Aktuelle Zeit: Sa Apr 20, 2024 3:55
Moderator: Falke
Henning86 hat geschrieben:Moin Lukas!
Meines Wissens nach ist der Hersteller oder Inverkehrbringer haftbar, der die Maschine das erste mal in der EU in Verkehr gebracht hat.
Bei einem Eigenbau müsstest es demnach du sein. Insofern ist das volle Programm mit CE Kennzeichnung, Risikoanalyse usw notwendig.
Ob du deine Säge "privat" oder als "unvollständig" verkaufen kannst ist ein anderes Thema, da bin ich mir bei der Haftung sehr unsicher.
Viele Grüße,
Henning
„Hersteller“ jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder
eine unvollständige Maschine konstruiert und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine
oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen
Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne der
vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser
Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller
betrachtet;
Rapp hat geschrieben:Ich würde wenn ich in der Situation wäre nicht so hoch hängen.
Von privat verkaufen und gut ist es.
Unter Ausschluss von Gewährleistung und Garantie.
Fertig.
Sonst müssten im Umkehrschluss alle Geräte/ Maschinen die vor Einführung des CE Zeichens bestanden haben und später verändert wurden oder wissentlich nicht den gültigen Vorschriften entsprechen oder nicht komplett sind auch verschrottet werden.
Nicht komplett heißt dann schon ohne Bedienungsanleitung.
I
Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot]