Hilfe bzw. Unterstützung bezüglich folgenden Sachverhaltes.

In meiner Gemeinde wurde ein Verfahren zur Durchführung der Dorferneuerung und Flurneuordnung angeordnet. (Verfahren gilt als umfassendes Verfahren in Dorf und Flur nach dem § 1, 4 und 37 Flurbereinigungsgesetz FlurbG)

In meiner Anfrage an Sie geht es speziell um die geplante Flurneuordnung.

Die Förderung von Maßnahmen in der Flurneuordnung und damit die Höhe der von den Teilnehmern zu erbringende Eigenleistung richten sich nach den jeweils gültigen Finanzierungsrichtlinien sowie nach Art und Umfang der von der Teilnehmergemeinschaft geplanten Maßnahmen.

Ein Planungskonzept liegt derzeit allerdings noch nicht vor, somit können keine konkreten Aussagen über die voraussichtlichen Gesamtkosten getroffen werden. Kosten in Höhe von ca. 300 Euro / pro ha als Eigenanteil wurden in diesem Zusammenhang immer wieder genannt, auch vom Amt für landl. Entwicklung in Ansbach.
Ein freiwilliger Landtausch kann im Verfahren problemlos durchgeführt werden sowie könnte das Verfahren auch für ganzen Flurteile auch als freiwilliger Landtausch gemäß § 103 j FlurbG fortgeführt werden.

Nachdem mehrere Grundstückseigentümer sowie ich ebenfalls definitiv gegen eine geplanten Flurneuordnung sind, möchte ich Sie bitten mir Hilfestellung zu geben und diese Vorhaben definitiv zu stoppen.

Zu Ihrer Information möchte ich Ihnen ebenfalls mitteilen, daß es sich hierbei um eine Gesamtfläche von ca. 600 ha handelt. Viele dieser Flurstück haben bereits eine Ha-Größe von ca. 10 – 15 ha pro Flurstück(teilweise über 20 ha) Allerdings versuchen jetzt die noch übrig gebliebenen landwirtschaftlichen Betriebe durch diese Flurneuordnung sich die Filetstück an den Nagel zu reißen bzw. die ungeliebten Flurstück loszuwerden. Ich würde mal sagen, daß Sich die Gesamtgröße von den o. g. ca. 600 ha auf insgesamt ca. 60-80 Anteilseigner aufteilt, hiervon sind allerdings meiner Meinung nach über 50 % der Eigentümer definitiv gegen diese Flurneuordnung.

Die landwirtschaftlichen Betriebe ködern zur Zeit die Eigentümer/Verpächter mit der Tatsache, daß die Kosten dieser Flurneuordnung pro ha von den Pächtern übernommen werden. Hier sprechen die Landwirte von Kosten in Höhe von ca. 50 – 100 Euro, die die Eigentümer durch die Pächter ersetzt bekommen.
(Bei der letzten Flurbereinigung vor ca. 25 Jahren war zum einem voller Beschiß in der Zuteilung der Grundstücke , zum Anderen haben sich die damaligen Vorstandsvorsitzenden die besten Flurstücke „herausgepickt.)

Jetzt raten Sie mal, wer als Nachfolger dieser damaligen Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigung aus dem Jahre 1975 im Ausschuß dieser „angedachten“ Flurneuordnung sitzt. Klaro , die
Betriebsnachfolger, diese spielen die damalige „Sauerei“ weiter um sich jetzt wiederum die „besseren/besten Filet- Flurstücke“ wieder unter den Nagel zu reißen bzw. sich mit diesen Filetstücken zu bereichern.

Zum Schluß möchte ich noch erwähnen, daß wir keinerlei Informationen bezüglich des laufenden Verfahren bekommen, nachdem die Vorsitzenden dies als „Top Secret“ unter Verschluß halten um uns wichtige Informationen vorzuenthalten, nicht daß wir dieses Vorhaben verhindern können. Zur Ihrer Kenntnis möchte ich ebenfalls noch erwähnen, daß meine sowieso finanziell nicht gut aufgestellt Gemeinde bereits einen Betrag in Höhe von ca. 80.000 Euro als finanzielle Beteiligung in Aussicht gestellt hat bzw. in den Haushaltsplan mit aufgenommen hat , um sich evtl. an den Kosten zu beteiligen.
(Ziel war ursprünglich die Verbesserung des Wegenetzes)


Nun zu meinen Fragen

Können Sie mir konkrete Hilfen bzw. Informationen/ Hilfsstellungen/Hinweise usw. geben, damit wir diese geplante Flurneuordnung stoppen können bzw. wie müssen wir vorgehen, damit dieses Verfahren niemals realisiert werden kann.

Wie verhält es sich mit dem Abzug im m2 pro ha für Wegebau
bzw. wieviel m2 werden dann evtl. dem Eigentümer pro ha abgezogen?

Welche Größe als Ausgleichsfläche muß von der Gemeinde geschaffen werden?

Wieviel % der Eigentümer müssen widersprechen, damit die Neuordnung gestoppt wird?

Was kann ich als Gegenargumente aufführen ?

Für ihre Unterstützung bedanke ich mich bereits im Vorfeld

Mit freundlichen Grüßen
Zuletzt geändert von ratsuchender am Mi Mär 11, 2009 9:12, insgesamt 2-mal geändert.
vielen dank für ihre Info
ratsuchender
 
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Beitragvon 2810 » Mi Jan 28, 2009 13:05

Halo , ich komme nicht aus Bayern ,kann also über die dortigen Modalitäten nichts genaues sagen . Das FlBerGes. ist zwar ein Bundesgestz , aber die Ausführunsgesetze sin länderspezifisch.

Dass ein Folgeverahren nach 25 Jahren kommt , muss einen Grund haben: Strassenbau ?

Kosten von 300,-/ha sind eigentlich günstig für ein klass. Verfahren.
Allerdings kann der Effekt bei Euch nicht sehr groß sein , bei so wenigen Beteilgten auf dieser Fläche.
Bei uns läuft ein in der Fläche gleich grosses Verfahren mit jedoch 700
Beteiligten . Kosten : etwa 17,-€/ WE

Vorstanswahl schon gelaufen?
Stellungnahme der Gde ?

Aufklärungsversammlung schon gewesen ?

Vorbericht und Begründung für die Anordnung?

Wertgleiche Abfindung ist gesetzliche Grundbedingung für eine gelungene Neuzuteilung , wenn damals die Filetstücke falsch verteilt wurden , so war die Bodenschätzung fehlerhaft oder der Zuteilungsentwurf war angreifbar .
Hätte also damals juristisch geklärt werden müssen .

Meine Antwort bez. auf die Modalitäten in Ba-Wü.
Bayer. können davon abweichen .
2810
 
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hil

Beitragvon aday » Do Jan 29, 2009 11:10

ratsuchender hat geschrieben:Zum Schluß möchte ich noch erwähnen, daß wir keinerlei Informationen bezüglich des laufenden Verfahren bekommen, nachdem die Vorsitzenden dies als „Top Secret“ unter Verschluß halten um uns wichtige Informationen vorzuenthalten, nicht daß wir dieses Vorhaben verhindern können. Zur Ihrer Kenntnis möchte ich ebenfalls noch erwähnen, daß meine sowieso finanziell nicht gut aufgestellt Gemeinde bereits einen Betrag in Höhe von ca. 80.000 Euro als finanzielle Beteiligung in Aussicht gestellt hat bzw. in den Haushaltsplan mit aufgenommen hat , um sich evtl. an den Kosten zu beteiligen.
(Ziel war ursprünglich die Verbesserung des Wegenetzes)

Hallo, bin auch nicht aus Bayern, aber wenn ihr schon einen Vorsitzenden habt, dann ist das Verfahren aber schon ganz schön weit vorangeschritten.
Ich kenne das Problem mit der Flurneuordnung auch hier bei mir. Bei uns allerdings soll eine Straße gebaut werden und da ist eine Unternehmensflurneuordnung notwendig. Was aber leider auffällt ist, dass das Verfahrensgebiet eigentlich viel zu umfangreich ist. Grund ist hier augenscheinlich, das einzelne Großlandwirte im Ort aufgrund ihrer politischen (CDU) kontakten, über das zuständige Landwirtschaftsamt und Katasteramt einfluß genommen haben zu ihren Gunsten. Ähnlich würde ich das jetzt mal bei euch sehen, da Kennt einer jemanden der eine gewisse Macht hat.
Wir sind aber noch nicht so weit mit der Teilnehmergemeinschaft und im Moment wird die auch nicht so aussehen wie von besagten Großbauern gewünscht. Einfluß auf den späteren Flächentausch haben die eigentlich nicht, lediglich sind die Vorsitzenden für die Entwicklung des Wege- und Gewässernetzes zuständig. Die endgültige Zuweisung der Flächen nimmt das Katasteramt vor nach den Gesprächen und den Wünschen der Eigentümer. Was dabei natürlich rauskommt wird jetzt auch wieder politisch und wenn du weningstens ein wenig Mitreden willst und nicht über den Tisch gezogen werden möchtest, kann man dir eigentlich nur empfehlen schnell in die CSU einzutretten und mehr und bessere Kontakte dort zu knüpfen als die Schlaumeier die eigentlich nur alle anderen Bescheissen wollen.
So läuft leider der Hase.
Übrigens: nach Aussage unseres Katasteramtes gib es Studien die Besagen würden, das Flächen über 20ha überhaupt keinen Sinn machen in Bezug auf die Bearbeitung. Der NABU sagt sogar über 2ha bringt keinen Vorteil, bzw. die Nachteile im Ganzen überwiegen.

