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Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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79 Beiträge • Seite 5 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Ernst-August » So Feb 13, 2011 1:21

Seit Biogas wissen wir ja auch, welche Bedeutung der Spurenelemente - oder Schwermetallmix für das Leben der Bakterien hat und wer heute noch wertvollsten Phosphor vergeudet, handelt strafbar an den folgenden Generationen !

In Deutschland gehen elementarste Kenntnisse der Bodenkunde verloren. Bodenkunde beschränkt sich nur noch auf die Anforderungen aus ökologischer Sicht und der DüngerMafia ! Dabei findet zwischen Sand, Ton und Wurzeln vielmehr statt, als wir zu wissen glauben !
Ich bin aktiver Bauern-Schützer ! http://www.farmpoint.de - Social Network für Landwirte, wo Landwirte mit ihren Interessen unter sich bleiben und jeder weis wer was schreibt und wer es liest !
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon flurbereinigung.net » Do Feb 17, 2011 4:57

hallo
Der "ratsuchende" schreibt: "bitte zeigen Sie mir die rechtlichen Möglichkeiten auf"

Verehrter "ratsuchender": Du weißt doch bereits aus eigener Erfahrung, daß es keine gibt bei einer Flurbereinigung. Flurbereinigung ist genauso, wie der "Oberptälzer" in seinen Beiträgen schreibt.
Flurbereinigung ist Zwang, Willkür, Gewalt und Existenzvernichtung für die Kleinen.
Das einzige, was die Beamten vielleicht noch fürchten, ist der einzige konkrete Satz in dem Gesetz: "Jeder muß wertgleich abgefunden werden"

Ansonsten kann ich mich nur wundern über die Sorglosigkeit im Umgang mit den Existenzen der Bauern, wenn man von einem Gesetz nicht dazu gezwungen wird diese zu beachten. Bei meinem vorletzten Zwangs-Verfahren habe ich mal aufgepasst, wie lange es dauert vom Tag der letzten Wunschentgegennahme bis zum Tag der ersten Bekanntgabe der neuen Felder: 4 Wochen. Eine Flurbereinigung dauert 20 Jahre und in 4 Wochen soll ein F-Beamter in seiner 38,5Std. Woche alle Felder und alle Grenzsteine einer Gemeinde bewerten und prüfen, ob die Zuteilung gerecht ist. Das gibt es nicht. Sie verlassen sich nur darauf, daß die Widersprüche keine Chance haben, daß die Meisten ihre Widersprüche nach einer öffentlichen Beschimpfung anstelle einer Widerspruchsbehandlung zurücknehmen. Wieviele kleinbäuerliche Existenzen dabei in diesem Staat mit seiner angeblich sozialen Marktwirtschaft kaputtgemacht werden, ist völlig egal.

Als Einzelkämpfer wird jeder wohl an der Einstellung der Politik scheitern: "Politik kann sich nicht um Einzelschicksale kümmern" (Zitat: Vorsitzender der CSU-Ortsgruppe Elsendorf)
Ich hoffe, daß die Betroffenen zusammenhalten. Nur so wäre etwas zu erreichen für Alle und den Einzelnen.
Viele Grüße von flurbereinigung.net
flurbereinigung.net
 
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Fluri » Do Feb 17, 2011 18:28

Lieber Herr "flurbereinigung.net",

Sie scheinen unter extremem Verfolgungswahn zu leiden, wodurch Ihre Wahrnehmung of-fensichtlich stark eingeschränkt ist.
Ihre Verschwörungstheorien sind äußerst haarsträubend und entbehren jeder Grundlage.
Natürlich werden Sie es mir jetzt nicht glauben, wenn ich ihnen sage, dass Flurbereinigungs-ingenieure keinen "Geheimauftrag" haben, etwa allen Kleinbetrieben die guten Grundstücke zu stehlen und den Großen zuzuteilen.

Die gesetzliche Vorgabe, dass jeder Teilnehmer "Anspruch auf eine gleichwertige Abfindung in Land" hat, ist nichts was ein Flurbereinigungsingenieur zu fürchten hat.
Sie können mir glauben, es ist eine größere Bestätigung auch für einen Flurbereiniger, wenn am Ende eines Verfahrens die meisten Teilnehmer zufrieden sind, als wenn nur die handvoll Großbauern sich ins Fäustchen lacht.

