Manche werden eben nicht gewählt, warum, hierzu gibt es sicher auch Gründe welche durchaus im Persönlichen Bereich liegen können, man könnte auch von Glaubhaftigkeit sprechen

Aktuelle Zeit: Do Okt 16, 2025 14:08
Oberpfälzer hat geschrieben:Fluri hat geschrieben:Die Gemeinden sind in der Regel verpflichtet vor Anordung und auch während dem Verfahren, der Flurbereinigungsbehörde ihrePlanungen für die zukünftige bauliche Entwicklung mitzuteilen. Befinden sich Flächen eines Teilnehmers vor der Neuzuteilung im Bereich der der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan), haben die Teilnehmer den Anspruch mit der gleichen Fläche wieder innerhalb des überplanten Gebietes zugeteilt zu werden.
Wenn die Gemeinde nach der Neuzuteilung ihre Bauleitplanung ändert, liegt dies nicht mehr in der Hand der Flurbereinigung.
Unterstellt man allerdings, dass gewisse Leute aus Eigennutzen einfluss auf die Bauleitplanung der Gemeinde nehmen, so können sie dies auch ohne die Flurbereinigung.
Des weiteren gilt auch, dass wenn ein Teilnehmer ortsnahe Flächen in ein Verfahren einbringt, auch wieder Anspruch auf eine Zuteilung ortsnaher Flächen besteht.Oberpfälzer hat geschrieben:Erstens: Gemeinden können ja auch erst nach Abschluss eines Flurbereinigungsverfahrens ein Baugebiet planen, dann ist der durchführenden Behörde auch nix zu melden, wenn noch gar nichts geplant wird...
Ich habe ja nicht anderes behauptet, als ich geschrieben habe "Wenn die Gemeinde nach der Neuzuteilung ihre Bauleitplanung ändert, liegt dies nicht mehr in der Hand der Flurbereinigung."
Allerdings kann sich auch ohne dass bereits ein Baugebiet oder ein Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, in der Regel jeder selber denken wo die Spekulationsflächen einer Gemeinde liegen.
Aus diesen Flächen kann kein Teilnehmer gegen seinen Willen heraus gelegt werden.
Neu in diese Flächen können somit andere Teilnehmer also nur dann kommen, wenn andere FREIWILLIG raus gehen.
Das sich einzelne Teilnehmer gelegentlich verspekulieren und beispielsweise freiwillig von einem ortsnahen Bereich in einen anderen wechseln, etwa weil sie dort größere Chancen sehen an einen Bauplatz zu kommen, oder weil die Fläche näher oder angrenzend an das eigene Haus- oder Hofgrundstück liegen ist natürlich ganz normal.
Im nachhinein ist man dann halt immer schlauer.
Schön aber, wenn man dann für seine eigene Fehlspekulation andere verantwortlich machen kann.Oberpfälzer hat geschrieben:Zweitens: Was bringt es einem denn Einfluss auf die Planung der Gemeinde zu nehmen, wenn einem die Flächen, die "beplant" werden nicht gehören?
Erst mal muss man dafür sorgen, dass die interessanten Sachen in den eigenen Besitz übergehen (via Flurbereinigung), dann lässt sichs vortrefflich "planen". Man muss halt nur ein Pöstchen bei der Flurbereinigung haben, im Gemeinderat sitzen und natürlich bei der CSU sein... Dann ist im schönen Bayernland vieles möglich, wenn nicht sogar alles... Da kann man dann in ein paar Jährchen mit einigen Sitzungsterminen und ein bisschen Wirtshausgemauschel ein Zigfaches dessen "verdienen", was der Andere in seinem Leben nicht im Stall und auf dem Feld verdient...
Mag ja sein, dass in Bayern die Uhren anders laufen, allerdings gilt auch in Bayern das Flurbereinigungsgesetz. Und hiernach ist es wie bereits oben gesagt unmöglich, dass ein Teilnehmer gegen seinen Willen aus einer Spekualtionsfläche raus gelegt wird.
Wenn, dann ist eher der Sitz im Gemeinderat und das Parteibuch hilfreich.Oberpfälzer hat geschrieben:Drittens: Einige im Ort haben damals ihren Hof aufgegeben und sich aufs neue Wege anlegen bzw. alte Wege einebnen, aufs Bäume pflanzen, vielleicht aber auch eher aufs hauptamtliche Brotzeitmachen im Dienste der Flurbereinigung verlegt und kriegen jetzt aus diesen Tätigkeiten eine Rente.
Eifeldiesel hat geschrieben:Hallo,
bei uns steht wohl auch nun bald eine "Bodenneuordnung" an. So wie es ausshieht sind schon eine ganze Menge der Landwirte generell gegen eine Flurbereinigung. Ich schließe mich da auch nicht aus. Mich würde mal interessieren wie das mit Feldern gehändeltet wird, auf denen Klärschlamm ausgebracht wurde. Wenn ich auf meinen Schlägen bislang keinen Klärschlamm ausgebracht habe, will ich auch keinen einzigen m² Acker haben, welcher mit Klärschlamm gedüngt wurde. Kann ich solche Dinge dann ablehnen? Oder muß ich meinen Betrieb auf Bio umstellen um so der "Gefahr" zu entgegen.
Kann man nicht als erstes den freiwilligen Landtausch verlangen ?
Viele Grüße
E.
Eifeldiesel hat geschrieben:Ganz einfach, ich mußte schon einmal als Zuckerrübenerzeuger gegenüber der Zuckerfabrik bestätigen, das auf meinen Feldern kein Klärschlamm oder ähnliches ausgebracht wurde. Vielleicht werde ich auch bald wieder Speisekartoffel anbauen.
kimba1809 hat geschrieben:Eifeldiesel hat geschrieben:Ganz einfach, ich mußte schon einmal als Zuckerrübenerzeuger gegenüber der Zuckerfabrik bestätigen, das auf meinen Feldern kein Klärschlamm oder ähnliches ausgebracht wurde. Vielleicht werde ich auch bald wieder Speisekartoffel anbauen.
Welche Zuckerfabrik verlangt denn sowas? Ist mir nicht bekannt, auch bei Getreide höre ich solche Aussagen immer nur von Klärschlammgegnern!
Paule1 hat geschrieben:Das Klärschlamm-Argument steht bei vielen Zertifizierungssystemen und greift eigentlich nur bei KS Düngung während der Vegetationsperiode oder kurz davor
In GQ-Bayern ist es 5 Jahre vorher verboten
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Im Jahr des Anbaues ist in vielen anderen ländern so
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