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Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung?

Umwandlung von Sonnenenergie in Strom.
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106 Beiträge • Seite 3 von 8 • 1, 2, 3, 4, 5, 6 ... 8
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Re: Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung

Beitragvon Falke » So Nov 07, 2021 23:33

@Tiny
Ich habe das seitenlange Vollzitat der FAQs zwei mal gelöscht. (Wenn es jemand interessiert, kann er ja den Link anklicken)

Du hast die FAQs ein drittes mal gepostet.

Das ist wie eine "Verhöhnung der Jury".

Du bist für eine Woche gesperrt!
Zu viel ist zuviel!
So ein Forum ist keine Aneinandereihung von Zitaten aus fremden Quellen ....

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Re: Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung

Beitragvon Tinyburli » Mo Nov 15, 2021 3:03

Nein, Falke, ich will da niemanden verhöhnen oder sonstwie angreifen, nichts liegt mir ferner!

Im Gegenteil, ich bin Dir da sehr dankbar, dass Du da da drüber schaust, was ich hier so poste und bin sehr erpicht auf Hinweise und Unterstützung, dass ich möglichst keine Fehler mache bei meinem Projekt so zwei Stromtankstellen zu bauen bei mir am Aussiedler- Hof und im Dorf bei meinem Zweitanwesen.

Momentan baue ich erst mal die Anlage im Dorf. Das wird dann so gebaut nach meinem ersten Plan hier mit dem 5,5 kW Inselwechselrichter wie ich ganz am Anfang geschrieben habe.

Hier am Aussiedlerhof werde ich wohl die Comfortlösung in dreiphasiger Ausführung mit dem Sunpro- 10 kW Hybride- Wechselrichter machen!
Vermutlich werde ich nicht die komplettanlage von Sunpro für so 8000,- netto nehmen, sondern nur den Wechselrichter und da dran meinen Suda SA01 als Batterie anschließen! Das Auto habe ich ja bereits. Siehe dazu auch mein Video auf Youtube:

https://youtu.be/xJr-eKuEDqI

Da siehst Du mich dann auch mal im Bild, Falke!

Bei Deiner Kritik an meinem zuerst vorgeschlagenen Zähler muß ich Dir aber sagen, bei den meisten Zählern lese ich bei der Ampereangabe auch immer zwei Zahlen, eine in Klammer. Die sehr großen Kontakte, die auch einen 16 mm2 Anschluß ermöglichen, führen mich zu der Annahme, dass die die höhere Stromstärke auch von Haus aus vertragen und ohne Stromwandler betrieben werden können!

Was meinst Du, könnte ich den dreiphasigen Zähler hier verwenden? Freilich, amtlich ist der wohl auch nicht geeicht:

https://de.aliexpress.com/item/33036946 ... 4c4d5RKXbj

Was tätest mir denn für einen vorschlagen?
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung

Beitragvon Neo-LW » Mo Nov 15, 2021 4:15

Moin,

bei ungeeichten Zählern besteht kein Vergütungsanspruch der gelieferten Energie:

file:///C:/Users/IngHz/Downloads/Z%C3%A4hler%20Eichpflicht.pdf



Olli
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Re: Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung

Beitragvon Neo-LW » Mo Nov 15, 2021 4:22

Moin,

FalkeAdi hat geschrieben:Stromtankstellen brauchen weitere Infrastruktur!
Hat sich neulich nicht sogar der VW-Chef darüber beschwert, dass rund um viele Ladesäulen "nix" ist, kein WC, keine Pommesbude, usw.

So ein Ladevorgang ist ja nicht in paar Minuten erledigt (wie einem viele Euphoristen weismachen wollen). Das dauert. Was mach' ich in der Zeit?



- (Rotlicht) Kino
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- Abfallkörbe
- Waschplatz (mit Ölabscheider)
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Re: Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung

Beitragvon Südheidjer » Mo Nov 15, 2021 4:55

Olli, E-Auto waschen beim Laden: Kriegt man da keinen gezwirbelt?
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Re: Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung

Beitragvon Tinyburli » Mo Nov 15, 2021 6:03

Olli, hast Du da auch einen funktionierenden Link, wo man die Eichpflicht nachlesen kann?

Was ist Eichpflichtig?
Das Eichgesetz dient allgemein dem Verbraucherschutz. Messgeräte, an deren Messgenauigkeit ein öffentliches Interesse besteht, unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht


Und Olli, für die gelieferte Energie will ich ja auch kein Geld! Ist ja vollkommen kostenlos bei mir Strom zu laden!
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung

Beitragvon julius » Mo Nov 15, 2021 10:37

Südheidjer hat geschrieben:Olli, E-Auto waschen beim Laden: Kriegt man da keinen gezwirbelt?

