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Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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79 Beiträge • Seite 3 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Hoschscheck » Mo Jan 24, 2011 10:15

flurbereinigung.net hat geschrieben: Eigentlich habe ich den "ratsuchenden", oder auch andere Betroffene, gebeten, uns im Kampf um Rechte für Flurbereinungs-Betroffene zu unterstützen.

Das Niveau gibst du mit deiner Seite vor.


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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon flurbereinigung.net » So Jan 30, 2011 18:22

hallo
Über das Niveau meiner Internetseite habe ich noch nicht nachgedacht. Ich habe einfach reagiert auf das Erlebte.
Wichtiger wäre es, sich Gedanken zu machen über die Gleichbehandlung aller Bürger durch einen Staat, der immer von sozialer Marktwirtschaft spricht. Mir wurden, ohne Grund, 100%, also alle meine Hopfengärten genommen. Warum nimmt dieser Staat nicht allen Hopfenbauern in Deutschland ihre ganzen Hopfengärten weg und allen Weinbauern ihre Weinberge. Warum halbiert der Staat nicht alle Bauplätze in Deutschland, wie meinen.
Im Verlauf einer Flurbereinigung kann man berufsunfähig geschlagen werden, wie Herr Weigl von Beispiel 2. Oder sein Bauernhof angezündet werden, wie bei Herrn Reischl von Beispiel 3.
Das ist das Niveau, das der Rechtsstaat Deutschland vorgibt.

Ferkel 325 schreibt: Wie naiv sind hier bloß einige. Als wenn alle Bauern zusammenhalten halten würden

Zusammenhalt der Betroffenen, das wäre die einzige Möglichkeit, etwas zu erreichen.
Viele Grüße von flurbereinigung.net
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Oberpfälzer » So Jan 30, 2011 19:57

Hoschscheck hat geschrieben:
flurbereinigung.net hat geschrieben: Eigentlich habe ich den "ratsuchenden", oder auch andere Betroffene, gebeten, uns im Kampf um Rechte für Flurbereinungs-Betroffene zu unterstützen.

Das Niveau gibst du mit deiner Seite vor.


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Da würde ich mich mit solchen Kommentaren raushalten, wenn ich noch keine Flurbereinigung hinter mir habe. Da ist damals auch bei uns im Ort sehr viel Ungerechtigkeit passiert. Einige haben sich da schamlos bereichert und kassieren jetzt -soviel ich weiss- teilweise sogar eine Rente wegen ihrer Tätigkeit im Flurbereinigungsverfahren.
Seltsam, dass viele Stücke, die gewisse Personen zugeteilt bekommen haben, wenig später Baugebiet wurden. Teilweise mussten sich Kinder der "Enteigneten" dann dort einen Bauplatz für teuer Geld kaufen... Wiederum andere "Sprösslinge" aus dem Ort haben sich plötzlich in München oder Regensburg Mietshäuser gekauft. Ich brauche nicht sagen, wessen Kinder das waren...
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Damhirsch » So Jan 30, 2011 20:41