Sie sind offensichtlich ganz groß darin Pauschalverurteilungen zu treffen und Unterstellun-gen zu verteilen.
Man könnt den Eindruck gewinnen, dass für sie alle Vorstandsmitglieder nur Verbrecher sind, die sich auf Kosten anderer bereichern wollen. Das darunter der ein oder andere ist, der versucht sein eigenes Interesse durchzusetzen dürfte klar sein. Allerdings sind die Mög-lichkeiten hierzu sehr beschränkt.
Die meisten leisten eine gute wichtige Arbeit mit dem Ziel das best mögliche Ergebnis für alle Teilnehmer zu erzielen.
Oftmals ist es sogar gerade so, dass die Vorstandsmitglieder jene sind, die weniger vom Verfahren profitieren als der durchschnittliche Teilnehmer, eben weil man bei deren Zutei-lung auch von Seiten der anderen Teilnehmer ganz besonders hinschaut.

Im Übrigen scheinen Sie zu vergessen, dass der Vorstand der TG von den Teilnehmern de-mokratisch gewählt wurde.

Auch wenn Sie angeblich in verschiedenen Verfahren Teilnehmer waren, scheinen Sie noch immer keine Ahnung davon zu haben wie ein Flurneuordnungsverfahren funktioniert.
Das zeigen sowohl die Inhalte Ihrer Homepage sowie Ihre Beiträge hier im Forum nur zu deutlich.

Beispielsweise diese Aussage macht deutlich, dass Sie absolut keine Ahnung haben.

flurbereinigung.net hat geschrieben:Bei meinem vorletzten Zwangs-Verfahren habe ich mal aufgepasst, wie lange es dauert vom Tag der letzten Wunschentgegennahme bis zum Tag der ersten Bekanntgabe der neuen Felder: 4 Wochen. Eine Flurbereinigung dauert 20 Jahre und in 4 Wochen soll ein F-Beamter in seiner 38,5Std. Woche alle Felder und alle Grenzsteine einer Gemeinde bewerten und prüfen, ob die Zuteilung gerecht ist. Das gibt es nicht. Sie verlassen sich nur darauf, daß die Widersprüche keine Chance haben, dass die Meisten ihre Widersprüche nach einer öffentli-chen Beschimpfung anstelle einer Widerspruchsbehandlung zurücknehmen.


Was bitte schön, hat die Zeit zwischen der letzten Wunschentgegennahme und der Neuzu-teilung mit der Bewertung der Grenzsteine was auch immer damit gemeint sein mag und der Bewertung der Grundstücke zu tun?
In einem normalen Verfahren dauert der Zuteilungsentwurf ca. 1 Jahr.
Natürlich kann es sein, dass man mit einem Teilnehmer den Wunschtermin kurz vor der rela-tiv kurz vor der Neuzuteilung führt, etwas weil frühere Terminabsprachen gescheitert sind.
Das ändert aber nichts daran, welchen erheblichen Aufwand die Behörde in den Zuteilungs-entwurf investiert.
Die Bodenwertermittlung ist in der Regel schon vor Beginn der Wunschanhörung abge-schlossen und steht somit in absolut gar keinem Zusammenhang zu ihrer Aussage.


Wie es im Rahmen einer Widerspruchsverhandlung die nur zwischen der Behörde und dem Widerspruchsführer stattfindet zu einer öffentlichen Beschimpfung führen soll können wohl auch nur Sie verstehen.

Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, mich zu ihren Beiträgen nicht weiter zu äußern, eben-so könnte man Perlen vor die Säue werfen.
Wie schon gesagt, jeder der sich mit Flurneuordnung halbwegs auskennt, wird ihre Home-page allenfalls belustigend empfinden.
Schade nur um jene, die durch Sie ein falsches Bild bekommen und womöglich gerade da-durch nicht die Chancen sehen und nutzen, welche Ihnen eine Flurneuordnung evtl. gibt.

Ich kann Ihnen nur den Rat geben, informieren Sie sich Objektiv anstelle blind um sich zu schlagen. Das kostet nur Ihre Nerven.
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Frankenbauer » Do Feb 17, 2011 22:55

Jeder Teilnehmer hat das Recht drei Wunschvarianten anzumelden, wenn dann immer noch nichts Gescheites herauskommt, dann hat sich der Teilnehmer entweder vorher nicht mit der Materie auseinandergesetzt oder er war dazu nicht in der Lage. Dann hätte der direkte Weg zum beamteten Vorsitzenden führen sollen, der muss nämlich Hilfestellung geben, traut man dem nicht, dann gibt es immer noch einen BBV, bzw. die Landessiedlung, die unzählige Verfahren begleiten.
Ich habe es oben schon einmal geschrieben, ich war ebenfalls gegen unser Verfahren, bzw. die Art der Anordnung (Gemeinde) aber durch intensive Mitarbeit konnte ich schon einige Probleme lösen (helfen) und ich hoffe, dass der letzte Teil noch genau so produktiv über die Bühne geht. Nachdem ich heute lange mit unserem neuen Vorsitzenden gesprochen habe habe ich auch hier ein gutes Gefühl und ein Zuteilungsplan nach vier Wochen ist im Zeitalter von CAD nun wirklich keine Hexerei.

