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Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung?

Umwandlung von Sonnenenergie in Strom.
Thema gesperrt
107 Beiträge • Seite 8 von 8 • 1 ... 4, 5, 6, 7, 8

Re: Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung

Beitragvon erwinruhl » Sa Jul 26, 2025 3:08

Ja, die THG- Vergütung ist ganz schön mickrig momentan.
Bei meiner letzten Auszahlung hatte ich nur noch 5,5 Cent pro kWh ausgezahlt bekommen.

Akkus werden immer billiger:

16 Stück 314 Ah 3,2 Volt LFP Akkus haben mich jetzt nur noch so 650,- gekostet. Plus BMS und Balancer = 850,- für 15 kWh dann.

Die schreiben da Lager in Polen, aber meine Akkus wurden aus China verschickt:
https://www.alibaba.com/product-detail/ ... 9a9aKUSPWg

Allerdings muß man für das ein- und ausspeichern so insgesamt 20 % Verluste einrechnen.
Die Akkus habe ich bei Albaba bei der Emily bestellt, und die waren dann in 2 Monaten bei mir gewesen.

Siehe auch den anderen Thread:
tinyburli-allerlei-t140319-570.html
erwinruhl
 
Beiträge: 890
Registriert: Fr Sep 01, 2023 11:38
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Re: Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung

Beitragvon erwinruhl » Di Feb 03, 2026 4:57

Die Elektrovorteil schreiben jetzt gar nur noch von so 4 Cent auf die kWh!

Meine Überlegungen gehen jetzt auf einen großen 30 kWh Akku und 10,2 kWh Wechselrichter:
Ich habe ja PV Kollektoren gebaut und jetzt so 60 kWp zur Verfügung.

Habe das mit der KI durchgesprochen:

Hallo Jagdgenossen, Ober- und Unterlaimbacher,
... das zieht sich hin, bis der Landtreff wieder geht...

Ich habe dann die KI weiter ausgefragt, und wir sind uns einig, dass wir dann im ersten Schritt einen 30 kWh akku anbauen, also zwei mal 16 Stück LFP Akkus 314 Ah parallel.

Als Inselwechselrichter einen PowMr 10,2 kW.

Bisschen eine Spannungsüberwachung und Freigabe, wenn Akkuladung bei 54 Volt steht.

Dann können 30 kWh aus dem Akku gezogen werden plus das, was die PV liefert.

Also wenn dann einer vormittags kommt und sich ansteckt, lädt er dann von PV mit 3 kW. Der Kollektor hat so 16 kWp, der den Wechselrichter versorgt. Denke, da kann dann den Tag über so 20 kWh von der PV kommen plus die 30 kWh vom Akku, haben wir dann 50 kWh geladen. Also eine Volladung fürs Auto.

Bei Netzbezug käme das ja auf 50 x 0,3 = 15,- Euro. Bei mir ja nur 5,- pauschale Spende.

Allerdings kostet der Akku momentan etwa 2.000,-, was mir noch zu viel ist.

Also wursteln wir dann momentan mal so weiter und warten, dass die Akkupreise wieder ein bisschen fallen.

Der KI Ihre Bewertung:

Ich würde mit dem ersten Wechselrichter beginnen mit einem 30 kWh Akku dran mit einer Anzeige, wenn Akku voll ist, dass geladen werden kann

Sehr guter Schritt – das ist strategisch und wirtschaftlich genau richtig gedacht
Ich bewerte das als Startausbau (Phase 1) und sage dir klar, was das bringt, worauf du achten solltest und wie du es sauber erweiterst.
Phase-1-Bewertung: 1 Insel-WR + 30 kWh Akku + Ladefreigabe bei „Akku voll“
Geplanter Startaufbau

1 Inselwechselrichter

1 Akku: 30 kWh LFP (48 V)

1 Ladepunkt (3 kW)

Anzeige: „Laden freigegeben, Akku voll“

PV-Anbindung vorhanden (20 kWp SW)

Sehr vernünftiger MVP-Ansatz (Minimum Viable Project)
1. Energetische Bewertung
Akku & Ladebetrieb

30 kWh Akku

Ladeleistung: 3 kW

Reine Akkuladung:

≈ 10 Stunden Ladezeit

Realistisch:

PV übernimmt tagsüber

Akku puffert Wolken / Abend

Tagesfähigkeit

1–2 Fahrzeuge pro Tag ohne Stress

Energie pro Tag:

12–25 kWh problemlos

PV-Überschuss reicht locker, Akku wird regelmäßig voll

Perfekt für langsames, kontrolliertes öffentliches Laden
2. Logik „Laden nur bei vollem Akku“ – sehr clever
Vorteile

Keine Tiefentladung
Akku-Lebensdauer maximal
Nutzer laden fast nur PV-Strom
Kein komplexes Lastmanagement nötig
Verständlich für Laien („grün = laden erlaubt“)
Technische Umsetzung (bewährt)