Eigentlich müßte man wie Falke Adi geschrieben hat neben so einer Ladestation auf dem Land wo nicht viel los ist daneben einen kleinen Imbiss oder Kaffe mit Kuchen gleich miteröffnen. Ich denke sonst kommt da keiner auf dem Land.

Neo-LW hat geschrieben:Moin,
bei ungeeichten Zählern besteht kein Vergütungsanspruch der gelieferten Energie:

Ich denke mal wenn man beim Bau der Stromtankstelle eine staatliche Förderung und Zuschuss bekommt dürften geeichte Zähler Voraussetzung sein für die Anlage sonst darf man die Förderung wieder zurückzahlen falls eine Kontrolle kommt ? Warscheinlich werden die alle paar Jahre neu geeicht werden müssen ? Ich glaub in Mietwohnungen müssen Wasseruhren und Wärmezähler alle 5 Jahre getauscht oder neu geeicht werden ist Vorschrift.
julius
 
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Re: Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung

Beitragvon Tinyburli » Mo Nov 15, 2021 14:18

Hier ein Link zu meiner Stromtankstelle, und nicht nur für den weissnich, dem Forstwirt92 und dem Falke aus Österreich! Nein, Ihr könnt da alle laden, was die PV- Anlage hergibt. Kostenlos und ganz umsonst!

https://www.goingelectric.de/stromtanks ... -22/61692/
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung

Beitragvon Neo-LW » Mo Nov 15, 2021 14:45

Moin,

so, so, 3,7 kW - keine erfolgreiche Ladung gespeichert.

Man braucht also die ganze Nacht über, um dann am nächsten Morgen in den Tag zu starten.


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Re: Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung

Beitragvon Tinyburli » Mo Nov 15, 2021 15:50

Habe dann Antwort vom Umweltbundesamt bekoimmen:
Sehr geehrter Herr Ruhl,

Ihre Anfrage an den Bürgerservice des Umweltbundesamtes (UBA) wurde zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet. Diese können wir Ihnen gerne insoweit beantworten, wie sie unsere Zuständigkeit betrifft.

Vorweg zur Einordnung: Hinsichtlich der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) sind wir als UBA im Rahmen der Regelungen der 38. BImSchV dafür zuständig, die Anrechnungsvoraussetzungen von elektrischem Strom, der zur Verwendung im Straßenverkehr dem Netz entnommen wurde, zu überprüfen und zu bescheinigen. Auf Grundlage der von uns bescheinigten Mengen kann dann eine Anrechnung auf die Quote eines Verpflichteten erfolgen, wenn mit diesem eine entsprechende Vereinbarung geschlossen wird. Näheres zur THG-Quote finden Sie bei der zuständigen Quotenstelle, dem Hauptzollamt Frankfurt (Oder) unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steue ... _node.html.

Die 38. BImSchV wird voraussichtlich am 01.01.2022 in neuer Fassung in Kraft treten. Diese soll dann die Möglichkeit enthalten, dass Strom aus erneuerbaren Energien mit entsprechend niedrigem THG-Wert anrechenbar ist. Voraussetzung soll sein, dass der Strom nicht dem Netz entnommen wurde, sondern direkt von einer netzentkoppelten (!) Stromerzeugungsanlage (Wind oder Sonne) bezogen wird. Außerdem ist eine spätere Anrechnung auf die THG-Quote nur dann möglich, wenn die Abgabe des Stroms über einen öffentlich zugänglichen (!) Ladepunkt im Sinne der Ladesäulenverordnung (LSV) erfolgt.

Nun konkreter zu Ihrer Frage: Das UBA ist, wie oben bereits gesagt, nur zuständig für das Überprüfen der Anrechnungsvoraussetzungen, nachdem der Strom zur Verwendung im Straßenverkehr eingesetzt wurde. Hierfür hat der Antragsteller Aufzeichnungen über den Standort und die Art der Stromerzeugungsanlage zu führen sowie über die von ihr erzeugte Strommenge zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb. Diese Unterlagen sind bei Antragstellung beizufügen, um die mitgeteilte Strommenge, die über den öffentlichen Ladepunkt abgegeben wurde und deren Bescheinigung beantragt wird, zu plausibilieren.

Wir sind jedoch nicht zuständig für die operativen Anforderungen an öffentliche Ladepunkte und den von Ihnen in diesem Zusammenhang angesprochenen Details. Die zuständige Regulierungsbehörde für die Anforderungen an öffentliche Ladepunkte sowie die technischen Details ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (vgl. Regelungen der LSV). Daher bitten wir Sie, sich mit Fragen in dieser Hinsicht dorthin zu wenden. Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... taet/start.