Tut mir leid das sagen zu müssen, aber die Klagen der "Betroffenen" hören sich an wie Parolen, die häufig an gewissen Orten verbreitet werden.
Vor allem gibt mir zu denken, wie schnell offensichtlich Ergebnisse der "Flurbereinigung" zustande kommen.
Vom Beginn einer solchen Maßname bis zur endgültigen grundbuchlichen Festschreibung vergehen in der Regel 20 bis 25 Jahre.
Die vorläufige Besitzeinweisung kann durchaus früher erfolgen, nach ca 12-15 Jahren. Aber halt vorläufig. Danach bleibt genug Zeit um Unstimmigkeiten zu klären bis zum endgültigen Abschluß.
Ich habe hier bislang noch keine Silbe gehört über die reguläre Vorgehensweise einer FB.
Was ist bitteschön mit der Bodenwertaufnahme, gemeinhin bekannt unter Bodenpunkten? Schönstes Ackerstück usw hat nicht unbedingt die ultimative Aussagekraft.
Hat jemand der Meckerer jemals an so einer Arbeit teilgenommen, Ahnung davon wie das geschieht? Wahrscheinlich nicht. Ist auch egal.
Man muß sich darüber im Klaren sein, daß man im Prinzip erstmal keine Flächen neu zugeteilt bekommt sondern Wertpunkte oder -einheiten.
Der eingebrachte Flächenwert wird durch die Bodenwertaufnahme ermittelt. U(nd Bäuerlein X brint zB 10 ha Fläche ein mit zusammen 600 Punkten.(10 ha x 60 Punkten)
Und die bekommt er im Prinzip zurück, abzüglich etwaiger Punkte für Gemeinschaftsaufgaben wie Gewässerrandstreifen, Wegebau , Ausgleichsmanahmen usw.
Ohne diese Abzüge könnte er also, um seine 600 Punkte zurückzuerhalten, 7,5 ha a 80 Punkten oder 20 ha a 30 Punkten zugeteilt bekommen.
Die ist natürlich nur eine sehr vereinfachte Erklärung, in die Bewertung gehen auch noch andere Kriterien ein, aber sie möge vorerst genügen zum Verständnis.
Welche Flächen überhaupt zum FB Gebiet gehören und einbezogen werden ist im Vorfeld abzuklären. Mögliche Baugebiete sind hierbei immer ein Reizthema.
Im Planwunschtermin dann werden dann die Wünscher der Teilnehmer aufgenommen. Selbstverständlich gibt es dann Pächter, die ihre Verpächter animieren, mit ihnen zu kooperieren, ist meist auch in beiderseitigem Interesse.
Individualisten, Quertreiber, Nörgler oder Stinkstiefel , haben in solchen Fällen dann oft einen schweren Stand.
Aus diesen protokollarisch festgehaltenen Wünschen muß das Gremium aus gewählten Teilnehmern, der Teinehmergemeinschaft, und deb staatlichen Vertretern, AfA,zB, dann einen Zuteilungsplan stricken. Bis zur dann folgenden vorläufigen Besitzeinweisung gibt es noch genügend Möglichkeiten Einwände kundzutun.
Von daher halte ich die Jammerei für nicht so furchtbar begründet. Wie schon oben gesagt: Parolen.
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Oberpfälzer » So Jan 30, 2011 21:10

Schöne Erklärungen ändern aber nichts an der Tatsache, dass allzu oft ein Interessenskonflikt besteht (zumindest bestehen kann). Indem man Beteiligten an der Flurbereinigung Entscheidungsgewalt in diesem Prozess gibt, macht man ja geradezu klassisch den Bock zum Gärtner.
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon julius » So Jan 30, 2011 22:32

Ich würde zum Anwalt gehen. Bei Rechtsschutz wird der beazhlt.
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Ernst-August » So Jan 30, 2011 22:42

Wie hat mir mal einer gesagt : Bei einer FB muss es auch Dumme geben, wenn alle schlau sind funktioniert das nicht ! ..... es kann dabei natürlich passieren, das ein Schlauer für Dumm gehalten wird, für den gibts dann eine bekannte Kanzlei.

Nun der Wert einer Fläche setzt sich nicht alleine aus Zuschnitt und BP zusammen..... u.a. auch Ortsnähe oder eben auch eine emotionale Bindung an die Fläche.

Aber es gibt ja auch eine Anti-Flurbereiniguns-Truppe, die in personeller Union mit so anderen Organisationen steht, die den Bauern das Leben einfach nur schwer machen wollen.

Kann mir auch rille sein, ich gehöre bei unseren FB nicht zu den Dummen, aber auch nicht zu jenen, die sich einen übergebührlichen Vorteil erwünschen !...... trotzdem das man weis, daß ich mit der kanzlei öfters zusammenarbeite. wenn man sich die Nerven bei der FB fertig macht, ist dann der ganze Hof flöten !
Ich bin aktiver Bauern-Schützer ! http://www.farmpoint.de - Social Network für Landwirte, wo Landwirte mit ihren Interessen unter sich bleiben und jeder weis wer was schreibt und wer es liest !
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon julius » So Jan 30, 2011 23:11

Wie hat mir mal einer gesagt : Bei einer FB muss es auch Dumme geben, wenn alle schlau sind funktioniert das nicht !