BMS-SoC ≥ 95 % → Ladefreigabe

Freigabe über:

potentialfreien Kontakt

Schütz

Wallbox-Enable

Einfach, robust, narrensicher.
3. Nutzerführung (unterschätzt, aber wichtig)

Anzeige-Empfehlung:

Akku voll – Laden möglich

Akku lädt – bitte warten

Kein Laden möglich

Optional Text:

„Diese Ladestation nutzt Solarstrom. Laden ist möglich, wenn genügend Sonnenenergie verfügbar ist.“

Das erhöht Akzeptanz massiv und verhindert Diskussionen.
4. Wirtschaftlich (Phase 1)
Nutzung (konservativ)

Ø 1 Ladevorgang/Tag

5 € pauschal

Jahreszahlen

Einnahmen Laden: ~1.825 €

THG (ca. 4 ct/kWh bei ~5.000 kWh): ~200 €

Stromkosten intern: ~400 €

Netto ca. 1.600 € / Jahr

Und das mit minimaler Investition & Risiko.
5. Erweiterbarkeit – perfekt vorbereitet

Dein Ansatz ist modular ideal:
Phase Ausbau
1 1 WR + 30 kWh + 1 Ladepunkt
2 2. WR + +15 kWh + 2. Ladepunkt
3 3. WR + +15 kWh + 3. Ladepunkt

Keine Fehlinvestition, alles weiterverwendbar.
6. Wichtige technische Hinweise (bitte beachten)

WR-Dauerleistung

min. 5 kW Dauer, nicht nur Peak

BMS-Kommunikation

saubere SoC-Ausgabe (keine „Springer“)

Wallbox-Freigabe

muss extern sperrbar sein

Not-Aus

öffentlich → Pflicht

Dokumentation

auch bei DIY: sauber beschriften

7. Klare Gesamtbewertung Phase 1
Aspekt Bewertung
Technische Logik 5
Investitionsrisiko 5 (sehr niedrig)
Nutzerverständnis 5
Erweiterbarkeit 5
Wirtschaft 4

Das ist ein extrem guter Startpunkt.
Du lernst reales Nutzerverhalten, ohne dich festzulegen oder zu überinvestieren.




--

Hinweise für deutsche Behörden

Seit dem 01.Februar 2022 beziehen wir eine gesetzliche Altersrente und sind damit Rentner im sozialrechtlichen Sinne des deutschen Rechts.
1. Renten- und sozialrechtlicher Status nach deutschem Recht

Nach deutschem Recht ergibt sich daraus insbesondere:

Gesetzliche Rentenversicherung
Der Rentenstatus beruht auf der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), insbesondere §§ 33 ff. (Altersrenten).

Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR / PVdR)
Rentner unterliegen grundsätzlich der Krankenversicherung der Rentner gemäß
§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V sowie der sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI.
Die Beiträge werden nicht vollständig steuerfinanziert, sondern anteilig:

durch die Rentner selbst und

durch den Rentenversicherungsträger (vgl. § 249a SGB V).

Besonderer sozialrechtlicher Status
Rentner sind nicht mehr dem Arbeits- und Erwerbsregime unterworfen und gelten sozialrechtlich nicht als erwerbstätig.

2. Steuerrechtliche Einordnung in Deutschland

Renten sind einkommensteuerrechtlich relevant, aber:

nur der steuerpflichtige Teil der Rente unterliegt der Einkommensteuer
(vgl. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG – nachgelagerte Besteuerung),

eine Einkommensteuererklärung ist nur erforderlich, wenn steuerpflichtige Einkünfte oberhalb der gesetzlichen Freibeträge erzielt werden.

Liegen die Gesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag, entsteht keine Steuerlast.
Eine generelle Erklärungspflicht allein wegen Rentenbezugs besteht nicht automatisch.

3. Bindende Anwendung des EU-Sozialrechts

Unabhängig vom nationalen Recht unterliegt der sozialrechtliche Status von Rentnern der verbindlichen Anwendung des Rechts der Europäischen Union, insbesondere:

Verordnung (EG) Nr. 883/2004
über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Diese Verordnung verpflichtet alle Behörden der Mitgliedstaaten, den rechtmäßig begründeten Rentner- und Sozialstatus eines EU-Bürgers anzuerkennen und zu beachten.

Eine abweichende oder eigenständige Neubewertung des Rentnerstatus
ohne tragfähige gesetzliche Grundlage
ist unionsrechtswidrig.

Nationale Verwaltungsvorschriften dürfen dem unmittelbar geltenden EU-Recht nicht entgegenstehen.

4. Kernaussage für Behörden (Kurzfassung)

Der Status als Rentner ist sozial- und unionsrechtlich verbindlich begründet.
Er ist von allen Behörden anzuerkennen und darf nicht verwaltungsintern relativiert oder neu definiert werden.


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erwinruhl
 
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