Gruß

Werner (mittendrin, statt nur dabei)
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon 2810 » Fr Feb 18, 2011 17:46

Frankenbauer hat geschrieben:.....und ein Zuteilungsplan nach vier Wochen ist im Zeitalter von CAD nun wirklich keine Hexerei.


Hängt aber auch von der Anzahl der Teilnehmer ab. Wie ich weiter oben schon geschrieben habe , hat der Wunschtermin bei 700
Beteiligten mehere Wochen gedauert .
Und 4 Wochen für einen Zuteilungsentwurf sind max. 20 Bürotage . Da wird unter Umstänen mit heißer Nadel gestrickt .
Nichts ist schlimmer , wie ein Entwurf unter massivem Zeitdruck .
Unser neuer Ausführender hat vorher in Oberschwaben gearbeitet , die haben einen sogen. zweiten Wunschtermin gemacht , wo nochmals nach Lösungen gesucht wurde . Allerdings hatten die nur ein Drittel so viele Teilneher .
Bei uns wäre dafür ein Jahr verloren gegangen .
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon kimba1809 » Fr Feb 18, 2011 19:55

Also in 4 Wochen ist das nicht machbar mit der Zuteilung, da stimme ich den obigen Ausführungn zu.
Aber waren es nur 4 Wochen??????
Bei unserem Verfahren hatte ich einen Termin, wo ich meine Wünsche mitteilen konnte. In diesem Gespräch wurde mir aber auch schon mitgeteilt wo sich aufgrund von vermehrter Nachfrage für einen Flächenbereich Probleme ergeben. Der Sachbearbeiter hat mir dann gleich eine Fläche angeboten wo bisher noch keine Nachfrage war. Das bedeutet das hier nicht einfach nur Gespräche geführt wurden und die Wünsche gesammelt wurden, sondern diese Wünsch zeitnahe in die Karte eingearbeitet wurden. Die Zuteilung erfolgte dann nicht erst nach dem letzten Gespräch sondern es wird bereits vorher daran gearbeitet.
Unser Verfahren ist ca. 1500 ha groß. Abgeschlossen ist es bisher noch nicht, da auch bei uns noch unzufriedene Eigentümer Einspruch erhoben haben. Diese Einsprüche machen aber von der Fläche her keine 2% aus. Der größte Teil der Einsprüche sind Grundstücke die Ortsnahe liegen und von denen man in naher Zukunft eine Wertsteigerung erwartet. Hier wurde gerade von Nichtlandwirten eine andere Zuteilung (nähmlich zu seinen Gunsten) erwartet. Zieleiner Flurbereinigung ist es aber die Flur zu bereinigen und nicht die Flächen mit Aussicht auf Wertsteigerung neu zu verteilen.
Es mag sein das der eine oder andere Probleme mit dem Sachbearbeiter hat, dies sind auch nur Menschen. Wenn ich dann hier lese wie manche über Verfahren und Beteiligte schreiben kann ich mir dann auch vorstellen wie diese mit den Verhandlungspartnern sprechen. Das dieser dann eher zu Gunsten eines freundlich/höflichen Eigentümer entscheiden kann ich nachvollziehen. Das ist aber nicht nur bei der Flurbereinigung so sondern auch im Beruf oder im Geschäftsleben.
Ich wollte auch mal was schreiben
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Frankenbauer » Fr Feb 18, 2011 21:54

Ich glaube da bin ich etwas falsch verstanden worden, nicht die Wunschentgegennahme, während der der Vorsitzende die Wünsche ins System eingibt, sondern das "Schleifen" der Entwürfe nach der Entgegennahme des letzten Wunsches KANN in vier Wochen erledigt sein. Allerdings haben die Verfahren bei uns ienen Umfang von 200- 400ha und nicht die oben genannten Dimensionen.