Wenn die Vorsitzenden nichts sagen wollen, dann solltest Du dich an das zuständige Katasteramt wenden. Die sind Auskunftspflichtig und sind eigentlich auch dieverantwortlichen für das Verfahren. Notfalls an die vorgesetzte Dienststelle, bzw. das Ministerium wenden. Selbst wenn eine Teilnehmergemeinschaft bereits gewählt ist, so habe ich dunkel im Hinterkopf, das ab einer gewissen Anzahl an Teilnehmern ihr eine neue Sitzung einberufen könnt und die Herr vielleicht sogar wieder aus den Ämtern jagen dürft durch Neuwahlen.
aday
 
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Beitragvon Frankenbauer » Do Jan 29, 2009 23:57

Anmerkung:
Das Katasteramt heißt in Bayern Direktion für ländliche Entwicklung.

Gruß

Werner
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Beitragvon aday » Fr Jan 30, 2009 8:28

Frankenbauer hat geschrieben:Anmerkung:
Das Katasteramt heißt in Bayern Direktion für ländliche Entwicklung.

Danke für den Hinweis. Mit Katasteramt können die meisten noch was mit Anfangen, egal in welchem Bundesland. Bei uns heißt es jetzt "Amt für Bodenmanagement" und das alte Landwirtschaftsamt z.B. "Fachbereich Ländlischer Raum und Verbraucherschutz" nachdem die Veterinärämter mit reingenommen wurden.
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Beitragvon bdschr dmnnrr » Mo Feb 09, 2009 23:19

@ratsuchender:
Wie ist denn der Verfahrensstand? Das klingt ja wirklich schon reichlich vorangeschritten? Flurbereinigung schon angeordnet? Vorläufige Besitzeinweisung ja wohl noch nicht...
Prinzipiell kann man eher einen fahrenden Güterzug stoppen, als ein Flurneuordnungsverfahren.

@aday:
Dass jetzt ein sog. Unternehmensverfahren kommt muss nicht zwangsläufig an den Großkopfeten eurer Politik liegen. Wenn der Grunderwerb für ein Vorhaben scheitert ist das ein gängiger Weg, da man so den unangenehmen Weg der Enteignung spart, indem man ein Verfahren über die gesamte Gemarkung anordnet und die Flächen für Straßenausbau, Ausgleichsflächen usw. auf alle Anlieger umlegt. So tut es eben allen ein Bisschen weh... Nicht schön, aber in meinen Augen fair.
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Beitragvon Wini » Di Feb 10, 2009 22:41

Ich kann Ihnen nur empfehlen, Widerspruch einzulegen.
Die ziehen bei der Fläche ca. 3% ab und krallen sich auch noch das Bauerwartungsland.
Bei uns haben die Vorstände Obstbaumwiesen schnell mal gerodet
und in Ackerland umgewandelt, weil dieses bei gleicher Bodengüte ca. 30% besser geschätzt wird als Wiesengrundstücke in gleicher Lage.

Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan einlegen !

1. Wenn Sie mit Ihrer Landabfindung, mit der Geldentschädigung oder einer sonstigen Festsetzung des Flurbereinigungsplans, durch die Ihre Rechte berührt werden, nicht einverstanden sind und deshalb Widerspruch einlegen wollen, können Sie diesen Widerspruch zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen.

Widerspruch ist in die Verhandlungsniederschrift aufzunehmen.