Für Fragen zum Vollzug der 38. BImSchV und der Anrechnung von Strom auf die THG-Quote können Sie sich gerne an 38BImSchV@uba.de

Mit freundlichen Grüßen
_______________________________________
i. A.

******* Keimburg
Fachgebiet I 2.2
„Schadstoffminderung und Energieeinsparung im Verkehr“

Umweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau

Tel: +49 (0)340 2103-2617
Fax: +49 (0)340 2104-2617

*******.Keimburg@uba.de
38BImSchV@uba.de

http://www.umweltbundesamt.de



-----Ursprüngliche Nachricht-----


Anfrage von Herr Erwin Ruhl :
Frage: Hallo, wie sind die Mindestanforderungen für eine öffentliche Ladestelle? Ich möchte eine Inselanlage bauen.
Anmerkung: Hallo, ich möche PV- Inselanlage bauen. Muß ich das dreiphasig machen, oder reicht einphasig auch?
Reicht ein normaler Zähler? Muß der geeicht und verplombt sein?
Wer überwacht das?
Siehe:
wie-baue-ich-mir-eine-stromtankstelle-mit-thg-vergutung-t139067.html

Daten dürfen weitergeben werden: Ja
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung

Beitragvon Isarland » Mo Nov 15, 2021 16:50

Tinyburli hat geschrieben:Habe dann Antwort vom Umweltbundesamt bekoimmen:
Sehr geehrter Herr Ruhl,

Ihre Anfrage an den Bürgerservice des Umweltbundesamtes (UBA) wurde zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet. Diese können wir Ihnen gerne insoweit beantworten, wie sie unsere Zuständigkeit betrifft.

Vorweg zur Einordnung: Hinsichtlich der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) sind wir als UBA im Rahmen der Regelungen der 38. BImSchV dafür zuständig, die Anrechnungsvoraussetzungen von elektrischem Strom, der zur Verwendung im Straßenverkehr dem Netz entnommen wurde, zu überprüfen und zu bescheinigen. Auf Grundlage der von uns bescheinigten Mengen kann dann eine Anrechnung auf die Quote eines Verpflichteten erfolgen, wenn mit diesem eine entsprechende Vereinbarung geschlossen wird. Näheres zur THG-Quote finden Sie bei der zuständigen Quotenstelle, dem Hauptzollamt Frankfurt (Oder) unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steue ... _node.html.

Die 38. BImSchV wird voraussichtlich am 01.01.2022 in neuer Fassung in Kraft treten. Diese soll dann die Möglichkeit enthalten, dass Strom aus erneuerbaren Energien mit entsprechend niedrigem THG-Wert anrechenbar ist. Voraussetzung soll sein, dass der Strom nicht dem Netz entnommen wurde, sondern direkt von einer netzentkoppelten (!) Stromerzeugungsanlage (Wind oder Sonne) bezogen wird. Außerdem ist eine spätere Anrechnung auf die THG-Quote nur dann möglich, wenn die Abgabe des Stroms über einen öffentlich zugänglichen (!) Ladepunkt im Sinne der Ladesäulenverordnung (LSV) erfolgt.

Nun konkreter zu Ihrer Frage: Das UBA ist, wie oben bereits gesagt, nur zuständig für das Überprüfen der Anrechnungsvoraussetzungen, nachdem der Strom zur Verwendung im Straßenverkehr eingesetzt wurde. Hierfür hat der Antragsteller Aufzeichnungen über den Standort und die Art der Stromerzeugungsanlage zu führen sowie über die von ihr erzeugte Strommenge zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb. Diese Unterlagen sind bei Antragstellung beizufügen, um die mitgeteilte Strommenge, die über den öffentlichen Ladepunkt abgegeben wurde und deren Bescheinigung beantragt wird, zu plausibilieren.

Wir sind jedoch nicht zuständig für die operativen Anforderungen an öffentliche Ladepunkte und den von Ihnen in diesem Zusammenhang angesprochenen Details. Die zuständige Regulierungsbehörde für die Anforderungen an öffentliche Ladepunkte sowie die technischen Details ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (vgl. Regelungen der LSV). Daher bitten wir Sie, sich mit Fragen in dieser Hinsicht dorthin zu wenden. Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... taet/start.

Für Fragen zum Vollzug der 38. BImSchV und der Anrechnung von Strom auf die THG-Quote können Sie sich gerne an 38BImSchV@uba.de

Mit freundlichen Grüßen
_______________________________________
i. A.