Nicht dumm oder schlau.
Durchsetzungsvermögen ist besonders wichtig.
julius
 
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Hoschscheck » Mo Jan 31, 2011 20:33

Oberpfälzer hat geschrieben:
Hoschscheck hat geschrieben:
flurbereinigung.net hat geschrieben: Eigentlich habe ich den "ratsuchenden", oder auch andere Betroffene, gebeten, uns im Kampf um Rechte für Flurbereinungs-Betroffene zu unterstützen.

Das Niveau gibst du mit deiner Seite vor.


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@ Hoschscheck
Da würde ich mich mit solchen Kommentaren raushalten, wenn ich noch keine Flurbereinigung hinter mir habe. Da ist damals auch bei uns im Ort sehr viel Ungerechtigkeit passiert. Einige haben sich da schamlos bereichert und kassieren jetzt -soviel ich weiss- teilweise sogar eine Rente wegen ihrer Tätigkeit im Flurbereinigungsverfahren.
Seltsam, dass viele Stücke, die gewisse Personen zugeteilt bekommen haben, wenig später Baugebiet wurden. Teilweise mussten sich Kinder der "Enteigneten" dann dort einen Bauplatz für teuer Geld kaufen... Wiederum andere "Sprösslinge" aus dem Ort haben sich plötzlich in München oder Regensburg Mietshäuser gekauft. Ich brauche nicht sagen, wessen Kinder das waren...

Ich habe schon eine Flurbereinigung hinter mir und diese Standpunkte schon häufiger gehört.
Bei uns ist zum Beispiel extra ein Passus eingebaut worden für Bauland, Zwanzig Jahre Nachabfindung. Ungefähr nach dem Modell "Nachabfindung weichender Erben".
Das mit der Rente kannst du sicher Belgen, ich wär gespannt.
Und dann wird nur immer geschaut wer alles besser weg gekommen ist.
Ohne genaue Kenntnise aller Sachverhalte kann man die Entscheidungen der Behörde sowieso nicht nachvollziehen.
Wohl aber an den Kommentaren, die Einstellung der Kritiker.



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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon CarpeDiem » Mo Jan 31, 2011 21:34

Mein Eindruck ist sogar der, dass die Behörde auf keinen Fall die Rechte kleinerer Besitzer im Verfahren in irgend einer Weise schmälern will. Dafür verzichten man sogar, wirklich grosse Flurstücke zu schaffen!
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Fluri » Di Feb 01, 2011 19:13

flurbereinigung.net hat geschrieben:hallo
Über das Niveau meiner Internetseite habe ich noch nicht nachgedacht.

Damit man die Seite zumindest halbwegs ernst nehmen kann, würde ich schon empfehlen das Niveau anzuheben.
Ich empfehle hierzu die gemachten Aussagen beispielsweise wie sich das Flurbereinigungsgericht zunächst auf den Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.
Allein ein Blick ins Flurbereingungsgesetzt sollte eigentlich ausreichen. Wenn man sich schon die Mühe macht, eine entsprechende Internetseite ins Netz zu stellen sollte mach sich doch auch eigentlich auch die Zeit dafür nehmen. Oder etwa nicht?
Sorry, aber die Internetseite ist randvoll von Aussagen, welche jeder Grundlage entbehren.
Gleichzeitig ist es natürlich zumindest fragwürdig, die Aussagen anderer angeblicher "Flurbereinigungsopfer" ungeprüft ins Netzt zu stellen ohne sie auf Ihren Wahrheitsgehalt hin zu prüfen.
Für alle die sich mit Flurneuordnungsverfahren auskennen ist auf den ersten Blick offensichtlich, dass vieles was in den Beispielen behautet wird, so nie passiert sein kann.

flurbereinigung.net hat geschrieben:Mir wurden, ohne Grund, 100%, also alle meine Hopfengärten genommen.


Zunächst bezweifel ich, dass diese Aussage tatsächlich der Realität entspricht.
Bringt ein Teilnehmer beispielsweise hopfenfähige Flächen ins Verfahren ein, hat er selbstverständlich auch Anspruch darauf wieder gleichwertige Flächen zugeteilt zu bekommen, sofern der Teilnehmer nicht ausdrücklich darauf verzichtet.
Überall, auch bei der Flurbereinigungsbehörde können natürlich mal Fehler passieren. Sollte es jedoch tatsächlich so passiert werden, wäre es mehr als ein dicker Hund und jeder Widerspruch gegen den Verlust der Hopfenflächen wäre mit 1000% Sicherheit erfolgreich.
Daher kann an Deiner Behauptung etwas nicht stimmen-

flurbereinigung.net hat geschrieben:Warum nimmt dieser Staat nicht allen Hopfenbauern in Deutschland ihre ganzen Hopfengärten weg und allen Weinbauern ihre Weinberge.