Achtung bei Ehegatten und ERbengemeinschaften !!

2. Nach dem Anhörungstermin und nach Aufnahme der Widersprüche wird dieFlurbereinigungsbehörde die vorgebrachten Sachverhalte überprüfen und begründeten Widersprüchen abhelfen.
3. Hält das Amt für ländliche Entwicklung einen Widerspruch für
unbegründet und hält der Widerspruchsführer ihn trotzdem aufrecht, so wird der Widerspruch dem Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung zur Entscheidung vorgelegt.
Gegen die Entscheidung des Landesamts kann Anfechtungsklage beim Flurbereinigungsgericht erhoben werden.
Die Entscheidungen und Urteile sind, soweit die Widersprüche bzw. Klagen
abgewiesen werden, kosten- und gebührenpflichtig.
4. Der Rechtbehelfsweg im Flurbereinigungsverfahren ist gesetzlich eindeutig festgelegt.
Er kann durch Anschreiben höherer Instanzen und anderer Stellen nicht umgangen werden.
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Beitragvon Friesenfreddy » Mo Feb 16, 2009 20:32

Also bei uns hier in Niedersachsen war wegen Autobahnbau Flurbereinigung notwendig geworden. ich sage nur eins:
Alles mögliche schriftlich machen mit Belege hierfür
Besorgt euch ein Buch über das Flurbereinigungsgesetz oder ähnliches
und studiert den Kram ordendlich.
Seit nicht bange,wenn ihr euch im Recht fühlt

Wir hatten auch Ärger wegen einem Vorstandsmitglied.
Gegen die vorläufige Besitzeinweisung kannman nicht so viel machen,
aber wenns um die endgültige geht, siehts schon ganz anders aus.
wir waren auch bis zum OLG
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Hilfe ! Die wollen meinen Garten "klauen"

Beitragvon hunzelwiese » Do Jun 18, 2009 14:31

:(

Hallo Liebe User,
ich brauche dringend Eure Hilfe.

Bei uns wird in folge eines Strassenbaus in Hessen (um die Gemeinde zu der mein Garten gehört) Flurbereinigung betrieben!

Mein Vater hat Ackerland vor 30 Jahren gekauft (ca. 730m2 für ca. 12000DM) und mit wissen der Gemeinde einen Garten darauf betrieben.

Jetzt haben wir einen bescheid bekommen das Flurbereinigung betrieben wird.
Heute war die Anhörung für alle beteiligten...

Die wollen mir den Garten nehmen :cry: :(

Ich kann nicht mehr... das war die letzten 30 Jahre unser Garten...

:cry:

Nun ist die Wertschätzung würde man es in Geldverkehr umrechnen ca. 1600Euro!

Man kann bis 8.7.2009 einspruch einlegen.. Wie geht das? Was muss ich da genau schreiben? Hat jemand erfahrungen damit?

Es sind etliche Bäume Sträucher und eine Hecke um den Garten...

Das Grundstück ist in dem Gebiet das dem ASV schon zugeteilt wurde...

Eigentlich will ich den Garten nicht verlieren könnte mich mit einem "umzug" der Fair ist auch anfreunden nur das problem ist das ich angst habe das am ende kein Faires stück übrig bleibt und die uns mit so einem klecker betrag abspeisen!

Ausserdem sind in der Wertschätzung keinerlei Bäume aufgelistet.

Die sagen zwar das es noch geschehen würde... aber worte sind ja nur schall und rauch...


BITTE HELFT MIR WEITER auch wenn es nur tröstende worte sind...


Ich verzweifel sonst noch.

lg

ak
hunzelwiese
 
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Re: Hilfe ! Die wollen meinen Garten "klauen"

Beitragvon aday » Do Jun 18, 2009 17:14

hunzelwiese hat geschrieben::(

Mein Vater hat Ackerland vor 30 Jahren gekauft (ca. 730m2 für ca. 12000DM) und mit wissen der Gemeinde einen Garten darauf betrieben.

Jetzt haben wir einen bescheid bekommen das Flurbereinigung betrieben wird.
Heute war die Anhörung für alle beteiligten...

Die wollen mir den Garten nehmen :cry: :(

Ich kann nicht mehr... das war die letzten 30 Jahre unser Garten...

:cry:

Nun ist die Wertschätzung würde man es in Geldverkehr umrechnen ca. 1600Euro!