******* Keimburg
Fachgebiet I 2.2
„Schadstoffminderung und Energieeinsparung im Verkehr“

Umweltbundesamt
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06844 Dessau-Roßlau

Tel: +49 (0)340 2103-2617
Fax: +49 (0)340 2104-2617

*******.Keimburg@uba.de
38BImSchV@uba.de

http://www.umweltbundesamt.de



-----Ursprüngliche Nachricht-----


Anfrage von Herr Erwin Ruhl :
Frage: Hallo, wie sind die Mindestanforderungen für eine öffentliche Ladestelle? Ich möchte eine Inselanlage bauen.
Anmerkung: Hallo, ich möche PV- Inselanlage bauen. Muß ich das dreiphasig machen, oder reicht einphasig auch?
Reicht ein normaler Zähler? Muß der geeicht und verplombt sein?
Wer überwacht das?
Siehe:
wie-baue-ich-mir-eine-stromtankstelle-mit-thg-vergutung-t139067.html

Daten dürfen weitergeben werden: Ja

Kaum hier, und schon wieder Seitenlange Spams. Da hat der Falke sicher seine Freude dran. :mrgreen:
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung

Beitragvon Tinyburli » Mo Nov 15, 2021 17:18

Nein, Isarland, das ist alles von höchster Wichtigkeit für mich und vielleicht paar andere fortschrittliche PV- Genossen!

Der Link zur Bundesnetzgentur und die da zu findenden FAQs sind höchst interessant!

Was ich bisher so überflogen habe, geht eine einfache Wechselstromladestelle bis zu 22 kW ganz einfach zu machen: Wichtig ist die Typ2- Steckdose und das Melden beim Netzbetreiber.

Der spezielle Zähler den die da beschreiben ist für die Abrechnung und Kontrolle der Kunden gedacht und für mich nicht relevant, weil ich den Strom ja verschenke!

Ich denke mir, der anfangs gepostete Zähler sollte schon für mich genügen, da geeicht!

Die FAqs findet man hier:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... FA19DABA01
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung

Beitragvon julius » Mo Nov 15, 2021 17:37

Tinyburli hat geschrieben:Hier ein Link zu meiner Stromtankstelle, und nicht nur für den weissnich, dem Forstwirt92 und dem Falke aus Österreich! Nein, Ihr könnt da alle laden, was die PV- Anlage hergibt. Kostenlos und ganz umsonst!

https://www.goingelectric.de/stromtanks ... -22/61692/

Ich kenn mich damit nicht aus wie verdient man Geld mit einer Stromtankstelle wenn man alle umsonst mit Strom tanken läßt ?
Der Unterhalt wird auch Geld kosten ?
julius
 
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Re: Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung

Beitragvon Isarland » Mo Nov 15, 2021 18:10

Tinyburli hat geschrieben:Nein, Isarland, das ist alles von höchster Wichtigkeit für mich und vielleicht paar andere fortschrittliche PV- Genossen!

Der Link zur Bundesnetzgentur und die da zu findenden FAQs sind höchst interessant!

Was ich bisher so überflogen habe, geht eine einfache Wechselstromladestelle bis zu 22 kW ganz einfach zu machen: Wichtig ist die Typ2- Steckdose und das Melden beim Netzbetreiber.

Der spezielle Zähler den die da beschreiben ist für die Abrechnung und Kontrolle der Kunden gedacht und für mich nicht relevant, weil ich den Strom ja verschenke!

Ich denke mir, der anfangs gepostete Zähler sollte schon für mich genügen, da geeicht!

Die FAqs findet man hier:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... FA19DABA01


Da setzt man einen Link, und der Kas ist gebissen. Ein Interessierter öffnet ihn. Mit so einem Geschreibsel verbrauchst mehr Energie, als du mit deiner windigen PV Anlage einsparst.
@ Julius. Den Strom kann er ruhig verschenken. Ist nicht der Rede wert...Spielzeug für 5Jährige.
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Re: Wie baue ich mir eine Stromtankstelle mit THG- Vergütung

Beitragvon Tinyburli » Mo Nov 15, 2021 18:30

Julius, der Gewinn wird da über die THG- (Treibhausgas) Minderungsquote gemacht! Soll so 36 Cent pro kWh gezähltem Fahrstrom geben, wenn der weissnich recht hat! Und da drauf spekuliere ich. Um so mehr kWh über meinen Zähler gehen, um so mehr Gewinn für mich. Analog zur PV- Anlage, halt hier den Strom in den Autoakku.

Vergessen habe ich die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur. Also beim Netzbetreiber melden und bei der Bundesnetzagentur auch. Geeichten Zähler und Wallbox!
Nach Ablauf des Jahres den Fahrstrom dem Umweltbundesamt melden.
Dann bekommt man eine Quotenbescheinigung, die man dem Quotenhändler gibt.
Der vermarktet das und man bekommt bisschen was aufs Konto.

So reime ich mir das bis jetzt erarbeitete zusammen. Habe ich noch was vergessen?

Leitfaden.pdf
(106.05 KiB) 150-mal heruntergeladen
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