Ganz einfach, weil der Staat das zumindest in einem Flurbereingungsverfahren garnicht macht!
Dies ist nur im Rahmen eines Enteignungsverfahrens Beispiel durch die Planfeststellung für Autobahn möglich.
Genau aus diesem Grund werden Unternehmenflurbereinigungen angeordnet um die Enteignung zu vermeiden.


flurbereinigung.net hat geschrieben: Warum halbiert der Staat nicht alle Bauplätze in Deutschland, wie meinen.

Auch bei dieser Aussage kann etwas nicht stimmen.
Natürlich wird keinem Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren ein eingebrachter Bauplatz genommen oder halbiert.


flurbereinigung.net hat geschrieben:Im Verlauf einer Flurbereinigung kann man berufsunfähig geschlagen werden, wie Herr Weigl von Beispiel 2. Oder sein Bauernhof angezündet werden, wie bei Herrn Reischl von Beispiel 3.

Ich kenne keinen einzigen Fall in welchem etwas Vergleichbares passiert wäre und im direkten Zusammenhang zu einem Flurbereinigungsverfahren stehen würde.
Diese Aussagen haben ohne die näheren Hintergründe zu kennen keine Bedeutung.
Man kann auch bei einem Gaststättenbesuch berufsunfähig geschlagen werden. Aber kann man dann die Gaststätte dafür verantwortlich machen?

All jenen, die sich mit dem tatsächlichen Ablauf von Flurbereingungsverfahren auskennen, werden Deine Internetseite nicht Ernst nehmen.
Ich persönlich finde die flurbereinigung.net eher belustigend.
Schade aber, dass zukünftige Teilnehmer auf Deiner Seite fehlinformiert werden.

Ob Du es glaubst oder nicht, auch Flurbereinigungsingenieure möchten ihren Job nur so gut wie möglich machen und haben kein Interesse daran,
Kleinlandwirte über den Tisch zu ziehen.
Auch für einen Flurbereinigungsingenieur ist die größte berufliche Bestätigung, dass am Ende des Verfahrens möglichst viele Teilnehmer zufrieden sind.
Leider und das ist wohl auch natürlich kann man es nicht allen gleich recht machen.
Aber wir arbeiten daran. ;-)

Grüsse von Fluri
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Fluri » Di Feb 01, 2011 19:28

Oberpfälzer hat geschrieben:,
Da würde ich mich mit solchen Kommentaren raushalten, wenn ich noch keine Flurbereinigung hinter mir habe. Da ist damals auch bei uns im Ort sehr viel Ungerechtigkeit passiert. Einige haben sich da schamlos bereichert und kassieren jetzt -soviel ich weiss- teilweise sogar eine Rente wegen ihrer Tätigkeit im Flurbereinigungsverfahren.


Das würde mich jetzt allerdings schon interessieren, aufgrund von welcher Tätigkeit im Flurbereingungsverfahren man eine Rente kassieren kann?

Oberpfälzer hat geschrieben:Seltsam, dass viele Stücke, die gewisse Personen zugeteilt bekommen haben, wenig später Baugebiet wurden. Teilweise mussten sich Kinder der "Enteigneten" dann dort einen Bauplatz für teuer Geld kaufen... Wiederum andere "Sprösslinge" aus dem Ort haben sich plötzlich in München oder Regensburg Mietshäuser gekauft. Ich brauche nicht sagen, wessen Kinder das waren...