Man kann bis 8.7.2009 einspruch einlegen.. Wie geht das? Was muss ich da genau schreiben? Hat jemand erfahrungen damit?

Es sind etliche Bäume Sträucher und eine Hecke um den Garten...

Das Grundstück ist in dem Gebiet das dem ASV schon zugeteilt wurde...

Eigentlich will ich den Garten nicht verlieren könnte mich mit einem "umzug" der Fair ist auch anfreunden nur das problem ist das ich angst habe das am ende kein Faires stück übrig bleibt und die uns mit so einem klecker betrag abspeisen!

Ausserdem sind in der Wertschätzung keinerlei Bäume aufgelistet.


Hallo Hunzelwiese,
so Stücke habe ich auch, aber zum Glück nicht in der Flurbereinigung bei uns.
Damals ist diese Stück sicherlich als Gartengrundstück gekauft worden. Dummerweise sind diese Stücke im Grundbuch aber meist als landwirtschaftliche Fläche eingetragen und somit bist du wahrscheinlich mit 1600€ gut weg gekommen in der Schätzung. War das Finanzamt schon da und hat geschätzt? Gibt es schon eine Teilnehmergemeinschaft?
Was für eine Anhörung war heute? Infoveranstalltung oder hattet ihr heute den Termin beim Amt für Bodenmanagement?
Wo aus Hessen kommst du?
Kannst mir auch gerne ein PN schicken.
aday
 
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Re: Hilfe ! Die wollen meinen Garten "klauen"

Beitragvon Fluri » Fr Jun 26, 2009 12:43

hunzelwiese hat geschrieben::(

Hallo Liebe User,
ich brauche dringend Eure Hilfe.

Bei uns wird in folge eines Strassenbaus in Hessen (um die Gemeinde zu der mein Garten gehört) Flurbereinigung betrieben!

Mein Vater hat Ackerland vor 30 Jahren gekauft (ca. 730m2 für ca. 12000DM) und mit wissen der Gemeinde einen Garten darauf betrieben.

Jetzt haben wir einen bescheid bekommen das Flurbereinigung betrieben wird.
Heute war die Anhörung für alle beteiligten...

Die wollen mir den Garten nehmen :cry: :(

Ich kann nicht mehr... das war die letzten 30 Jahre unser Garten...

:cry:

Nun ist die Wertschätzung würde man es in Geldverkehr umrechnen ca. 1600Euro!

Man kann bis 8.7.2009 einspruch einlegen.. Wie geht das? Was muss ich da genau schreiben? Hat jemand erfahrungen damit?

Es sind etliche Bäume Sträucher und eine Hecke um den Garten...

Das Grundstück ist in dem Gebiet das dem ASV schon zugeteilt wurde...

Eigentlich will ich den Garten nicht verlieren könnte mich mit einem "umzug" der Fair ist auch anfreunden nur das problem ist das ich angst habe das am ende kein Faires stück übrig bleibt und die uns mit so einem klecker betrag abspeisen!

Ausserdem sind in der Wertschätzung keinerlei Bäume aufgelistet.

Die sagen zwar das es noch geschehen würde... aber worte sind ja nur schall und rauch...


BITTE HELFT MIR WEITER auch wenn es nur tröstende worte sind...


Ich verzweifel sonst noch.

lg

ak


Hallo Hunzelwiese,

da scheinen offensichtlich einige Missverständnis vorzuliegen.
Ich rate Dir Dich einfach einmal mit dem zuständigen Bearbeiter des Flurneuordnungsverfahrens in Verbindung zu setzten.
So ein Telefongespräch kann schnell verschiedene Befürchtungen zerstreuen.

Zuerst einmal zur Richtigstellung, nicht die Flurbereinigung nimmt Dir das Gartengrundstück, sondern die Planfeststellung zum Bau der Straße.
Du hättest damals einen Widerspruch gegen die Planfeststellung einlegen müssen, den diese ist die Rechtsgrundlage dafür, dass man Dir Dein Grundstück nehmen darf.

Ohne Flurbereinigung könnte man einfach Dein Grundstück überbauen und Dich mit Geld entschädigen (Enteignung).
Durch die angeordnete Flurneuordung hat jedoch jeder Teilnehmer Anspruch auf eine Abfindung in Land von gleichem Wert.
Gartengrundstücke werden sofern möglich im Rahmen einer Flurneuordung (in gleicher Lage an Alteigentümer) zugeteilt.
Wenn hier wie in Deinem Fall eine Straße gebaut wird, ist dies jedoch nicht mehr möglich.
Die Flurbereinigung wird jedoch sofern möglich versuchen für Dich ein entsprechendes Gartengrundstück an anderer Stelle zuzuteilen.

