ZX25 hat geschrieben:gibt es bei euch solche fälle? hat schon mal einer versucht von seinem vorkaufsrecht gegenüber nichtlandwirten gebrauch zu machen?? teilweise wird doch in D schon nicht ortsansässigen landwirten der kauf vom grundstücksverkehrsausschuß untersagt!?!?
und zu unüblichen preisen (hier mal mit mehr als 50 % über ortsüblich geschehen) ist das auch nicht mehr unbedingt möglich.
das soll nicht bedeuten, das es unmöglich ist, als nichtlandwirt flächen zu erwerben. aber mann muss sich dann schon anstrengen...
Einen Kauf untersagen kann man nicht. Wenn xy an den Nichtlandwirt Z ein Grundstück verkauft ist der Kaufvertrag gültig.
Nun könnte ein Landwirt übers Vorkaufsrecht in den Vertrag einsteigen. Allerdings wird dann 2 x die Grunderwerbssteuer fällig und womöglich auch 2 x die Notarkosten.
Das mit 50 % über dem ortsüblichen Preis ist schwer nachzuweisen, da die Preise steigen. Da müßtest du als möglicher Käufer der das Vorkaufsrecht ausüben will mit einem Rechtsanwalt vor Gericht gehen und klagen.