Gruß


Werner
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon flurbereinigung.net » Mo Feb 21, 2011 17:50

hallo
Ich glaube nicht, daß ich als flurbereinigung.net blind um mich schlage, wie Fluri meint.
Ich glaube, daß sich seit 1945 keiner, weder Bauernverband noch politische Parteien um die Probleme der Nebenerwerbslandwirte in Deutschland kümmert (vor 30 Jahren Kleinbauern, heute Nebenerwerbslandwirte).
Die Probleme der Nebenerwerbslandwirte sind halt Existenzvernichtung, durch:
1. Geld: Du zahlst für alles doppelt. z.B. Einkommensteuer
2. Grund und Boden: Jeder darf Dir nehmen, was er so braucht. haupts.: Flurbereinigung
In einem Staat wie Deutschland sollte es gleiches Recht für Alle geben, Bereinigungsrecht für Alle oder Keinen. Wenn (Flur-)Bereinigungsrecht für Bauern, dann sollten die gefragt werden, ob sie das wollen.

Frankenbauer schreibt: "Jeder Teilnehmer hat das Recht, drei Wunschvarianten anzumelden"

Das ist ja gerade das Schlimme. Ich gehe zur Wunschentgegennahme in unser Dorfwirtshaus. Dort sitzen drei Beamte an einem Tisch, darüber ein Schild: "Versprochen wird nichts". Ich sage: "Ich möchte das und das, ok." Sagt der mittlere Beamte: "Du mußt drei Wunschvarianten angeben".
Dann sage ich: "Ich möchte jenes und jenes" als zweite Variante und "dieses und dieses" als dritte Variante. Was habe ich in Wirklichkeit jetzt getan: Ich habe alle Felder gesagt, rund um das Dorf, die ich habe und die Beamten haben freie Auswahl. Das mit den drei Wunschvarianten ist eine der Fallen, in die Flurbereinigungs-Neulinge fallen sollen, die sowas nur einmal im Leben machen.
Viele Grüße von flurbereinigung.net
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Damhirsch » Mo Feb 21, 2011 23:07

Flurbereinigung,
Du hast den Schuß nicht gehört.....
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon kimba1809 » Mo Feb 21, 2011 23:39

flurbereinigung.net hat geschrieben:Die Probleme der Nebenerwerbslandwirte sind halt Existenzvernichtung, durch:
1. Geld: Du zahlst für alles doppelt. z.B. Einkommensteuer
2. Grund und Boden: Jeder darf Dir nehmen, was er so braucht. haupts.: Flurbereinigung


Das Verstehe ich nicht????????????
zu 1. Warum muß du doppelt Einkommenssteuer bezahlen ? Jeder muß doch nur so viel bezahlen wie es seinem Einkommen entspricht!
zu 2. In einer Flurbereinigung bekommst du doch nichts weggenommen, sondern wertmäßig erhälst du es an einem anderen Ort wieder !
Ich wollte auch mal was schreiben
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Ernst-August » Di Feb 22, 2011 1:29

Nun es gibt ja viele die sich mit Wertermittlungsverfahren und den einzelnen Einflußgrößen beschäftigten. Das Flurbereinigungsverfahren fusst auf Ansätzen aus den 50er Jahren, mittlerweile hat sich der Grundstücksmarkt, die Bewirtschaftungsarten und der Pflanzenbau etwas geändert. Ich hab mal gewaltig die Entschädigungsvarianten der Energieversorger für Strommasten in Frage gestellt aus den den 70er Jahren. Darauf hin haben dann E.ON und RWE ein neues Gutachten erstellen lassen ( wie von mir vorgeschlagen durch Luftbildauswertung ) und siehe da die Sätze gingen um den Faktor 3 nach oben. Im Moment stänker ich an unterirdischen Strom - und gasleitungen rum. Es mag reichlich egal sein, wenn das Flurbereinigungsgebiet in sich homogen ist und ausserlandwirtschaftliche Faktoren unbedeutend auf die Bildung des Verkehrswerts sind. Bildet sich jedoch der Verkehrswert der Flächen im Gebiet überwiegend aus ausserlandwirtschaftlichen Erwartungen, so wird die verteilung im FBV ungerecht.

Es spielen 3 Dinge in den Wert einer landw. Fläche ein :

1.Ausserlandw. Erwartungen ( z.b. Bauland, Naturschutz, Wasserschutz )
2.Arbeitswirtschaft ( Zuschnitt, Schlaggröße )
3.Boden ( Neigung, Bodenart, Wasserverhältnisse, Waldrand )

Die Ungerechtigkeit ist schlicht unter Punkt 1 zu sehen, Punkt 2 wird perse verbessert und kompensiert einige methodische Fehler in der Bewertung und Punkt 3 ist der einzig entscheidende Faktor im FBV.