Das Flurbereinigungsgesetzt schreibt eine Bewertung der Grundstücke nach dem Wert der Landwirtschaftlichen Nutzbarkeit vor.
Also nicht der Verkehrswert der z.B. bei Gartengrundstücken über dem Wert liegen kann.
Wesentliche Grundstücksbestandteile (Bäume, Hütten usw.) werden extra bewertet und entsprechend zusätzlich zu den 1600 € entschädigt.
Hast Du das bereits in Deiner Gegenüberstellung berücksichtigt?

Ein Widerspruch gegen die Wertermittlung wird nur dann erfolgreich sein, wenn Zweifel besteht, Ackerland mehr als 2,20 €/m² (1600/730) im Bereich Deines Flurstückes hat.
Die 12000 DM für 7 ar kannst Du aber ganz sicher nicht als Maßstab nehmen.

Dies ändert aber nichts daran, dass Du trotzdem einen Anspruch im Rahmen der Flurneuordung hast, wieder ein Gartengrundstück von gleichem Wert zugeteilt zu bekommen.
Und da die Wertermittlung das Gebiet mit dem gleichen Wertmaßstab bewertet hat, wirst Du aufgrund der erfolgten Wertermittlung keinen Nachteil haben.

Gruß...
Fluri
 
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Re: Hilfe ! Die wollen meinen Garten "klauen"

Beitragvon Fluri » Fr Jun 26, 2009 12:51

[/quote]
Hallo Hunzelwiese,
so Stücke habe ich auch, aber zum Glück nicht in der Flurbereinigung bei uns.
Damals ist diese Stück sicherlich als Gartengrundstück gekauft worden. Dummerweise sind diese Stücke im Grundbuch aber meist als landwirtschaftliche Fläche eingetragen und somit bist du wahrscheinlich mit 1600€ gut weg gekommen in der Schätzung. War das Finanzamt schon da und hat geschätzt? Gibt es schon eine Teilnehmergemeinschaft?
Was für eine Anhörung war heute? Infoveranstalltung oder hattet ihr heute den Termin beim Amt für Bodenmanagement?
Wo aus Hessen kommst du?
Kannst mir auch gerne ein PN schicken.[/quote]

Hallo,
der Eintrag im Grundbuch tut bei der Wertermittlung nichts zur Sache.
Entscheident ist in der Flurneuordnung der landwirtschaftliche Nutzen.
Das Finanzamt hat mit der Schätzung auch nichts zu tun.
Wenn Du die Reichsbodenschätzung meinst welche dem Finanzamt als Grundlage für die Grundsteuer dient, diese war schon vor Jahrzehnten.
In der Flurbereinigung wird eine gesonderte Wertermittlung §27 FlurbG durchgeführt. Diese Stützt sich oftmals auf die Ergebnisse der Reichsbodenschätzung.
Eine TG muß es schon geben, sonst wäre die Durchführung der Wertermittlung garnicht möglich gewesen.
Ich Tippe mal, dass es sich bei dem Termin um den Anhörungstermin nach §32 FlurbG handelt.

Gruß ...
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Paule1 » Sa Okt 17, 2009 10:40

Wo ist der ratsuchende geblieben??

Soll er doch ein Freiflächen Solaranlage erichten .
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Robiwahn » Sa Okt 17, 2009 12:06

Sach mal Paule, gehts noch?

Einerseits schimpfst du über die Energiegewinnung auf landwirtschaftlichen Flächen und das wir damit den armen Hungernden auf der Welt die Nahrungsmittel knapp machen, andererseits empfiehlst du hier solchen Mist, der überhaupt nix mit der Ausgangsfrage zu tun hat.

:roll: , robert
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Paule1 » Sa Okt 17, 2009 12:50

Soll KEINE empfehlung sein, doch in unsereer Gegend wir durch so eine Freiflächenanlage ein bereits angesetzte Flurneuordnung evtl. NICHT zustande kommen, weil eben diese Anklage mitten in der Flur liegt.

PS.
Wo ist der ratsuchende verschwunden oder ist das nur eine FAKE gewesen :?:
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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