Die Gemeinden sind in der Regel verpflichtet vor Anordung und auch während dem Verfahren, der Flurbereinigungsbehörde ihrePlanungen für die zukünftige bauliche Entwicklung mitzuteilen. Befinden sich Flächen eines Teilnehmers vor der Neuzuteilung im Bereich der der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan), haben die Teilnehmer den Anspruch mit der gleichen Fläche wieder innerhalb des überplanten Gebietes zugeteilt zu werden.
Wenn die Gemeinde nach der Neuzuteilung ihre Bauleitplanung ändert, liegt dies nicht mehr in der Hand der Flurbereinigung.
Unterstellt man allerdings, dass gewisse Leute aus Eigennutzen einfluss auf die Bauleitplanung der Gemeinde nehmen, so können sie dies auch ohne die Flurbereinigung.
Des weiteren gilt auch, dass wenn ein Teilnehmer ortsnahe Flächen in ein Verfahren einbringt, auch wieder Anspruch auf eine Zuteilung ortsnaher Flächen besteht.
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Fluri » Di Feb 01, 2011 19:31

Oberpfälzer hat geschrieben:Schöne Erklärungen ändern aber nichts an der Tatsache, dass allzu oft ein Interessenskonflikt besteht (zumindest bestehen kann). Indem man Beteiligten an der Flurbereinigung Entscheidungsgewalt in diesem Prozess gibt, macht man ja geradezu klassisch den Bock zum Gärtner.

Da würde mich dann allerdings schon interessieren, welche Entscheidungsgewalt Beteiligte im Flurbereinigungsverfahren haben, wodurch sie sich einen eigenen Vorteil verschaffen können?
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Fluri » Di Feb 01, 2011 19:32

julius hat geschrieben:Ich würde zum Anwalt gehen. Bei Rechtsschutz wird der beazhlt.


Vorsicht!
Flurbereinigungsverfahren sind in der Regel bei Rechstsschutzversicherungen ausgenommen!
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Re: Widerspruch gegen geplante Flurneuordnung bitte um Hilfe

Beitragvon Oberpfälzer » Di Feb 01, 2011 20:09

Fluri hat geschrieben:Die Gemeinden sind in der Regel verpflichtet vor Anordung und auch während dem Verfahren, der Flurbereinigungsbehörde ihrePlanungen für die zukünftige bauliche Entwicklung mitzuteilen. Befinden sich Flächen eines Teilnehmers vor der Neuzuteilung im Bereich der der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan), haben die Teilnehmer den Anspruch mit der gleichen Fläche wieder innerhalb des überplanten Gebietes zugeteilt zu werden.
Wenn die Gemeinde nach der Neuzuteilung ihre Bauleitplanung ändert, liegt dies nicht mehr in der Hand der Flurbereinigung.
Unterstellt man allerdings, dass gewisse Leute aus Eigennutzen einfluss auf die Bauleitplanung der Gemeinde nehmen, so können sie dies auch ohne die Flurbereinigung.
Des weiteren gilt auch, dass wenn ein Teilnehmer ortsnahe Flächen in ein Verfahren einbringt, auch wieder Anspruch auf eine Zuteilung ortsnaher Flächen besteht.



Erstens: Gemeinden können ja auch erst nach Abschluss eines Flurbereinigungsverfahrens ein Baugebiet planen, dann ist der durchführenden Behörde auch nix zu melden, wenn noch gar nichts geplant wird...

Zweitens: Was bringt es einem denn Einfluss auf die Planung der Gemeinde zu nehmen, wenn einem die Flächen, die "beplant" werden nicht gehören?
Erst mal muss man dafür sorgen, dass die interessanten Sachen in den eigenen Besitz übergehen (via Flurbereinigung), dann lässt sichs vortrefflich "planen". Man muss halt nur ein Pöstchen bei der Flurbereinigung haben, im Gemeinderat sitzen und natürlich bei der CSU sein... Dann ist im schönen Bayernland vieles möglich, wenn nicht sogar alles... Da kann man dann in ein paar Jährchen mit einigen Sitzungsterminen und ein bisschen Wirtshausgemauschel ein Zigfaches dessen "verdienen", was der Andere in seinem Leben nicht im Stall und auf dem Feld verdient...

Drittens: Einige im Ort haben damals ihren Hof aufgegeben und sich aufs neue Wege anlegen bzw. alte Wege einebnen, aufs Bäume pflanzen, vielleicht aber auch eher aufs hauptamtliche Brotzeitmachen im Dienste der Flurbereinigung verlegt und kriegen jetzt aus diesen Tätigkeiten eine Rente.
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