Die FBV Bewertung ist eine sehr stark vereinfachte Methode aus Zeiten in dem A) alles noch von Hand gerechnet wurde und B) viel zuwenig Daten verfügbar waren.


Halten wir fest :

Die Landwirtschaft hat sich weiter entwickelt, der ausserlandw. Bereich ist mit öffentl. Auflagen restriktiver oder mit Bauland wertbeeinflussender geworden und die EDV ist um längen besser geworden !

Ich würd sagen zeit für ein Relaunch und mehr Transparenz in den Verfahren !
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon flurbereinigung.net » So Mär 06, 2011 12:59

hallo
kimba 1809 schreibt: "zu 1. Warum mußt du doppelt Einkommenssteuer bezahlen."

Ich bin allein und zahle als Nebenerwerbslandwirt Einkommenssteuer für meinen Stundenlohn einschl. aller möglichen Überstunden (um soviel wie möglich zu verdienen)
plus Schätzsteuer §13a ESTG für einen landw. Vollerwerbsbetrieb, den es in der Wirklichkeit nicht gibt.

kimba 1809 schreibt: "zu 2. In einer Flurbereinigung bekommst du doch nichts weggenommen, sondern wertmäßig erhältst du es an einem anderen Ort wieder."

Du kannst es auch am gleichen Ort wieder bekommen. (Willkür)
Mein Beispiel: Ich hatte 2ha Hopfen und bekam ein nach Punkten wertgleiches Feld wieder. Es war nicht hopfenfähig und ich bekam den Zeitwert für die Anlage. Du kannst für den Zeitwert woanders keine neue Anlage erstellen (fünf- bis zehnmal so teuer. Es ist der unrealistische Größenwahn durch die Flurbereinigung). Die alte Anlage wird über Jahrzehnte auf Zeitwert gehalten durch austauschen der Holzmasten und immer wieder Ersatz des Drahtgerüstes.
Es war Existenzvernichtung ohne wenn und aber durch die Flurbereinigung und ich mußte mir einen anderen Broterwerb suchen.
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon 2810 » So Mär 06, 2011 14:56

flurbereinigung.net hat geschrieben:......

Mein Beispiel: Ich hatte 2ha Hopfen und bekam ein nach Punkten wertgleiches Feld wieder. Es war nicht hopfenfähig und ich bekam den Zeitwert für die Anlage. Du kannst für den Zeitwert woanders keine neue Anlage erstellen (fünf- bis zehnmal so teuer. Es ist der unrealistische Größenwahn durch die Flurbereinigung).


Hallo , wenn der zugeteilte Boden nicht hopfenfähig ist , warum ist das nicht in die Bodenbewertung eingeflossen ?
Gab es keine Klasse für Hopfenfläche ? Was zeichnet eine hopfenfähige Fläche aus ?

Selbst wenn es diese Klasse nicht gegeben hat ,hätte man es gestaltungsmäßig lösen können.
Bei uns wurden bedingte Lagen wieder in alter Lage zugeteilt .

Bez. ESt :wenn kein Betrieb mehr vorhanden , warum zahlt dann ein 13a LW noch Steuer , kapier ich nicht. Wenn in der Anlage L nichts steht , dann kann auch keine ESt darauf gerechnet werden :shock:
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon amwald 51 » So Mär 06, 2011 15:35

servus mitanand
2810 hat geschrieben:... Bez. ESt :wenn kein Betrieb mehr vorhanden , warum zahlt dann ein 13a LW noch Steuer , kapier ich nicht. Wenn in der Anlage L nichts steht , dann kann auch keine ESt darauf gerechnet werden :shock:

... wenn der ehemalige 30 oder mehr oder weniger ha landwirt nach aufgabe seiner landwirtschaftlichen aktivitäten meint, für seine 50 oder mehr bodenpunkte flächen die pacht-/oder sonstigen relevanten einnahmen steuerfrei einzukassieren, glaubts ihm vtl. mal das eine FA, das andere aber, der steuergerechtigkeit halber berechtigt, einfach nicht.
grüße vom alpenrand
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon 2810 » So Mär 06, 2011 17:26

Danke amwald 51 . War auf dem Pfad von flurbereinigung net seiner Aussage " ..13 a LW .." hägengeblieben . Dabei hat er noch
die Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung"
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